In unserer deutschen Gesellschaft ist die rechtliche Gleichberechtigung von Mann und Frau, die sich auch aus unserem Grundgesetz ergibt, längst Normalität. Der Begriff „Gleichstellung“ sei dem gegenüber allerdings ein ideologischer Begriff aus dem Gendermainstreaming, der sich biologischen Realitäten verweigere, führte unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann in der Plenarsitzung am 29.11.2018 aus.
So sei Gleichstellung vielleicht gegeben, wenn sich neuerdings jeder sein Geschlecht selbst aussuchen könne, echte Gleichberechtigung liege allerdings erst dann vor, wenn Familien sich z.B. entscheiden könnten, ob sie ihre Kleinkinder zur Betreuung abgeben und nicht gezwungen seien dies zu tun, weil ein Gehalt zum Leben nicht reiche.