Warum scheitern auch in NRW so viele Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei?

Kleine Anfrage
vom 02.02.2024

Kleine Anfrage 3296

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Warum scheitern auch in NRW so viele Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei?

Wie aus einer Anfrage der AfD an die Bundesregierung hervorgeht, scheiterten im ersten Halbjahr 2023 102 Abschiebungen nach der Übergabe und 1.894 Abschiebungen vor der Übergabe der abzuschiebenden Person an die Bundespolizei.1

Bundesweit gab es für das Scheitern von Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2023 zwei wesentliche Gründe: In 5.982 Fällen erfolgte keine Zuführung, in weiteren 6.717 Fällen wurde das Ersuchen storniert. Als weitere Gründe werden angegeben: 3 verspätete Zuführungen, 151 sonstige Gründe.

Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag von einer „Rückführungsoffensive“ spricht und sich auch der Bundeskanzler gegenüber dem Spiegel für „Rückführungen im großen Stil“ ausgesprochen hat, stellt sich die Frage ob und wie die Landesregierung die hohe Anzahl gescheiterter Abschiebungen im eigenen Zuständigkeitsbereich – sprich vor der Übergabe an die Bundespolizei – reduzieren möchte.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2023 in NRW vor bzw. nach der Übergabe an die Bundespolizei?
  2. Wie schlüsseln sich in NRW die Gründe für ein Scheitern der Abschiebung vor der Übergabe an die Bundespolizei im Detail auf? (Bitte an der Aufzählung möglicher Gründe für einen Abbruch gem. Bundestagsdrucksache orientieren)
  3. Wie erklärt sich aus Sicht der Landesregierung die hohe Anzahl nicht erfolgter Zuführungen?
  4. Wie erklärt sich aus Sicht der Landesregierung die hohe Anzahl stornierter Ersuchen?
  5. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die Anzahl der gescheiterten Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei zukünftig reduzieren?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7981

 

1 Vgl. Drucksache Deutscher Bundestag 20/8280; Frage 15


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3296 mit Schreiben vom 6. März 2024 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2023 in NRW vor bzw. nach der Über­gabe an die Bundespolizei?
  2. Wie schlüsseln sich in NRW die Gründe für ein Scheitern der Abschiebung vor der Übergabe an die Bundespolizei im Detail auf? (Bitte an der Aufzählung möglicher Gründe für einen Abbruch gem. Bundestagsdrucksache orientieren)
  3. Wie erklärt sich aus Sicht der Landesregierung die hohe Anzahl nicht erfolgter Zu­führungen?
  4. Wie erklärt sich aus Sicht der Landesregierung die hohe Anzahl stornierter Ersu­chen?

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine Statistik, die hinsichtlich des Zeitpunktes der Übergabe an die Bundespolizei differenziert, liegt nicht vor.

Nach hier vorliegenden Erkenntnissen sind im Jahr 2023 3.967 Rückführungsflüge von Perso­nen in der Zuständigkeit nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden gescheitert.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zahl sowohl Flugabschiebungen in die jeweiligen Her­kunftsländer als auch Überstellungen mittels Flug in das nach der Dublin-III-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige EU-Land enthalten.

Rückführungsmaßnahmen können bereits im Vorfeld als auch während der Maßnahme aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Hierzu zählen u. a. das Nichtantreffen oder Untertau­chen der ausreisepflichtigen Person, gesundheitliche Probleme des Ausreisepflichtigen oder eine zwischenzeitlich erfolgte freiwillige Ausreise. In manchen Fällen können auch mehrere Sachverhalte einer Rückführung entgegenstehen.

  1. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die Anzahl der gescheiterten Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei zukünftig reduzieren?

Das Land Nordrhein-Westfalen steht mit dem Bund im fortwährenden Austausch zur Frage der Optimierung von Rückführungsmodalitäten. Ungeachtet dessen prüfen die für die Vollzie­hung der Ausreisepflicht in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ausländerbehörden die Rück­führungsmöglichkeiten von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen fortlaufend. Sofern sich aufgrund des Wegfalls eines Rückführungshindernisses die Möglichkeit zur Rückführung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person ergibt, ergreift die jeweilige Ausländerbehörde die dann erforderlichen Schritte, um die Rückführung weiter zu betreiben.

 

MMD18-8388