Was unternimmt die Landesregierung gegen Energiearmut in Zeiten der Krise?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 266
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 03.08.2022

 

Was unternimmt die Landesregierung gegen Energiearmut in Zeiten der Krise?

Die steigenden Energiepreise für Gas und Strom machen sich zunehmend bei den Bürgern bemerkbar. Insbesondere sind es die einkommensschwachen Haushalte, die während der Energiekrise am härtesten von den Preiserhöhungen getroffen werden. Bereits im Jahre 2016 wurde laut Medienberichten 72.0001 Haushalten in Nordrhein-Westfalen der Strom gesperrt. Dieser dramatisch hohe Wert droht nun aufgrund aktueller Entwicklungen nicht nur wieder erreicht, sondern möglicherweise übertroffen zu werden.

Zur Prävention und Unterstützung von in Zahlungsnot geratenen Haushalten verwies die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und der ehemaligen Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski (Lt-Drucksache 17/1948) auf das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“2. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Modellvorhaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2012 mit der Zielsetzung, präventiv gegen Stromsperrungen vorzugehen3. Zu diesem Zwecke wurden kostenlose Rechts- und Budgetberatungen in Kooperation mit seinerzeit 15 Energieversorgungsunternehmen an 13 Standorten in Nordrhein-Westfalen (Aachen, StädteRegion Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gelsenkirchen/Bottrop, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Velbert und Wuppertal) angeboten4. Das Projekt wurde von der Landesregierung finanziell unterstützt.

Die Landesregierung darf nicht unvorbereitet in den kommenden Herbst gehen und muss gezielte Anstrengungen unternehmen, um einer potenzierten Energiearmut der Bürger in Nordrhein-Westfalen entgegenwirken zu können.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele private Haushalte waren in Nordrhein-Westfalen seit 2016 wegen Zahlungsunfähigkeit von sogenannte Sperrungen betroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Strom-, Gas-, Wassersperren, Jahr sowie nach Haushalten mit und ohne Kinder)
  2. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Bereich der Energiearmut kurz- bzw. mittelfristig finanziell zu unterstützen? (Bitte nach Beträgen und Projekten aufschlüsseln)
  3. Wie viele Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 01.01.2018 ein kostenloses Beratungsangebot in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Beratungsstelle, Jahr sowie nach Haushalten mit und ohne Kinder)
  4. Welche Standorte in Nordrhein-Westfalen befinden sich derzeit in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und den verschiedenen Energieversor­gungsunternehmen, um Energiearmut zu bekämpfen? (Bitte aufschlüsseln nach Standort und Energieversorgungsunternehmen)
  5. Inwiefern gibt es konkrete Überlegungen bzw. Maßnahmen seitens der Landesregierung, der im Herbst und Winter drohenden finanziellen Überforderung von Strom- und Gaskunden entgegenzuwirken?

Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF

 

1 Siehe Welt.de, Sozialhilfeempfänger sollen vor Stromsperren bewahrt werden (https://www.welt.de/regionales/nrw/article172718739/Fruehwarnsystem-in-Menden-Sozialhilfeempfaenger-sollen-vor-Stromsperren-bewahrt-werden.html), Zugriff vom 07.07.2022

2 Siehe Lt-Drucksache 17/2207

3 Ebd.

4 Ebd.


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 266 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Minister der Finanzen namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele private Haushalte waren in Nordrhein-Westfalen seit 2016 wegen Zahlungsunfähigkeit von sogenannten Sperrungen betroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Strom-, Gas-, Wassersperren, Jahr sowie nach Haushalten mit und ohne Kinder)

Die Bundesnetzagentur befragt Netzbetreiber sowie Strom- und Gaslieferanten jährlich zu Sperrandrohungen, Sperrbeauftragungen und tatsächlich durchgeführten Sperrungen. Die Ergebnisse stellt die Bundesnetzagentur in ihrem jährlichen Monitoringbericht dar, der auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/s  tart.html zu finden ist.

Aus den veröffentlichten Monitoringberichten der Bundesnetzagentur ergeben sich demnach für die Jahre 2016 bis 2020 folgende Zahlen der von den Netzbetreibern tatsächlich durchgeführten Sperrungen (aufgeschlüsselt nach Strom und Gas):

Bundesweit NRW
Strom:
2020 230.015 75.200
2019 289.012 93.758
2018 296.370 89.210
2017 330.098 98.177
2016 330.254 nicht bundesländerspezifisch ausgewiesen
Gas:
2020 23.991 10.184
2019 30.997 13.333
2018 33.145 13.023
2017 38.048 nicht bundesländerspezifisch ausgewiesen
2016 39.836 nicht bundesländerspezifisch ausgewiesen

 

Über die Anzahl der Sperrungen in Haushalten mit und ohne Kinder liegen der Landesregierung keine Daten vor. Für den Bereich Wasser sind keine Zahlen von Sperrungen bekannt.

  1. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Verbraucherzentrale Nordrhein-
    Westfalen im Bereich der Energiearmut kurz- bzw. mittelfristig finanziell zu unterstützen? (Bitte nach Beträgen und Projekten aufschlüsseln)

Die derzeitige, angespannte Energiepreisentwicklung und Gasknappheit stellen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere die Haushalte mit geringem und niedrigem, mittlerem Einkommen eine enorme Herausforderung dar. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, Energiearmut zu vermeiden und den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern konkrete Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben, wie sich Energieschulden reduzieren und Energiesperren möglichst vermeiden bzw. wieder aufheben lassen.

