Was zahlt das Land zur Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW e.V.?

Kleine Anfrage
vom 31.03.2021

Kleine Anfrage 5257des Abgeordneten Dr. Christian Blex vom 31.03.2021

 

Was zahlt das Land zur Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW e.V.?

Die Landesregierung hat mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. den Finanzierungsplan für die Zusammenarbeit in den Jahren 2021 bis 2025 vereinbart. Diese Vereinbarung trägt den Titel „Moderner Verbraucherschutz für die Menschen in NRW – Gestärkt in die Zukunft“. Die Landesregierung beabsichtigt damit die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW e.V. zukunftsfähiger zu machen. So sollen die digitalen Angebote der Verbraucherzentrale NRW e.V. ausgebaut werden.

Die Vereinbarung enthält auch die künftige institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale für die Jahre 2021 bis 2025. So umfasst die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale ein jährlich um ca. 650.000 Euro steigendes Finanzierungsvolumen bis 2025 auf 23.690.000 Euro.

Darüber hinaus gibt es weitere finanzielle Unterstützung vom Land für die Verbraucherzentrale NRW e.V., wie z.B. der finanzielle Zuschuss für die Umwelt- und Energieberatung, etwaige Zuschüsse für die Bildung eines neuen Standortes, sowie für einzelne Projekte.

Die Kleine Anfrage soll in Erfahrung bringen, was das Land zur Unterstützung der Verbraucherzentrale NRW e.V. insgesamt leistet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die finanzielle Unterstützung für die Bildung eines neuen Standortes der Verbraucherzentrale durch das Land?
  2. Welche finanzielle Unterstützung hat das Land zur Bildung eines neuen Standortes für die Verbraucherzentrale NRW e.V. in den letzten zehn Jahren geleistet? (bitte Standort und Finanzierungsumfang angeben)
  3. Welche laufenden Projekte der Verbraucherzentrale unterstützt das Land finanziell? (bitte Projektziel und Finanzierungsumfang angeben)
  4. Speziell: Inwiefern hat das Land die Umwelt- und Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW e.V. bezuschusst? (bitte Anzahl der Beratungen und Finanzierungsumfang angeben)

Dr. Christian Blex

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5257 mit Schreiben vom 28. April 2021 namens der Landesregierung im Einverneh­men mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Minister für Verkehr beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Sie unterhält aktuell 62 örtliche Beratungsstellen. Für das Jahr 2021 wird die Landesregierung der Verbraucherzentrale NRW eine institutionelle Förderung in Höhe von 21,09 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein erheblicher Zuwachs; im vergangenen Jahr lag die Förderhöhe noch bei rund 16,5 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung steigt also um rund 4,5 Millionen Euro jährlich an. Bis zum Jahr 2025 soll die För­derung um weitere 2,5 Millionen auf dann 23,6 Millionen Euro anwachsen. Damit kann das Angebot der Verbraucherzentrale für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ziel­gerichtet ausgebaut und noch weiter verbessert werden. Das gilt insbesondere für digitale An­gebote, enthalten sind aber auch weitere Mittel für den bedarfsgerechten Ausbau der örtlichen Beratungsstellen.

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die finanzielle Unterstützung für die Bildung eines neuen Standortes der Verbraucherzentrale durch das Land?

Ob in einer Kommune eine örtliche Verbraucherberatungsstelle eingerichtet wird oder nicht, ist ebenso wie die Entscheidung über den Umfang der angebotenen Beratungsleistungen in erster Linie eine kommunale Angelegenheit. Die Kommunen wissen am besten, ob ein Bedarf für eine Beratungsstelle besteht und welche Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern ange­boten werden sollen. Sofern eine Kommune eine Beratungsstelle einrichten möchte, klärt sie die damit verbundenen Fragen unmittelbar mit der Verbraucherzentrale NRW e.V..

Das Land beteiligt sich an der Finanzierung der einzelnen örtlichen Beratungsstellen nur wenn die jeweilige Kommune 50 % der für die Beratungsstelle anfallenden Kosten trägt. Die dafür erforderlichen Landesmittel werden der Verbraucherzentrale NRW e.V. im Rahmen der insti­tutionellen Förderung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der mit der Verbraucherzentrale ab­geschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Jahren 2021-2025 ist festge­legt, dass die dort zugesagte Institutionelle Förderung auch den 50%igen Landesanteil für die Einrichtung neuer Beratungsstellen bis einschließlich 2025 umfasst. Zusätzliche Landesmittel für neue Beratungsstellen sind nicht vorgesehen.

