Warum ist das Innenministerium in Niedersachsen besser über die Beförderungskosten für Asylbewerber informiert als das Ministerium für Integration und Flucht in NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1760
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Warum ist das Innenministerium in Niedersachsen besser über die Beförderungskosten für Asylbewerber informiert als das Ministerium für Integration und Flucht in NRW?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Bezüglich der Ermittlung der Beförderungskosten für Asylbewerber, insbesondere der Taxi-Kosten, gibt es in NRW – anders als in Niedersachsen – offensichtlich irritierende Wissenslü­cken bei der grün-schwarzen Landesregierung. So wurden gleichlautende Anfragen höchst unterschiedlich beantwortet, obwohl bei der Einreichung der Kleinen Anfrage in NRW1 auf die entsprechende Kleine Anfrage in Niedersachsen2 verwiesen wurde.

In Frage 1 ging es um eine Aufstellung der Beförderungskosten, differenziert nach den Jahren 2017–2022. Während das SPD-geführte Innenministerium in Niedersachsen die gewünschte Aufschlüsselung lieferte, bot die Landesregierung in NRW, ohne weitere Anmerkung, nur eine Gesamtsumme der Jahre 2017 bis 2022 an.

Besonders irritierend sind die unterschiedlichen Angaben in Bezug auf die Taxikosten. Wäh­rend das niedersächsische Innenministerium die Zahlen der Jahre 2017 bis 2022 aufschlüs­seln konnte, kam von Seiten des Ministeriums für Integration und Flucht erneut nur eine Ge­samtsumme. Der Wert von knapp 1,4 Mio. Euro ist dabei erstaunlich, da er nur ca. 5% der Gesamtsumme von 28,5 Mio. Euro entspricht. In Niedersachsen dagegen lag der Anteil der Taxikosten an den Beförderungskosten bei 73 % (11,8 von 16,1 Mio. Euro.)

Als einzige Erklärung verweist die Landesregierung darauf, dass „nicht bei allen Bezirksregie­rungen die Transportkosten nach Art des Transports ausgewiesen und verbucht werden“. Der Wert von 1,4 Mio. Euro ergebe sich demnach aus Fällen, in denen eine entsprechende Ver­buchung vorgenommen wurde.

Unterschiedlich waren auch die Antworten auf die Frage nach den Kosten der Beförderungs­leistungen im Zuge der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen.

Während das niedersächsische Innenministerium die gewünschten Zahlen lieferte, verwies das Ministerium für Integration und Flucht in NRW lediglich auf die Haushaltstitel 536 00 und 633 10 im Kapitel 07 090 des Einzelplans 07.

Aus dem Haushaltstitel 536 00 werden allerdings auch andere Leistungen finanziert. Außer­dem gab es Verlagerungen in andere Titel. So heißt es in den Anmerkungen im Haushaltsplan 2023: „Im Rahmen der Rückführung wird nach Einzelfallprüfung auch ein einmaliges Handgeld für mittellose Ausländerinnen und Ausländer gezahlt. Weniger aufgrund der Verlagerung von 80.000 EUR nach Titel 685 40.“ Der Titel 633 10 dagegen bezieht sich allgemein auf die „Er­stattung der Kosten der Zentralen Ausländerbehörden“. Somit lässt sich aus der Antwort der Landesregierung nicht auf die erfragten Kosten schließen.

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1760 mit Schreiben vom 6. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Warum ist das Innenministerium in Niedersachsen insbesondere in Bezug auf die Höhe der Taxikosten in der Lage bzw. dazu bereit, die gestellten Fragen um­fassend zu beantworten, das Ministerium für Flucht und Integration in NRW dage­gen nicht?

Jedes Bundesland entwickelt für sich, welche Haushaltsstellen eingerichtet werden. In Nord­rhein-Westfalen gibt es – wie auch in anderen Bundesländern – keine haushälterische Diffe­renzierung der Beförderungskosten.

  1. Wie hoch waren die gemäß der Antwort auf die Fragen 1 3 der Kleinen Anfrage 1538 ermittelten Kosten differenziert nach den Jahren 2017 2022?

Zur Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1538:

Haushaltsjahr 2017: 3.504.180,08 € Haushaltsjahr 2018: 4.706.396,04 € Haushaltsjahr 2019: 4.315.471,20 € Haushaltsjahr 2020: 4.382.024,88 € Haushaltsjahr 2021: 4.708.027,82 € Haushaltsjahr 2022: 6.854.308,28 €

Zur Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1538:

Haushaltsjahr 2017: 8.823,35 € Haushaltsjahr 2018: 1.480.122,39 € Haushaltsjahr 2019: 1.512.781,31 € Haushaltsjahr 2020: 1.164.559,57 € Haushaltsjahr 2021: 1.174.045,02 € Haushaltsjahr 2022: 2.084.977,97 €

Zur Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 1538:

Haushaltsjahr 2017: 160.205,73 € Haushaltsjahr 2018: 213.138,02 € Haushaltsjahr 2019: 197.377,30 € Haushaltsjahr 2020: 317.913,51 € Haushaltsjahr 2021: 182.308,26 € Haushaltsjahr 2022: 326.225,42 €

  1. Da der Anteil der Taxikosten in Niedersachsen bei 73%, der ermittelte Wert in NRW allerdings nur bei 5% lag, ist von einer erheblichen Untererfassung auszugehen. In welcher Form wird die Landesregierung die Daten nacherheben, um somit analog zu Niedersachsen konkrete Zahlen nachliefern zu können?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. In Ihrer Antwort auf die 3.Frage der Kleinen Anfrage 1538 verweist die Landesre­gierung auf Erfassungslücken, wie sie in Niedersachsen offensichtlich nicht vor­liegen. Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Datenerfassung in die­sem Zusammenhang zukünftig an den Qualitätsstandard des Innenministeriums in Niedersachen anzupassen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Welcher Anteil an den Beförderungskosten entfiel in den Jahren 2017 2022 auf die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen?

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen werden über den je­weiligen Haushaltstitel (53600 und 633 10) abgerechnet. Valide Daten dahingehend, welcher Anteil der jeweiligen Transportkosten auf die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebun­gen entfallen ist, liegen der Landesregierung nicht vor.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. Kleine Anfrage 1538; Lt.-Drs. 18/3528

2 Vgl. Landtag Niedersachsen; Drucksache 19/558