Vervollständigung des vormaligen „Sachstandsberichts staatliches Asylsystem“ für das erste Quartal 2024

Kleine Anfrage
vom 17.04.2024

Kleine Anfrage 3714

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vervollständigung des vormaligen „Sachstandsberichts staatliches Asylsystem“ für das erste Quartal 2024

Mit der Umstellung des letztmals zum zweiten Quartal 2023 erschienenen „Quartalsbericht staatliches Asylsystem“ auf das Format des „Sachstandsberichts zur Geflüchtetenaufnahme“ i. V. m. den „Newslettern“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gingen wesentliche statistische Angaben verloren.

Wie schon bei der Kleinen Anfrage 3306 für das Jahr 2023 bitten wir um eine Vervollständigung, diesmal für das erste Quartal 2024.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der offenen Asylverfahren im 1. Quartal 2024 entwickelt? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl der Personen aufschlüsseln, analog zum letzten verfügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)
  2. Wie hoch war mit Stand 31.03.2024 der NRW-Anteil in Bezug auf Neuanträge, Entscheidungen und offene Verfahren? (Bitte ausführen, analog zum letzten verfügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)
  3. Wie hoch war mit Stand 31.03.2024 die Belegung der Landesunterkünfte, also EAE, ZUE und NU? (Bitte einzeln für alle Unterbringungseinrichtungen aufschlüsseln, analog zum letzten verfügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)
  4. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügten die im ersten Quartal 2024 abgeschobenen, rücküberstellten und freiwillig ausgereisten Personen? (Bitte differenziert nach den drei genannten Kategorien sowie nach Herkunftsland bzw. Staatsangehörigkeit, Anzahl sowie prozentualem Anteil listen, analog zum letzten verfügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)?
  5. In welchem Umfang wurde im ersten Quartal 2024 das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Bezug auf erteilte und beantragte Aufenthaltstitel gem. § 104c Abs. 1 AufenthG genutzt? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 28596 die Zahlen für das Kalenderjahr 2023 bzw. die letzten verfügbaren Zahlen angeben)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8941


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3714 mit Schreiben vom 15. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Seit Oktober 2023 wurde das bisherig quartalsmäßige Berichtswesen der Landesregierung zum oben genannten Thema mit Blick auf den Informationsbedarf in eine monatliche Be-richtserstattung überführt. In einzelnen Punkten wurde der Bericht dabei im Interesse einer zeitnahen und damit aktuelleren Berichterstattung verschlankt.

  1. Wie hat sich die Anzahl der offenen Asylverfahren im 1. Quartal 2024 entwickelt? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl der Personen aufschlüsseln, analog zum letzten verfügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)
  2. Wie hoch war mit Stand 31.03.2024 der NRW-Anteil in Bezug auf Neuanträge, Ent­scheidungen und offene Verfahren? (Bitte ausführen, analog zum letzten verfüg­baren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)

Die Fragen 1 und 2 werden analog zum vormaligen Sachstandsbericht gemeinsam beantwortet.

Die Entwicklung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

 

2024 Neuanträge Entscheidungen Offene Verfahren
Januar 6.100 6.000 40.400
Februar 4.000 6.000 39.500
März 3.600 6.100 38.200

 

(Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flücht­linge; Zahlen gerundet)

  1. Wie hoch war mit Stand 31.03.2024 die Belegung der Landesunterkünfte, also EAE, ZUE und NU? (Bitte einzeln für alle Unterbringungseinrichtungen aufschlüsseln, analog zum letzten verfügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)?

Einrichtungsscharfe Belegungszahlen stellen immer nur eine kurze Momentaufnahme dar. Sie unterliegen großen Schwankungen innerhalb kurzer Zeiträume und lassen für sich genommen somit keine belastbare Bewertung der vorherrschenden Situation vor Ort zu. Die Auslastung einzelner Einrichtungen innerhalb des Landessystems bestimmt sich in Abhängigkeit der Ent­wicklung des allgemeinen Zugangsgeschehens, einzelner Auslastungssituationen sowie ein­richtungsspezifischer Ereignisse. Sie wird fortwährend dynamisch bewertet und durch interne landessystemische Verteilprozesse gezielt auch kurzfristig gesteuert.