  1. Welche finanzielle Unterstützung hat das Land zur Bildung eines neuen Standor­tes für die Verbraucherzentrale NRW e.V. in den letzten zehn Jahren geleistet? (bitte Standort und Finanzierungsumfang angeben)

In den letzten zehn Jahren hat die Verbraucherzentrale NRW fünf neue Beratungsstellen er­öffnet, aktuell gibt es somit 62 Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um die Beratungsstellen Soest (2012), Dülmen (2013), Neuss (2015), Quartiersberatung Köln (2015) und Herford (2021). Die Quartiersberatung in Köln verfügt über keine eigenen Räum­lichkeiten, sondern findet in Räumlichkeiten in den Wohnquartieren statt.

Sowohl die Einrichtungskosten als auch alle laufenden Kosten für die Beratungsstellen werden zu 50 % vom Land und zu 50 % von der Kommune getragen. Abweichend davon war die Quartiersberatung in Köln zunächst in 2015 und 2016 als Projektförderung vom Land auf den Weg gebracht worden, da es sich dabei um einen völlig neuen und bis dahin kaum erprobten Ansatz für die örtliche Verbraucherarbeit handelte. Seit 2017 wird die Quartiersberatung – wie alle anderen Beratungsstellen auch – zu 50 % von der Stadt und zu 50 % vom Land finanziert. Die folgende Tabelle umfasst die Landesmittel, die seit der Eröffnung der v.g. Beratungsstellen in der Zeit von 2012 bis einschl. 2020 vom Land zur Verfügung gestellt wurden. Sie sind – mit Ausnahme der projektfinanzierten Quartiersberatung in Köln in den Jahren 2015 und 2016 – in der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale für das jeweilige Jahr enthalten.

Landesmittel für die Einrichtung und den Betrieb der in den letzten zehn Jahren eingerichteten örtlichen Verbraucherberatungsstellen:

                           Beratungsstelle

Jahr Soest Dülmen

Quartier
Köln

Neuss
2012 56.144 €
2013 89.790 € 48.460 €
2014 92.979 € 120.491 €
2015 87.982 € 113.703 € 60.577 € 1.232 €
2016 115.212 € 121.278 € 219.040 € 81.984 €
2017 140.714 € 119.533 € 102.979 € 128.950 €
2018 122.845 € 120.540 € 108.915 € 121.255 €
2019 126.670 € 126.014 € 117.468 € 132.510 €
2020 130.818 € 135.515 € 163.070 € 144.630 €

 

Für die Anfang 2021 neu eröffnete Beratungsstelle in Herford liegen noch keine Ist-Zahlen vor. Nach dem Wirtschaftsplan der Verbraucherzentrale sind im laufenden Jahr Landesmittel für die Einrichtung und den Betrieb der Beratungsstelle in Herford 254.960 € vorgesehen.

  1. Welche laufenden Projekte der Verbraucherzentrale unterstützt das Land finanzi­ell? (bitte Projektziel und Finanzierungsumfang angeben)

Die folgende Übersicht enthält alle laufenden Projekte der Verbraucherzentrale NRW e.V., die ganz oder anteilig mit Landesmitteln finanziert werden. Als laufende Projekte wurden alle Pro­jekte in die Liste aufgenommen, bei denen der Bewilligungszeitraum den 31.03.2021, also das Datum der Kleinen Anfrage, einschließt.

In die genannten Projekte der Verbraucherzentrale NRW e.V. fließen teilweise neben den Lan­desmitteln auch Mittel von anderen Zuwendungsgebern ein. Da die Kleine Anfrage ausdrück­lich darauf abstellt, welche Unterstützung das Land für die Verbraucherzentrale leistet, wurden in der Übersicht nur die Landesmittel dargestellt.

