Kleine Anfrage 1475
der Abgeordneten Christian Loose und Carlo Clemens vom 03.03.2023
Warum beteiligt sich die Landesregierung aktiv an der Wertvernichtung von Immobilien durch immer näher stehende Windindustrieanlagen?
„Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden wächst: Gemäß der Interhyp-Wohntraumstudie des Jahres 2021 wünschen sich rund 72 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland eine eigene Immobilie. Das sind deutlich mehr als noch im Jahr 2019. Damals träumten etwa 66 Prozent von dem eigenen Zuhause.“1
Die allermeisten Mieter würden also viel lieber in den eigenen vier Wänden leben. Weil ihnen Wohneigentum mehr Gestaltungsfreiheit verspricht, mehr Sicherheit und die Aussicht, nie wieder Miete zahlen zu müssen, was insbesondere bei den zu erwartenden Ruhestandsbezügen, die regelmäßig deutlich geringer als in der aktiven Erwerbsphase ausfallen, wichtig ist.
Dem steht ein Bevölkerungsanteil von knapp unter 50% gegenüber, der bereits eine Wohnimmobilie besitzt.2
Sowohl Mieter als auch Eigentümer werden durch die aktuelle Politik der Landesregierung, die einen immer näheren Ausbau immer höherer Windindustrieanlagen in unmittelbarer Nähe von Siedlungsgebieten fordert und fördert, massiv beeinträchtigt: Während die eine Gruppe befürchten muss, nach einem Umzug ins Eigentum vom Immobilienwert mindernden Heranrücken von Windindustrieanlagen betroffen zu werden, muss die andere Gruppe befürchten, den aktuellen Wert ihrer Immobilie dramatisch gemindert zu bekommen. Solcherlei Befürchtungen sind real: „Eine Studie des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung führen können. Der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung zu einer Windkraftanlage sinkt im Durchschnitt um gut 7 Prozent. (…) Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten. Hier kann der Wertverlust innerhalb des Ein-Kilometer-Radius sogar 23 Prozent betragen.“3 Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Untersuchung der Universität Cottbus aus dem Jahr 2022.4
Wir fragen deshalb die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der angesprochenen Studien des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung bzw. der Brandenburgischen Universität Cottbus-Senftenberg?
- Wie wird sich die weitere Verringerung von Abständen zwischen Windindustrieanlagen und Wohn-, aber auch Gewerbegebäuden, wie sie die Landesregierung anstrebt, auf den Wert von Immobilien in der Nähe von Windindustrieanlagen auswirken?
- Wie will die Landesregierung die Anwohner und Anlieger, die hiervon betroffen sind, vor den Immobilienwertverlusten schützen?
- Wie viele Windindustrieanlagen haben in Nordrhein-Westfalen einen geringeren Abstand zu einzelnen Gebäuden als 1.000 Metern?
- Welche Gesamthöhe in Metern (also im Regelfall Nabenhöhe und halber Rotordurchmesser) und Leistung in Megawatt haben die Anlagen gemäß der Antwort zu Frage 4?
Christian Loose
Carlo Clemens
1 Htt p s :/ / de. S t a t i s t a.com/statistik/daten/st udie/12 6 27 59/umfrage/um frage-zum-w u n s c h -nach-wohn eigen tum/, abgerufen am 21.02.2023.
2 Htt p s :/ /de. S t a t ista.com/statistik/studie/id/58 1 50/do kument/zuhause/, abgerufen 22.02.2023.
3 Htt p s : / / idw – o n l i n e .de/de/n e w s 70 92 15, abgerufen am 21.02.2023.
4 htt p s : / / pap e r s.s srn.com/sol 3/D elivery.cfm/ea 81 7ab2 -85 c4-4 8 29-bb51-9ca0 5b 91 fe5 c-MEC A.pdf ? abstra ctid= 42 031 84&mirid =1, abgerufen am 22.02.2023.
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 1475 mit Schreiben vom 3. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
- Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der angesprochenen Studien des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung bzw. der Brandenburgischen Universität Cottbus-Senftenberg?
Die Landesregierung verhält sich nicht zu wissenschaftlichen Arbeiten, soweit diese nicht von ihr in Auftrag gegeben wurden.
- Wie wird sich die weitere Verringerung von Abständen zwischen Windindustrieanlagen und Wohn-, aber auch Gewerbegebäuden, wie sie die Landesregierung anstrebt, auf den Wert von Immobilien in der Nähe von Windindustrieanlagen auswirken?
Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
- Wie will die Landesregierung die Anwohner und Anlieger, die hiervon betroffen sind, vor den Immobilienwertverlusten schützen?
Die Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen der gesetzlichen Obliegenheiten beteiligt und Ihre Belange entsprechend berücksichtigt.
- Wie viele Windindustrieanlagen haben in Nordrhein-Westfalen einen geringeren Abstand zu einzelnen Gebäuden als 1.000 Metern?
Nach Auswertungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) liegen 2.625 der insgesamt 3.808 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen innerhalb eines Abstandes von 1.000 Metern zu Wohngebäuden. Das entspricht 68,9 Prozent aller Anlagen.
- Welche Gesamthöhe in Metern (also im Regelfall Nabenhöhe und halber Rotordurchmesser) und Leistung in Megawatt haben die Anlagen gemäß der Antwort zu Frage 4?
Die in Frage vier genannten 2.625 Windenergieanlagen haben eine durchschnittliche Gesamthöhe von 118 Meter und eine durchschnittliche installierte Leistung von 1,5 Megawatt.