Stand 31.03.2024 Belegung
EAE (5) 2.737
Arnsberg 299
Unna 299
Detmold 402
Bielefeld 402
Düsseldorf 1.080
Essen 219
Mönchengladbach 861
Köln 956
Köln/Bonn 956

 

ZUE (29) 14.414
Arnsberg 3.180
Hamm 757
Möhnesee 620
Olpe 372
Soest 1.014
Wickede 417
Detmold 1.377
Bad Driburg 289
Borgentreich 477
Herford 611
Düsseldorf 4.927
Mülheim 566
Neuss 948
Ratingen 726
Rees I 151
Rees II 410
Rheinberg 377
Viersen 566
Weeze I 682
Weeze II 155
Wuppertal 346
Köln 2.642
Bonn 486
Düren 563
Euskirchen 494
Kreuzau 114
Sankt Augustin 545
Schleiden 440
Wegberg 0
Münster 2.288
Dorsten 334
Ibbenbüren 836
Marl 219
Münster 899
Gesamt Landeseinrichtungen (34) 17.151

 

Stand 31.03.2024 Belegung
NU (21) 7.457
Arnsberg 1.678
Bochum 144
Dortmund 197
Finnentrop 0
Hamm 358
Herne 732
Selm 247
Werl 0
Detmold 2.266
Büren 530
Gütersloh 365
Gütersloh II 313
Lage 273
Paderborn 785
Düsseldorf 190
Ratingen 167
Remscheid 23
Wuppertal 0
Köln 1.152
Leverkusen 437
Marmagen 715
Münster 2.171
Castrop-Rauxel 912
Dorsten            (Gerhart-Hauptmann-

Schule)

800
Gladbeck 134
Schöppingen 325

 

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügten die im ersten Quartal 2024 abgeschobenen, rücküberstellten und freiwillig ausgereisten Personen? (Bitte differen­ziert nach den drei genannten Kategorien sowie nach Herkunftsland bzw. Staats­angehörigkeit, Anzahl sowie prozentualem Anteil listen, analog zum letzten ver­fügbaren Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2023)?

Durch die Übernahme der Antragsbearbeitung zur freiwilligen Ausreise durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Imple­mentierung eines Tools zur Statistikauswertung, liegt aktuell keine Statistik zur freiwilligen Ausreise vor.

2024 wurden bis zum Stichtag 29.02.2024 laut Statistik der Bundespolizei 701 Rückführungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) aus Nordrhein-Westfalen erfasst. Dies entspricht 23,62 % der bundesweiten Abschiebungen und Rücküberstellungen.

 

TOP Staatsangehörigkeit Zielland Gesamt Anteil an Gesamtrück­führungen in %
1 Nordmazedonien Nordmazedonien 130 11,64
2 Albanien Albanien 129 11,55
3 Serbien Serbien 105 9,4
4 Georgien Georgien 75 6,71
5 Türkei Türkei 42 3,76
6 Algerien Algerien 41 3,67
7 Syrien Bulgarien 35 3,13
8 Marokko Marokko 26 2,33
9 Angola Portugal 24 2,15
10 Ghana Ghana 18 1,61
11 Kosovo Kosovo 15 1,34
12 Türkei Österreich 15 1,34
13 Irak Irak 14 1,25
14 Nigeria Nigeria 14 1,25
15 Bangladesch Bangladesch 13 1,16
16 Afghanistan Österreich 12 1,07
17 Aserbaidschan Aserbaidschan 12 1,07
18 Syrien Spanien 12 1,07
19 Afghanistan Spanien 11 0,98
20 China China 11 0,98

 

  1. In welchem Umfang wurde im ersten Quartal 2024 das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Bezug auf erteilte und beantragte Aufenthaltstitel gem. § 104c Abs. 1 Auf-enthG genutzt? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine An­frage 28596 die Zahlen für das Kalenderjahr 2023 bzw. die letzten verfügbaren Zah­len angeben)

Für Nordrhein-Westfalen sind im AZR 17.268 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erfasst (Stand: 31. März 2024). Die angefragte Zahl der beantragten Aufent­haltstitel kann aus der Statistik des AZR nicht entnommen werden, weil darin keine Antrags­daten zu Aufenthaltstitel erfasst werden. Die Landesregierung hat noch während des Gesetz­gebungsverfahrens damit begonnen, Daten zum Chancen-Aufenthaltsrecht zu erfassen und dies seither fortgesetzt. Hierzu zählen auch Daten zu Anträgen auf Erteilung von Aufenthalts­titeln gemäß § 104c Abs. 1 AufenthG. Mit Stand von Februar 2024 (aktuellste Daten) sind dazu in Nordrhein-Westfalen 22.368 Anträge von den Ausländerbehörden gemeldet worden.

 

MMD18-9249