Projektname Projektziele Laufzeit Landesmittel insgesamt
Begleitmaßnah-men zur Ernäh- rungsbildung inSchulen und Kitas zum EU-Schulprogramm für Obst, Ge- müse und Milch in NRW Das Projekt stellt eine pädago-gische Begleitmaßnahme zum EU-Schulprogramm NRW dar. Die Maßnahmen zur Ernäh-rungsbildung setzen bei der Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Geschmacks-und Sinnesbildung von Schüle-rinnen und Schülern sowie für Multiplikatorinnen und Multipli­katoren in Kindertageseinrich­tungen, der am EU-Schulpro­gramm teilnehmenden Einrich­tungen an. 01.03.2020-
31.12.2021
227.910,- €
Beratermodul als Ergänzung für das Bundespro- jekt „Verbraucher stärken im Quar- tier“ am Standort Bonn Das bundesgeförderte Projekt zur Verbraucherinformation im Quartier Bonn-Tannenbusch wird durch ein niederschwelli-ges und zielgruppenorientiertes Angebot der Verbraucherbera-tung ergänzt. 01.01.2019-
31.12.2021
55.244,- €
Energie2020plus Abbau von Informationsdefizi-en und Investitionshemmnis-
sen, um die Verbraucherinnen
und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen für energieeffiziente, ressourcenschonende und digi­tale Technologien zu gewinnen und sie in ihrer zunehmenden Rolle als Prosumer am Ener­giemarkt zu stärken.
01.09.2020-
31.10.2022
5.009.500,- €
Get In! – Fit für den Konsumall- tag in Deutsch- land Mit dem Projektes sollen neu zugewanderte Menschen und Geflüchtete unterstützt werden, um ihren Start in Deutschland in der Rolle als neue Verbrau­cherinnen und Verbraucher zu erleichtern, einen Überblick über die Regeln des Verbrau­cheralltags in Deutschland zu geben und einen Beitrag zur finanziellen und sozialen Stabi­lität zu leisten. 01.10.2019-
31.12.2022
1.733.815,- €
Klimafolgen und Grundstücksent- wässerung (KluGe) – Ver- braucherbezo- gene Maßnah- men zur Hausentwässe- rung und zur An- passung an den Klimawandel Information, Beratung und Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern- zur Haus- und Grundstück-sentwässerung (auch zum Schutz vor Geschäftspraktiken unseriöser Firmen),

– zu geeigneten Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung (Starkregenereignisse), sowie

– zum Umgang mit Plastik, Haushaltschemikalien und Arz­neimitteln.

01.01.2020-
31.12.2022
1.576.663,- €
Mehr Grün am Haus Deckung des vermehrten Bera-tungsbedarf zur landesweiten Motivation bei der Zielgruppe Bürgerinnen und Bürger, ihre Wohngebäude und Grundstü­cke noch stärker zu begrünen und so einen Beitrag für ein besseres Mikroklima und zur Klimafolgenanpassung zu leis­ten. 01.01.2021-
31.12.2022
796.504,- €
MehrWertKon- sum – mehr Wertschätzung von Lebensmit- teln und be- grenzten Res- sourcen in den Konsumberei- chen „Gemein- schaftsverpfle- gung“ und „Bür- gerschaftliches Engagement Das Projekt berät und unter- stützt Kitas, Schulen und Ju- gendherbergen bei der Umset-zung einer nachhaltigen, abfall-armen und klimafreundlichen Verpflegung, bietet Veranstal-tungen und verschiedene Bera-tungsstufen an. Zudem werden Ernährungsbildungsmaßnah-men mit den Einrichtungen um-gesetzt. Es werden Initiativen zum nachhaltigen Konsum in ihren Aktivitäten unterstützt, be­raten und vernetzt. 01.10.2018-
30.09.2021
3.491.245,- €
Modulare Erwei-terung der Flug- ärger-App Die Flugärger-App wird inhalt-lich um Module zu Ticketpreis- erstattung und Insolvenz, Nicht­beförderung, Gepäckärger so­wie Steuern und Gebühren er­weitert. Das digitale Instrument soll Verbraucher und Verbrau­cherinnen unterstützen, ihre Ansprüche auf Entschädi-gungs- und Ausgleichszahlun­gen gegenüber den Airlines niederschwellig geltend zu ma­chen. 01.09.2020-
30.04.2021
75.000,- €
Nachhaltige Er-nährung im Stu- dienalltag (NAESTA) – Par- tizipation und in- formelle Bildung für nachhaltiges Einkaufs- und Er- nährungsverhal- ten Projektziel ist es, Studierende an ausgewählten Hochschulen in NRW zu informieren und zu aktivieren, um zu einem nach-haltigen, abfallarmen Ernäh-rungs- und Einkaufsverhalten beizutragen. Über Beteiligungs-prozesse sollen die Angebote in den Hochschulmensen so gestaltet werden, dass sie für die Studierenden langfristig at­traktiv und somit nachgefragt sind. 01.11.2020-
31.12.2023
575.947,- €
NRW bekämpft Energiearmut In Kooperation mit teilnehmenden Energieversorgungsunter- nehmen bietet die Verbraucher­zentrale NRW einkommens­schwachen Haushalten, die von Energieschulden und Ener­giesperren betroffen sind, in 11 NRW-Kommunen und Land­kreisen eine kostenlose Budget- und Rechtsberatung an. Ziel ist es, künftig Energie­schulden zu vermeiden, Ener­giesperren zu verhindern bzw. wieder aufzuheben sowie über Netzwerkarbeit vor Ort zur Problemlösung beizutragen. 01.01.2019-
31.12.2021
1.155.668,- €
Pflegewegweiser Nordrhein-West- falen Ziel: Internetportal mit wesentlichen und aktuellsten Informati- onen und Unterstützungsmög­lichkeiten zum Thema Pflege 01.07.2019-
31.12.2021
469.310,- €
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz für die Region Aachen/ Eifel in Alsdorf Förderung des Aus- und Auf-baus von Unterstützungsange- boten im Alter, der Pflegebera-tung sowie zielgruppenspezifi-scher Angebote nach §§ 45a, 45c SGB XI 01.07.2019-
31.12.2021
425.000,- €
Schlichtungs-stelle Nahver- kehr (SNV) Verbraucher oder Verkehrsun-ternehmen können sich an die
Schlichtungsstelle Nahverkehr
wenden, wenn sie sich in einer Streitigkeit im Bereich des öf­fentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen befinden (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Eisenbahn).
01.01.2021-
31.12.2024
1.194.295,- €
Verbraucherin-solvenzberatung Unterstützung eines ganzheitlichen Beratungsangebotes zur Reduzierung privater Über­schuldung in NRW an den Standorten Alsdorf, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hamm, Köln, Lennestadt, Münster und Wuppertal 01.01.2021-
31.12.2021
376.129,25 €
Vernetzungs-stelle Senioren- verpflegung NRW Ziel ist die Information, Bera-tung und Begleitung von Trä- gern, Leitung und Personal von stationären Senioreneinrichtun­gen hinsichtlich der Optimie­rung der Speisenqualität und Gestaltung der Mahlzeiten 01.01.2021-
31.12.2023
317.047,57 €
  1. Speziell: Inwiefern hat das Land die Umwelt- und Energieberatung der Verbrau­cherzentrale NRW e.V. bezuschusst? (bitte Anzahl der Beratungen und Finanzie­rungsumfang angeben)

