Kleine Anfrage 1799
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Wanderungssaldo NRW-Ukraine – Wie hat sich die Lange von Januar bis April 2023 entwickelt?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Wie aus einer Statistik des Landesbetriebs IT.NRW hervorgeht, wurden im Jahr 2022 insgesamt 227.118 Zuzüge aus der Ukraine und 24.623 Fortzüge in die Ukraine registriert (Netto: 202.495).1
Aus einer Einzelauswertung, differenziert nach Monaten, geht hervor, dass die meisten Zuzüge direkt nach Kriegsausbruch zu verzeichnen waren, also in den Monaten März bis Mai 2022. Im letzten Quartal des Jahres 2022 waren die Zugänge nur noch gering, insbesondere wenn die Fortzüge gegengerechnet werden. Grundlage der Wanderungsstatistik sind die An-und Abmeldungen, die von den kommunalen Meldeämtern nach den melderechtlichen Regelungen erfasst und dem Statistischen Landesamt übermittelt werden.
So gab es im Oktober 2022 insgesamt 8.069 Zuzüge und 2.891 Fortzüge (Netto: 5.178 Personen). Im November 2022 wurden 7.179 Zuzüge und 2.433 Fortzüge registriert (Netto: 4.746 Personen). Im Dezember waren es schließlich 6.533 Zuzüge bei 2.361 Fortzügen (Netto: 4.172 Personen).2 Die Tendenz ist folglich stark fallend.
Auf der anderen Seite gab es im Oktober 6.234, im November 6.813 und im Dezember 5.682 EASY-Zugänge (Erstverteilung Asylbegehrende). Hierbei ist die Tendenz allerdings stark steigend. Vergleicht man das 4. Quartal 2021 mit dem 4. Quartal 2022, so ist ein Anstieg in Höhe von 61 % zu verzeichnen, von 11.622 auf 18.729 Personen.
Betrachtet man des Weiteren als Indikator die Entwicklung der von der Bundespolizei festgestellten illegalen Einreisen für das Jahr 2023, so ist von einem weiteren prozentualen Anstieg in ähnlicher Höhe auszugehen.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1799 mit Schreiben vom 12. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Zuzüge aus der Ukraine nach NRW waren in den Monaten Januar bis April 2023 zu verzeichnen? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl listen)
- Wie viele Fortzüge aus NRW in die Ukraine waren in den Monaten Januar bis April 2023 zu verzeichnen? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl listen)
Die Fragen 1 und 2 werden im Sachzusammenhang beantwortet:
Zum 30.04.2023 haben sich 217.251 Geflüchtete aus der Ukraine in NRW aufgehalten (Quelle: Ausländerzentralregister).
Über das Verteilsystem FREE wurden in den genannten Monaten die folgenden Personen nach NRW verteilt:
Januar 2023 | 8.328 |
Februar 2023 | 4.922 |
März 2023 | 5.667 |
April 2023 | 4.357 |
Darüber hinaus gehende statistische Angeben über Zu- oder Fortzügen sind im laufenden Kalenderjahr nicht möglich.
- Welche Informationen liegen der Landesregierung zu möglichen Wanderungsbe-
wegungen von Ukrainern aus anderen Bundesländern nach NRW (oder umgekehrt) für das erste Quartal 2023 vor?
Staatsangehörige aus der UKR können grundsätzlich visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sind somit freizügig. Während des Verwaltungsverfahrens gemäß § 24 AufenthG sind die Betroffenen verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort zu nehmen, dem sie nach den § 24 Abs. 3 und 4 AufenthG zugewiesen wurden.
Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entsteht nach § 12a AufenthG eine gesetzliche Wohnsitzverpflichtung für max. drei Jahre für das jeweilige Bundesland.
Sofern die Betroffenen berücksichtigungsfähige Gründe iSd. § 12a Abs. 5 AufenthG nachweisen können, wie etwa die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung, eines Studiums oder sonstige familiäre/humanitäre Gründe, kann die Wohnsitzverpflichtung nach Zustimmung der Zuzugs-Ausländerbehörde gemäß § 72 Abs. 3a AufenthG aufgehoben werden. Eine zahlenmäßige Erfassung dieser begründeten Einzelfälle erfolgt dabei nicht.
NRW erfüllt im Verteilsystem FREE insgesamt seine Aufnahmeverpflichtung von 21,08 % nach Königsteiner Schlüssel. Da die Verteilung der Geflüchteten im Ausländerzentralregister auf NRW aktuell (Stand: 09.05.2023) einem Anteil von 20,4 % entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass im Ergebnis nur ein sehr begrenzter Zu- oder Fortzug über die Landesgrenzen erfolgt.
- Welche Informationen liegen der Landesregierung zu möglichen Wanderungsbewegungen von Ukrainern aus anderen EU-Ländern nach NRW (oder umgekehrt) für das erste Quartal 2023 vor?
Statistische Daten hierzu liegen der Landesregierung nicht vor.
- Viele Ukrainer nehmen einen sogenannten „Erstorientierungskurs des BAMF“ in Anspruch. Die Kurse bestehen aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) und umfassen damit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten. Wie haben sich die Anmeldezahlen ukrainischer Staatsbürger in NRW von Januar 2022 bis April 2023 in Bezug auf die Erstorientierungskurse entwickelt? (Bitte differenziert nach Monat und Anmeldezahl in NRW differenziert listen)
Die Erstorientierungskurse (EOK) werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Sämtliche Daten und Statistiken werden dort erhoben. Eine Auswertung der Kurseintritte und Kursaustritte erfolgt nicht. Erhoben werden die Daten ausschließlich quartalsweise. Die Teilnehmendenzahl aufgeschlüsselt nach Herkunftsland wird in diesen Quartalsberichten grundsätzlich bezogen auf Gesamtdeutschland angegeben. Für das erste Quartal 2023 hat das BAMF auf Bitten des MKJFGFI eine gesonderte Auswertung für NRW durchgeführt:
Im 1. Quartal 2023 wurden in NRW 28 neue EOK begonnen. In diesen Kursen waren insgesamt 751 Teilnehmende, davon 81 aus der Ukraine. Dies entspricht einer Quote von 10,81 % in NRW.
Im 2. Quartal 2022 wurden in NRW 30 neue Kurse begonnen, bundesweit waren 10 % der Teilnehmenden aus der Ukraine.
Im 3. Quartal 2022 wurden in NRW 46 neue Kurse begonnen, bundesweit waren 13 % der Teilnehmenden aus der Ukraine.
Im 4. Quartal 2022 wurden in NRW 43 neue Kurse begonnen, bundesweit waren 14 % der Teilnehmenden aus der Ukraine.
1 Vgl. https://www.it.nrw/system/files/media/document/file/107_23.pdf
2 Vgl. https://www.it.nrw/227-100-menschen-zogen-im-jahr-2022-aus-der-ukraine-nach-nrw-120660