Kleine Anfrage 4385
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Verzicht auf zweite Abschiebehaft-Anstalt am Flughafen Düsseldorf? Warum setzt Ministerin Paul erneut die falschen Prioritäten?
Wie aus dem Entwurf zum Haushalt 2025 und übereinstimmenden Pressemeldungen1 hervorgeht, hat Ministerin Paul offenbar Überlegungen beendet, neben dem bereits bestehenden Abschiebegefängnis in Büren einen zweiten Standort in Nähe des Flughafens Düsseldorf zu errichten.2
Bisher geplante Personalkosten für die geplante Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Düsseldorf wurden in einen Haushaltstitel umgelegt, der dem Aufwuchs um weitere Personalstellen für die Zentrale Unterbringungseinrichtungen zukommen soll.
Eigentlich vorgesehene Ausgaben für Mieten sowie Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume wurden im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung in Düsseldorf um etwa 3,8 Millionen Euro reduziert.
Eine Nachfrage der WELT zu diesen Planungen blieb bisher unbeantwortet.
Der neue Standort am Flughafen Düsseldorf würde Abschiebungen aus organisatorischer Sicht erheblich erleichtern. Aufgrund der Nähe zum Flughafen Köln/Bonn wären mit dem neuen Standort die beiden größten Flughäfen Nordrhein-Westfalens optimal erreichbar. Die bestehende Einrichtung in Büren ist dagegen weit von den Flughäfen in Düsseldorf und Köln/Bonn entfernt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Gründe liegen für die geschilderte Planungsänderung im Landeshaushalt vor?
- Inwiefern wurde diese Planungsänderung mit der Bundespolizei abgesprochen, die organisatorisch erheblich von der neuen Einrichtung profitieren würde?
- Inwiefern wurde diese Entscheidung von Seiten der Ministerin für Flucht mit dem Innenminister abgesprochen bzw. abgestimmt?
- Inwiefern hat sich die Landesregierung mit dieser Entscheidung von möglichen Überlegungen verabschiedet, die Anzahl der erfolgreichen Abschiebungen und Dublin-Rücküberstellungen mit Hilfe der Abschiebehaft substanziell zu steigern?
- Warum hat die Ministerin für Flucht und Integration die Mitglieder des Integrationsausschusses – im Rahmen der Sitzung am 04.09.24 – nicht über diese Planungsänderung unterrichtet, beispielsweise in Verbindung mit dem Sachstandsberichts zur UfA Büren (Tagesordnungspunkt 6)?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Vgl. Solingen: Jetzt gibt die grüne Fluchtministerin weiteren Fehler im Fall Issa Al Hassan bekannt – WELT und https://www.nius.de/articles/warum-schmeisst-hendrik-wuest-die-versager-ministerin-josefine-paul-nicht-raus/
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4385 mit Schreiben vom 18. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet.
- Welche Gründe liegen für die geschilderte Planungsänderung im Landeshaushalt vor?
Die Landesregierung hat am 10.09.2024 ein umfassendes Paket zu Sicherheit, Migration und Prävention in Nordrhein-Westfalen im Kabinett beschlossen. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung verfolgt das Ziel durch konsequentes Handeln die Erfolgsquoten bei Abschiebungen zu steigern. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass der Bedarf an Abschiebungshaftplätzen sukzessive ansteigen wird. Daher wird unabhängig von der bestehenden Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) Büren, die mit 175 Haftplätzen bereits jetzt und zumindest für den aktuellen Bedarf ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellt, die Schaffung einer weiteren Abschiebungshaftanstalt entgegen der Planungsänderung im Haushalt erneut in den Blick genommen. Da auch die Abschiebungshaft ein wesentlicher Punkt beim Gelingen von Rückführungen darstellt, ist es erforderlich mit steigender Anzahl von Rückführungen weitere Kapazitäten vorzuhalten.
- Inwiefern wurde diese Planungsänderung mit der Bundespolizei abgesprochen, die organisatorisch erheblich von der neuen Einrichtung profitieren würde?
Die UfA Büren bringt Abschiebungshaftfälle in Zuständigkeit der Bundespolizei im Wege der Amtshilfe unter. Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, die Bundespolizei in die Entscheidung über die Errichtung weiterer Abschiebungshaftanstalten einzubeziehen.
- Inwiefern wurde diese Entscheidung von Seiten der Ministerin für Flucht mit dem Innenminister abgesprochen bzw. abgestimmt?
- Inwiefern hat sich die Landesregierung mit dieser Entscheidung von möglichen Überlegungen verabschiedet, die Anzahl der erfolgreichen Abschiebungen und Dublin-Rücküberstellungen mit Hilfe der Abschiebehaft substanziell zu steigern?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Maßnahmenpaket ist eine Entscheidung der gesamten Landesregierung.
- Warum hat die Ministerin für Flucht und Integration die Mitglieder des Integrationsausschusses – im Rahmen der Sitzung am 04.09.24 – nicht über diese Planungsänderung unterrichtet, beispielsweise in Verbindung mit dem Sachstandsbericht zur UfA Büren (Tagesordnungspunkt 6)?
Das Maßnahmenpaket wurde am 10.09.2024 vom Kabinett beschlossen und am 11.09.2024 im Landtag vorgestellt.