Kleine Anfrage 1470
des Abgeordneten Christian Loose vom 03.03.2023
Was bewirken die CO2-Kompensationszahlungen im Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie?
Im Haushaltsplan 2023 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird unter der Titel-Nr. 546 17 „Kompensation von CO2-Emissionen“ ausgewiesen. Für die Jahre 2023 und 2022 liegt der Ansatz jeweils bei 110.000 Euro. Als „Ist“ werden für das Jahr 2021 57.000 Euro ausgewiesen.1
Hinsichtlich der Kompensation von CO2-Emissionen führt das Bundesumweltamt aus: „Unter Kompensation versteht man Zahlungen zur Finanzierung von Treibhausgas mindernden Investitionen (z.B. Windkraftanlagen in Entwicklungsländern). Aus diesem Blickwinkel sind freiwillige Kompensationszahlungen für Privatpersonen oder auch Firmen eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, „tonnenweise“ Treibhausgasemissionen zu vermindern und dadurch eigene Emissionen auszugleichen. Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise ist die Kompensationszahlung fest an den Kauf eines „klimaneutralen“ Produktes gekoppelt. […] Das UBA hat ausführliche Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (siehe Publikationen). Die Treibhausgasemissionen sollten realistisch berechnet und die Klimaschutzprojekte von hoher Qualität sein.“2
Ich frage deshalb die Landesregierung:
- Wie hoch waren die diesbezüglichen Emissionen des Ressorts in den Jahren 2021 und 2022 (in Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr)?
- Für welche Empfänger und Maßnahmen wurden die Ausgaben in den Jahren 2021 und 2022 explizit ausgegeben?
- Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen gem. der Antwort auf Frage 2 tatsächlich zu einer zusätzlichen CO2-Einsparung in der ermittelten Höhe führen?
- Wie hoch waren die CO2-Kompensationskosten in Euro pro Tonne CO2-Äquivalent in den Jahren 2021 und 2022?
- Wie bewertet die Landesregierung die angefallenen Kompensationskosten pro Tonne CO2-Äquivalent gem. Frage 4 angesichts der Kosten für Emissionszertifikate auf dem Energiemarkt, die aktuell bei rund 90 bis 100 Euro pro Tonne CO2 liegen, sowie der CO2-Kosten gem. des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen von aktuell 30 Euro pro Tonne CO2?
Christian Loose
1 Entwurf Haushaltsplan 2023 Nordrhein-Westfalen, Band XIII, Einzelplan 14, htt p s :/ / www. H a u s h a l t.fm.n r w.de/daten/hh 20 23.ges/d a t en/pdf/2023/hh14/k a p0 10.p d f, abgerufen am 21.02.2023.
2 Htt p s : / / www. U m w e l t bundes amt .de/umwelt tipps-f u e r -den-alltag/ueber greif ende-tipps/k o m p e n sation-von-treib haus gas emissionen # g ewusst-wie, abgerufen am 21.02.2023.
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 1470 mit Schreiben vom 29. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die CO2-Emissionen ihrer Dienstreisen kompensiert die Landesregierung seit dem Jahr 2009 durch den zentralen Kauf von Emissionsminderungsgutschriften. Dabei werden jeweils die CO2-Emissionen der Reisen mehrerer Jahre zusammen kompensiert. Der Erwerb der Kompensationszertifikate erfolgt zentral für die gesamte Landesregierung.
- Wie hoch waren die diesbezüglichen Emissionen des Ressorts in den Jahren 2021 und 2022 (in Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr)?
Die CO2-Emissionen für die Jahre 2021 und 2022 sind bislang noch nicht bilanziert, da die dafür erforderlichen Daten mit zeitlichem Versatz vorliegen.
- Für welche Empfänger und Maßnahmen wurden die Ausgaben in den Jahren 2021 und 2022 explizit ausgegeben?
Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, wurden die CO2-Emissionen für die Jahre 2021 und 2022 noch nicht bilanziert und dementsprechend noch nicht kompensiert. Auch die Emissionen für das Jahr 2020 wurde bislang nicht bilanziert und kompensiert. Im Jahr 2021 wurden zur Kompensation der CO2-Emissionen der Dienstreisen der Landesregierung für die Jahre 2018 und 2019 Doppelzertifikate beschafft. Diese Zertifikate verbinden die Klimakompensation mittels Gold-Standard-Zertifikaten mit der Förderung eines heimischen Waldprojekts. Die Gold-Standard-Zertifikate stammen aus dem Projekt „Poultry-powered renewable energy – India“. Hierbei handelt es sich um die Errichtung eines Biomassekraftwerks, das mit Abfällen lokaler Farmen betrieben wird. Mit dem Beitrag für die Förderung des heimischen Waldes wurde das Klimaschutzprojekt „Heidhorn“ südlich von Münster umgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Erstaufforstung auf einer Fläche von ca. einem Hektar.
Im Jahr 2022 wurden keine Mittel aus Kapitel 14 010 Titel 546 17 „Kompensation von CO2-Emissionen“ verausgabt.
- Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen gem. der Antwort auf Frage 2 tatsächlich zu einer zusätzlichen CO2-Einsparung in der ermittelten Höhe führen?
Das Klimaschutzprojekt „Poultry-powered renewable energy – India“ genügt dem anerkannten „Gold Standard“. Bei dem heimischen Wald handelt es sich um eine Erstaufforstung. Insofern ist bei beiden Projekten sichergestellt, dass es sich um zusätzliche CO2-Einsparungen handelt.
- Wie hoch waren die CO2-Kompensationskosten in Euro pro Tonne CO2-Äquivalent in den Jahren 2021 und 2022?
Die Kosten der im Jahr 2021 beschafften Doppelzertifikate für die Jahre 2018 und 2019 beliefen sich auf 11,89 Euro/t CO2°Äq (brutto).
- Wie bewertet die Landesregierung die angefallenen Kompensationskosten pro Tonne CO2-Äquivalent gem. Frage 4 angesichts der Kosten für Emissionszertifikate auf dem Energiemarkt, die aktuell bei rund 90 bis 100 Euro pro Tonne CO2 liegen, sowie der CO2-Kosten gem. des Gesetzes über einen nationalen Zertifika-tehandel für Brennstoffemissionen von aktuell 30 Euro pro Tonne CO2?
Bei den Zertifikaten aus dem Projekt „Poultry-powered renewable energy – India“ handelt es sich um Zertifikate des freiwilligen Marktes. Sie testieren CO2-Einsparungen, die in Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern erzielt wurden. Sie werden von Organisationen erworben, um eigene CO2-Emissionen auszugleichen.
Bei den Emissionszertifikaten, die im Rahmen des europäischen bzw. nationalen Emissionshandels gehandelt werden, handelt es sich um Steuerungsinstrumente mit denen sichergestellt wird, dass europäische bzw. deutsche CO2-Minderungsziele erreicht werden. Der Erwerb und die Abgabe dieser Zertifikate ist für die an dem europäischen und nationalen Emissionshandel Teilnehmenden verpflichtend.
Die Höhe der Preise für Emissionsberechtigungen und -zertifikate und für Kompensationsgutschriften können insbesondere aufgrund der unterschiedlichen rechtliche Rahmenbedingungen, Teilnehmenden und Preisbildungsmechanismen nicht miteinander verglichen werden.