Kleine Anfrage 1909
der Abgeordneten Klaus Esser, Zacharias Schalley und Christian Loose AfD
Wärmewende im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW – Welche Gebäude können zu welchen Kosten umgerüstet werden?
Auch wenn die Bundesregierung den Anschein erwecken möchte, dass das geplante Gebäudeenergiegesetz kaum Veränderungen und zahlreiche Wahlmöglichkeiten mit sich bringen wird wenn sie formuliert: „Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung.“1, ist vorhersehbar: Es wird teuer.
Derzeit ist die Gasheizung die beliebteste Heizung in Deutschland. Grund hierfür ist die effiziente, bewährte und sichere Technik sowie das gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Während die Kosten einer modernen Gasheizung für ein Einfamilienhaus, inklusiv Installation und Wasserspeicher, bei ca. 7.000–11.000 EUR liegen,2 sind die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe samt Montage deutlich höher.
So betragen die Kosten einer politisch erwünschten elektrischen Wärmepumpe rund 30.000 EUR – vorhandene Dämmung und Fußbodenheizung vorausgesetzt.3
Wenn Dämmung und Fußbodenheizung noch fehlen, kommen auf die Eigentümer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses noch einmal mehrere zehntausend Euro hinzu, so der Zentralverband Haus & Grund.4
Die Umrüstung von Heizungsanlagen in allen Arten von Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen, wie bspw. Ministerien, dürfte dementsprechend ebenfalls teurer sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie werden die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude gegenwärtig beheizt (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?
- Wie lautet das Konzept der Landesregierung zur Umrüstung der Heizungsanlagen in den derzeit vom Ministerium genutzten Gebäuden?
- Lassen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude die Nachrüstung einer Fußbodenheizung zu (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?
- Welche geschätzten Investitionskosten entstehen, wenn im Zuge der mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beabsichtigten, umfangreichen Modernisierungsoffensive die Heizungsanlagen der vom Ministerium genutzten Gebäude umgerüstet werden (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe angeben)?
- Welchen Umbau- und Modernisierungsaufwand benötigen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude zur Umstellung auf einen Heizungsbetrieb mit Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe angeben)?
Klaus Esser
Zacharias Schalley
Christian Loose
1 Vgl. https:// www .bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942, abgerufen am 09.05.2023.
2 Vgl. https:// www .thermondo.de/info/rat/gas/gasheizung-kosten/, zuletzt abgerufen am 20.04.2023 um 18:15 Uhr.
3 Vgl. https:// www .thermondo.de/info/rat/waermepumpe/waermepumpe-kosten/, zuletzt abgerufen am 20.04.2023 um 19:20 Uhr.
4 Vgl. https:// www .hna.de/wirtschaft/eu-sanierung-klimaschutz-plaene-energiewende-immobilien-
kosten-92157757.html, zuletzt abgerufen am 20.04.2023 um 20:00 Uhr.
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1909 mit Schreiben vom 29. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie werden die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude gegenwärtig beheizt (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?
Standort Emilie-Preyer-Platz 1, Düsseldorf:
Das derzeit vom Ministerium genutzte Gebäude wird mit Fernwärme versorgt.
- Wie lautet das Konzept der Landesregierung zur Umrüstung der Heizungsanlagen in den derzeit vom Ministerium genutzten Gebäuden?
Standort Emilie-Preyer-Platz 1, Düsseldorf:
Das vom Ministerium genutzte Gebäude ist angemietet und steht nicht im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Konzeptentwicklung und -umsetzung sowie die Investitionsüberlegungen und -entscheidungen zu einer Umrüstung der Heizungsanlage liegen beim Eigentümer.
Da das Gebäude jedoch bereits über einen Fernwärmeanschluss verfügt, liegt kein Umrüs-tungsbedarf der Heizungsanlage vor, dem mit einem entsprechenden Konzept Rechnung zu tragen wäre.
- Lassen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude die Nachrüstung einer Fußbodenheizung zu (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?
Standort Emilie-Preyer-Platz 1, Düsseldorf:
Die Prüfung und Bewertung der technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten zur Nachrüstung einer Fußbodenheizung in dem extern angemieteten Gebäude liegen beim Eigentümer (siehe auch Antwort 2).
Aufgrund der bereits vorhandenen Fernwärmeversorgung ist jedoch davon auszugehen, dass die Nachrüstung einer Fußbodenheizung weder technisch erforderlich noch wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Welche geschätzten Investitionskosten entstehen, wenn im Zuge der mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beabsichtigten, umfangreichen Modernisierungsoffensive die Heizungsanlagen der vom Ministerium genutzten Gebäude umgerüstet werden (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe angeben)?
Siehe Antworten auf die Fragen 2 und 5.
- Welchen Umbau- und Modernisierungsaufwand benötigen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude zur Umstellung auf einen Heizungsbetrieb mit Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirekthei-zung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe angeben)?
Standort Emilie-Preyer-Platz 1, Düsseldorf:
Das derzeit vom Ministerium genutzte Gebäude wird bereits mit Fernwärme versorgt.