Warum wird Frau Soyeon Schröder-Kim jetzt doch entschädigt? Hat die Landesregierung nicht die volle Wahrheit in der Drucksache 18/4821 gesagt?

Kleine Anfrage
vom 24.08.2023

Kleine Anfrage 2391

der Abgeordneten Christian Loose und Dr. Hartmut Beucker AfD

Warum wird Frau Soyeon Schröder-Kim jetzt doch entschädigt? Hat die Landesregierung nicht die volle Wahrheit in der Drucksache 18/4821 gesagt?

Laut aktuellen Presseberichten hat die Landesregierung sich doch außergerichtlich mit Frau Soyoen Schröder-Kim geeinigt. Sie ist die Frau des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Mit diesem hatte sie die russische Botschaft zu Feierlichkeiten am 09. Mai 2023 besucht. Daraufhin wurde ihr Vertragsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen durch die Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, NRW.Global Business, kurz danach fristlos gekündigt.1

Die Landesregierung hat bereits in der Drucksache 18/4821 Stellung zu dem Themenkomplex um die fristlose Kündigung bezogen. Die Antworten auf die Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christian Loose und Dr. Hartmut Beucker vermitteln ein Bild, wonach keine Entschädigungszahlungen drohen würden und die Kündigung rechtens ohne Folgen für den Steuerzahler war. Diese fristlose Kündigung ist „in enger Abstimmung“ mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erfolgt. Die politische Verantwortung für diese Entscheidung liegt bei der stellvertretenden Ministerpräsidentin Mona Neubauer.

Die Landesregierung führt in ihrer Antwort auf Frage 2 die Gründe für die fristlose Kündigung aus. In der Antwort auf Frage 3 führt sie aus, dass eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und das Justiziariat des Ministeriums die Vorgehensweise geprüft haben. Laut Frage 4 löse die fristlose Kündigung keine Entschädigungszahlungen aus. In der Antwort auf Frage 5 gibt die Landesregierung sehr ungenau wieder, wie der Umfang des Vertrages zwischen Frau Schröder-Kim und dem Land NRW ist. Jedoch ist zumindest ersichtlich, dass ein gewisses Tageskontingent pro Jahr festgelegt wurde.

Aufgrund der Presseberichterstattung ergeben sich Nachfragen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung angesichts einer rechtlichen Prüfung jetzt doch mit Frau Schröder-Kim einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen hat.

Darüber hinaus soll auch keine Klage von Frau Schröder-Kim vor einem Gericht erhoben worden sein. 2 Auch das lässt Zweifel an der Antwort der Landesregierung in der vorgenannten Drucksache aufkommen. Die Landesregierung ist einen Vergleich eingegangen, obwohl sie sich ihrer Rechtsposition eigentlich sicher war. Die Hintergründe hierzu müssen aufgeklärt werden.

Unabhängig davon erscheint es doch höchst zweifelhaft, dass der Besuch einer Feierlichkeit in der Rolle als Ehefrau zu einer fristlosen Kündigung führen kann.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und Frau Schröder-Kim verglichen? (Wir bitten hier um die Nennung sämtlicher monetärer, aber auch anderer Komponenten dieses Vergleichs.)
  2. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen für externe Rechtsberatung im Zuge des gesamten Vorgangs um die Kündigung von Frau Schröder-Kim und den anschließenden Vergleich entstanden? (Diese Frage umfasst ausdrücklich auch die Kosten für etwaige Gutachten vor dem Ausspruch der fristlosen Kündigung und die Abwicklung des Vergleichs. Des Weiteren bitten wir um Nennung der beauftragten externen Rechtsberater und eine Aufschlüsselung der Kosten.)
  3. Wie haben die in der Drs. 18/4821 erwähnte Rechtsanwaltskanzlei und das Justiziariat eine fristlose Kündigung damals bewertet?
  4. Warum hat die Landesregierung sich jetzt doch mit Frau Schröder-Kim verglichen, obwohl sie in der Drs. 18/4281 suggeriert hat, dass die fristlose Kündigung rechtens war und es wohl noch nicht einmal eine Klage vor den zuständigen Gerichten gab?
  5. Welche Vertragspartei, das Land Nordrhein-Westfalen oder Frau Schröder-Kim, hat die Vergleichsverhandlungen initiiert?

Christian Loose

Dr. Hartmut Beucker

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .ksta.de/politik/nrw-politik/kuendigung-nach-russen-feier-einigung-zwischen-nrw-und-schroeder-kim-629674, https:// www .bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-regional-politik-und-wirtschaft/nach-fristlos-rauswurf-soyeon-schroeder-kim-einigt-sich-aussergerichtlich-85069460.bild.html, beide abgerufen am 17.08.2023

2 https:// www .ksta.de/politik/nrw-politik/kuendigung-nach-russen-feier-einigung-zwischen-nrw-und-schroeder-kim-629674 abgerufen am 17.08.2023


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 2391 mit Schreiben vom 5. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Vorab ist festzuhalten, dass das Land Nordrhein-Westfalen nicht Vertragspartner einer Ver­gleichsvereinbarung mit Frau Schröder-Kim und / oder ihres Unternehmens Mirae Translation & Communications ist. Die Vereinbarung wurde zwischen der NRW.Global Business GmbH und Mirae Translation & Communications geschlossen.

  1. Wie haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und Frau Schröder-Kim vergli­chen? (Wir bitten hier um die Nennung sämtlicher monetärer, aber auch anderer Komponenten dieses Vergleichs.)

Wie bereits in der Vorbemerkung festgehalten, existiert kein Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Frau Schröder-Kim bzw. ihrem Unternehmen.

  1. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen für externe Rechtsberatung im Zuge des gesamten Vorgangs um die Kündigung von Frau Schröder-Kim und den anschließenden Vergleich entstanden? (Diese Frage umfasst ausdrücklich auch die Kosten für etwaige Gutachten vor dem Ausspruch der fristlosen Kündi­gung und die Abwicklung des Vergleichs. Des Weiteren bitten wir um Nennung der beauftragten externen Rechtsberater und eine Aufschlüsselung der Kosten.)

Gutachten oder sonstige externe Bewertungen wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht in Auftrag gegeben.

  1. Wie haben die in der Drs. 18/4821 erwähnte Rechtsanwaltskanzlei und das Justi­ziariat eine fristlose Kündigung damals bewertet?

Die Akteure haben die für und gegen eine Kündigung sprechenden Gründe aufgezeigt.

  1. Warum hat die Landesregierung sich jetzt doch mit Frau Schröder-Kim verglichen, obwohl sie in der Drs. 18/4281 suggeriert hat, dass die fristlose Kündigung rech­tens war und es wohl noch nicht einmal eine Klage vor den zuständigen Gerichten gab?
  2. Welche Vertragspartei, das Land Nordrhein-Westfalen oder Frau Schröder-Kim, hat die Vergleichsverhandlungen initiiert?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat selbst weder mit Frau Schröder-Kim noch mit ihrem Unter­nehmen einen Vergleichsvertrag geschlossen. Vielmehr hat die NRW.Global Business GmbH als ehemalige Vertragspartnerin der Mirae Translations & Communications mit dieser eine Vereinbarung geschlossen.

 

MMD18-6253