„Vertrag zur hygienischen medizinische fachärztliche Beratung zum Coronavirusspezifischen Präventions- und Ausbruchsmanagement“

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2300

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Andreas Keith AfD

„Vertrag zur hygienischen medizinische fachärztliche Beratung zum Coronavirus-spe-zifischen Präventions- und Ausbruchsmanagement“

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.

In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4467 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2300 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Vertrag zur hygieni­schen medizinische fachärztliche Beratung zum Coronavirus-spezifischen Präventions- und Ausbruchsmanagement“ erhalten?

Den Zuschlag für den o.g. Vertrag hat das Universitätsklinikum Münster erhalten.

  1. Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters?
    Die Kosten im Rahmen des Beratervertrags betrugen 59.976 Euro.
  2. In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozi­ales hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?

Das Universitätsklinikum Münster hat für den Bewilligungszeitraum vom 25.01. bis 31.03.2021 an dem Projekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ mitgewirkt.

  1. Welche konkreten Tätigkeiten wurden vom externen Berater vertraglich übernom­men?

Der Beratervertrag wurde mit dem Ziel geschlossen, hygienisch-medizinische fachärztliche Expertise zum coronavirusspezifischen Präventions- und Ausbruchs-Management auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand sowie zur Einschätzung und der Regulierung des infektiologischen Risikos im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums einzuholen. In dem Zu­sammenhang wurde vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster eine Abhand­lung verfasst, wie eine Herdenimmunität in Bezug auf SARS-CoV-2 erreicht werden könnte.

Die Durchführung eines Intra-Action-Reviews diente den Gesundheitsämtern als Möglichkeit des Austauschs zur Frage der Bewältigung der Pandemie in so genannten Hotspots. Umfas­sende Unterstützung erhielt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch die Begleitung und Beratung des Instituts für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Die Be­gleitung war umfassend in Form der inhaltlichen Beratung, Ausarbeitung der Fragestellungen, Unterstützung bei der Durchführung (z.B. Leitung von Kleingruppen) und Zusammenfassung der Ergebnisse.

Im Rahmen des Vertrages erfolgte zudem die wissenschaftliche Konzeption, die Begleitung und Koordination des Projekts „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“. Mit dieser Studie wurde die Verbreitung von Virusvarianten vor allem in den Grenzregionen untersucht. Sie diente der Klärung, ob die Schließung bzw. Reduzierung insbesondere des kleinen Grenzverkehrs einen Einfluss auf die Verbreitung von Virusvarianten haben könnte. Darüber hinaus fanden im Verlauf des Auftrags immer wieder Gespräche zu aktuellen Ent­wicklungen der Pandemie mit dem Institut für Hygiene statt.

  1. Über welchen Zeitraum hatte der o. g. Beratervertrag Gültigkeit?

Der Auftrag wurde am 02.12.2020 für die Gesamtlaufzeit von 9 Monaten erteilt.

 

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