Vorgangsbearbeitung bei der Polizei. Ein Fortschritt?

Kleine Anfrage
vom 10.12.2019

Kleine Anfrage 3235des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 10.12.2019

 

Vorgangsbearbeitung bei der Polizei. Ein Fortschritt?

Im Frühjahr 2017 wurde das neue Datenverarbeitungsprogramm „Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft“ (VIVA) bei der Polizei eingeführt. Dieses soll das bewährte Datenverarbeitungsprogramm „Integrationsverfahren Polizei“ (IGVP) sukzessive ersetzen.

Das neu eingeführte Programm erweist sich allerdings als unübersichtlich und ist im praktischen Alltag schwer zu bedienen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wer darf VIVA überhaupt benutzen und anwenden?

2. Wer darf Änderungen am Datenbestand vornehmen?

3. Welche Ausbildung ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Datenbestands in VIVA?

4. Wie und durch wen wurden die Anwender dieses Programms geschult?

5. Wie wird sichergestellt, dass der Datenbestand tatsächlich korrekt ist?

Thomas Röckemann

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 06.01.2020

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3235 mit Schreiben vom 6. Januar 2020 na­mens der Landesregierung beantwortet.

1. Wer darf VIVA überhaupt benutzen und anwenden?

Jede(r) Polizeibeschäftigte darf das Datenverarbeitungsprogramm „Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft“ (ViVA) nach erfolgter Schulung auf der Grundlage eines dezidierten Rollen- und Rechtekonzepts nutzen.

2. Wer darf Änderungen am Datenbestand vornehmen?

Grundsätzlich darf jede für die Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs zuständige Sachbearbei­terin und jeder zuständige Sachbearbeiter Änderungen am Datenbestand vornehmen. Sowohl der Vorgangszugriff als auch die Änderungen werden protokolliert.

3. Welche Ausbildung ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Datenbestandes in ViVA?

Unabhängig von den grundsätzlichen zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Qualifikationen ist eine 5-tägige Präsenzschulung in den jeweiligen Kreispolizeibehörden durch vorher separat geschulte Multiplikatoren Voraussetzung für die Berechtigung zur Nutzung von ViVA zur Vor­gangsbearbeitung.

4. Wie und durch wen wurden die Anwender dieses Programms geschult? Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Wie wird sichergestellt, dass der Datenbestand tatsächlich korrekt ist?

Die Qualität des Datenbestandes wird durch quantitativ und qualitativ angemessene Schulun­gen, katalogbasierte Eingaberoutinen, programmimmanente Plausibilitätsprüfungen sowie die fachliche Endkontrolle durch die Vorgesetzten sichergestellt.

 

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