Nach Ablauf des von 2012 bis 2021 durchgeführten und von der Landesregierung mitfinanzierten Modellprojektes „NRW bekämpft Energiearmut“ ist es gelungen, das im Projekt entwickelte Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur energiearmutsspezifischen, kostenlosen Budget- und Rechtsberatung von einkommensschwachen Haushalten in die institutionelle Förderung der Allgemeinen Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu verankern.

Die Energiearmutsberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird mit Mitteln der Landesregierung (institutionelle Förderung) sowie der Energieversorgungsunternehmen und Kommunen (anteilige Finanzierung der Beratungsfachkräfte an den Standorten) finanziert. Dies ermöglicht auch zukünftig an zehn Standorten eine intensive Kooperation zwischen den örtlichen Fachberatungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und den örtlichen Versorgungsunternehmen sowie eine enge Vernetzung mit den Sozialpartnerinnen und -partnern in den beteiligten Kommunen, insbesondere mit den Job- und Sozialämtern, um Energiearmut entgegenzuwirken.

  1. Wie viele Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 01.01.2018 ein kostenloses Beratungsangebot in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Beratungsstelle, Jahr sowie nach Haushalten mit und ohne Kinder)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf Bitten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Tabelle erstellt, aus der sich die Anzahl der ratsuchenden Haushalte an den jeweiligen Standorten im Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ entnehmen lässt. Die Tabelle ist als Anlage beigefügt.

  1. Welche Standorte in Nordrhein-Westfalen befinden sich derzeit in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und den verschiedenen Energieversorgungsunternehmen, um Energiearmut zu bekämpfen? (Bitte aufschlüsseln nach Standort und Energieversorgungsunternehmen)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen engagiert sich derzeit an den folgenden zehn Standorten in Kooperation mit Kommunen und örtlichen Energieversorgungsunternehmen im Kampf gegen Energiearmut:

 

Standorte Beteiligte Energieversorgungs-unternehmen (EVU)
Aachen Stadtwerke Aachen AG (STAWAG)
Alsdorf/StädteRegion Aachen enwor – energie & wasser vor ort GmbH, EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Bochum Stadtwerke Bochum
Dortmund Kein EVU beteiligt
Duisburg Stadtwerke Duisburg
Hamm Stadtwerke Hamm
Gelsenkirchen Kein EVU beteiligt
Krefeld Stadtwerke Krefeld
Witten/Ennepe-Ruhr-Kreis Stadtwerke Witten, Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen (AVU)
Wuppertal Wuppertaler Stadtwerke (WSW)

 

Darüber hinaus stehen Beratungsmaterialien aus dem abgeschlossenen Modellprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“ wie zum Beispiel Checklisten sowie ein Praxisleitfaden „Energiearmut – Nein Danke“ mit Hilfestellungen und Handlungsoptionen zum Umgang mit Energiesperren und Energiearmut sowie Best Practice Ansätzen für die praktische Arbeit vor Ort auch allen übrigen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Schulungen von Beraterinnen und Beratern der Verbraucherberatungsstellen zu den rechtlichen Voraussetzungen für Energiesperren runden das Angebot ab, um möglichst vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Energieschulden helfen zu können.

  1. Inwiefern gibt es konkrete Überlegungen bzw. Maßnahmen seitens der Landesregierung, der im Herbst und Winter drohenden finanziellen Überforderung von Strom- und Gaskunden entgegenzuwirken?

Die Landesregierung, der Bund und die anderen Länder haben bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Zu diesen Entlastungsmaßnahmen zählen die Energiepreispauschale, die Absenkung der EEG-Umlage und der Energiesteuer auf Kraftstoffe, das 9-EUR-Ticket, der Heizkostenzuschuss für wohngeldberechtigte Personen, die Rentenanpassung, der Kinderbonus, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschalbetrags und des Grundfreibetrags sowie die Erhöhung der BaföG-Sätze für Studierende und Auszubildende.

Die Landesregierung wird sich auch weiterhin sorgfältig mit der Energiepreisentwicklung, der Situation am Gasmarkt sowie den damit einhergehenden Belastungen für private Haushalte auseinandersetzen.

 

Neuaufnahmen pro Jahr und Standort im Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“
Standorte /Jahr 2018 2019 2020 2021 (bis 30.11.21)
Aachen 88 89 96 77
Alsdorf (StädteRegion Aachen) 92 111 114 110
Bielefeld bis (31.12.18) 28 ./. ./. ./.
Bochum 96 79 90 80
Dortmund 112 96 113 96
Duisburg 211 165 114 122
Gelsenkirchen/Bottrop 136 152 118 136
Hamm (seit 01.07.19) ./. 14 63 58
Köln (bis 30.06.2020) 76 69 6 ./.
Krefeld 148 148 127 153
Mönchengladbach (bis 31.12.18) 80 ./. ./. ./.
Velbert (bis 31.12.18) 41 ./. ./. ./.
Ennepe-Ruhr-Kreis 86 57 83 78
Wuppertal 98 118 111 148

 

Projektstandorte bis 2021 Haushalte mit Kindern Haushalte ohne Kinder
Aachen 34% 66%
Alsdorf 54% 46%
Bochum 35% 65%
Dortmund 37% 63%
Duisburg 44% 56%
Gelsenkirchen 44% 56%
Hamm 46% 54%
Krefeld 41% 59%
Ennepe-Ruhr-Kreis 38% 62%
Wuppertal 39% 61%

 

Projektstandort bis 2020 Haushalte mit Kindern Haushalte ohne Kinder
Köln 37% 63%

 

Projektstandorte bis 2018 Haushalte mit Kindern Haushalte ohne Kinder
Bielefeld 41% 59%
Mönchengladbach 45% 55%
Velbert 48% 52%

 

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