Vorkehrungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD an Landesregierungen nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg

Kleine Anfrage
vom 09.08.2024

Kleine Anfrage 4294

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Markus Wagner AfD

Vorkehrungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD an Landesregierungen nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg

Laut Medienberichten planen die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die jeweilige Verfassungsschutzbehörde eines Landes im Fall einer AfD-Regierungs-beteiligung nach den im Herbst anstehenden Landtagswahlen vom Informationsfluss abzuschneiden. Am 1. September finden die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen statt. In Brandenburg findet die Landtagswahl am 22. September statt. In Meinungsumfragen ist die AfD die stärkste Kraft in allen drei Ländern.

Es gibt erhebliche Zweifel, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, den Informationsfluss zu stoppen. Aufgrund dieser Planungen stellt sich die Frage, ob auch andere Bereiche mit Restriktionen in der Zusammenarbeit belegt werden sollen, wenn es zu einer Regierungs­beteiligung der AfD kommen würde. Die Landesregierung könnte z.B. die Entsendung von Einheiten der Bereitschaftspolizei NRW bei Großereignissen verweigern.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Pläne und Anweisungen für den Verfassungsschutz NRW hat die Landesregierung für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg?
  2. Warum plant die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Verfassungs­schutzbehörden des Bundes und der anderen Länder, diese drei Länder vom Informationsfluss des Verfassungsschutzes im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung abzuschneiden?
  3. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, um ein Land vom Informationsfluss des Verfassungsschutzverbundes abzuschneiden, weil eine bestimmte Partei in Folge einer demokratischen Wahl an der Regierung beteiligt wird?
  4. In welchen anderen Bereichen hat die Landesregierung Pläne und Anweisungen für den Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung in den vorgenannten Ländern aufgestellt?
  5. Seit wann beschäftigt sich die Landesregierung mit den Folgen einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung auf Landes- und Bundesebene?

Dr. Martin Vincentz
Markus Wagner

 

MMD18-10258


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4294 mit Schreiben vom 9. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Pläne und Anweisungen für den Verfassungsschutz NRW hat die Landes­regierung für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg?
  2. Warum plant die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Verfassungs­schutzbehörden des Bundes und der anderen Länder, diese drei Länder vom In­formationsfluss des Verfassungsschutzes im Fall einer AfD-Regierungsbeteili-gung abzuschneiden?
  3. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, um ein Land vom Informationsfluss des Verfassungsschutzverbundes abzuschneiden, weil eine bestimmte Partei in Folge einer demokratischen Wahl an der Regierung beteiligt wird?
  4. In welchen anderen Bereichen hat die Landesregierung Pläne und Anweisungen für den Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung in den vorgenannten Ländern aufge­stellt?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat keine Pläne oder Anweisungen im Sinne der Anfrage erstellt.

Zu den ständigen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden gehört auch die Abstimmung und Erörterung des Schutzes der Arbeit und der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden und Dritter gegenüber Organisationen und Personen, die selbst Gegenstand einer Beobach­tung sind.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Un­terrichtung der Verfassungsschutzbehörden.

  1. Seit wann beschäftigt sich die Landesregierung mit den Folgen einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung auf Landes- und Bundesebene?

Die Landesregierung nimmt die öffentliche Diskussion wahr. Darüber hinaus sieht sie keine Zuständigkeit für eine Auseinandersetzung mit der Regierungsbildung in anderen Ländern o­der dem Bund.

 

MMD18-10570