Die landesgeförderte Energieberatung wurde im Jahr 2020 im Rahmen des Projektes „Ener-gie2020“ gefördert. Mit weiteren Aktionen und Kampagnen hat sich das Projekt an ein breites Publikum gerichtet und unter anderem individuelle Energieberatungen und Informationsveran­staltungen angeboten.

Im Rahmen des Projektes wurden in 2020 4.971 Vor-Ort-Energieberatungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden 16.291 weitere Energieanliegen von Verbraucherinnen und Verbrau­chern bearbeitet, sei es in telefonischer oder schriftlicher Form, als Videoberatung (1.720) oder persönlich in den Beratungsstellen. In 2020 wurden 293 Veranstaltungen mit insgesamt 7.172 Teilnehmenden durchgeführt. Hinzu kommen 63 Bildungsveranstaltungen in Schulen mit 1.620 Teilnehmenden.

Die gesamte Projektförderung des Energieprojektes für 2020 betrug insgesamt 9.851.678,- €, davon waren 4.914.542 € EU-Mittel, 3.548.511,- € Landesmittel und der kommunale Anteil betrug 1.388.625 €. Der auf die Beratungen und Veranstaltungen entfallende Finanzierungs­anteil wird nicht gesondert erfasst.

Die Umweltberatung hat in 2020 insgesamt 7.997 Verbraucheranliegen telefonisch, schriftlich, per E-Mail und teilweise auch persönlich in den Beratungsstellen vor Ort bearbeitet. An Ver­anstaltungen wurden zentral acht Veranstaltungen mit 404 Teilnehmenden und durch die Um­weltberatung vor Ort 413 Veranstaltungen mit 13.064 Teilnehmenden durchgeführt. Hinzu kommen auch hier weitere Aktionen und Kampagnen sowie Kooperationen, Gremien- und Vernetzungsaktivitäten auf lokaler Ebene und die Mitwirkung an Konzeption und Umsetzung von lokalspezifischen Umweltmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien.

Die Umweltberatung ist Bestandteil der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale NRW e.V. Für die Umweltberatung wurden in 2020 von der institutionellen Förderung Landes­mittel in Höhe von 1.358.180,- € eingesetzt. Hinzu kommt die kommunale Beteiligung an der Umweltberatung in den Beratungsstellen in Höhe von 1.117.446,- €. Der auf die Beratungen und Veranstaltungen entfallende Finanzierungsanteil wird nicht gesondert erfasst.

 

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