Weiteren Bildungsnotstand verhindern: Kinder und Jugendliche aus politischer Geisel­haft befreien und endlich eine geeignete Lernatmosphäre wiederherstellen!

Antrag
vom 02.09.2021

Entschließungsantragder AfD-Fraktion vom 02.09.2021

 

Weiteren Bildungsnotstand verhindern: Kinder und Jugendliche aus politischer Geisel­haft befreien und endlich eine geeignete Lernatmosphäre wiederherstellen!

zum Antrag der Fraktion der SPD „Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in NRW sichern – Kontrollverlust in der Pandemie beenden!“ (Drucksache 17/14959)

I. Ausgangslage

Seit Mitte 2020 waren in Nordrhein-Westfalen sowie in anderen Bundesländer erhebliche Be­einträchtigungen bis hin zu einem temporären Stillstand des schulischen Betriebs Normalität. Mit einem Vier-Stufen-Plan wurde in NRW zwischenzeitlich die vermeintliche Rückkehr zur Normalität organisiert. Die Landesregierung verpflichtete die Lehrkräfte sowie die Schülerin­nen und Schüler zur strengen Einhaltung von Abstandsregelungen, Hygienestandards und von Infektionsschutzmaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mundschutzmasken, um damit bei der Rückkehr zur Normalität so etwas wie umsichtiges und sorgfältiges Vorgehen in einer wei­ter bestehenden Gefahrenlage zu dokumentieren. So wurden wegen der Abstandsvorschriften erhöhter Raumbedarf erforderlich und aufgrund dessen wurden die Klassengruppen aufgeteilt, diese neuen Lerngruppen dann im Rollsystem für lediglich einen oder zwei Tage pro Woche in die Schule geholt und Begegnungen in den Pausen weitgehend erschwert. Mit all diesen Maßnahmen wurde der erforderliche Bewegungs- und Handlungsspielraum ein ganzes Schul­jahr lang derartig eingeschränkt, dass ein erfolgreiches und kontinuierliches Unterrichten er­schwert, der Sozialkontakt über Gebühr verhindert und gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf genommen wurden. In diesem Zusammenhang ist die Maskenpflicht für Schüler und Leh­rer zu nennen, welche die Kommunikation wie die Atmung stark behindern.

Fest steht, dass sich deutsche Schüler im Vergleich zu westlichen europäischen Ländern be­sonders häufig im Distanzunterricht wiederfanden. Laut Daten der Unesco waren unsere Schulen landesweit für 14 Wochen komplett und für 20 Wochen teilweise geschlossen. Nun ist ein Schuljahr in Bildungsabstinenz vergangen und das Schicksal des vor uns liegenden Schuljahres muss bestimmt werden. Die Landesregierung betonte stets ihr schulpolitisches Anliegen, auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Präsenz sicherstellen zu wollen. Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Prä­senz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden. In der Schulmail vom 17. August 2021 des MSB NRW heißt es: „Dies ist vor allem durch die vielfältigen, bewährten Schutzmaßnah­men wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verant­wortungsvoll möglich. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diese Schutzmaß­nahmen und alle sonstigen Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.“

Mit der neuen, mit Wirkung vom 23. August 2021 nochmals aktualisierten Coronaschutzver-ordnung ist für das allgemeine öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen das bisherige Konzept zur Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie grundlegend geändert worden. Die Maßnah­men zur Eindämmung von Corona-Infektionen folgen nunmehr der sogenannten 3G-Strategie:

Der Präsenzunterricht wird nun in den inzidenzunabhängigen Schulbetrieb eingebettet. Schu­len sind auch im neuen Schuljahr nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung ver­pflichtet, den Zugang zum Unterricht bei nicht immunisierten Schülerinnen und Schülern von der Testung abhängig zu machen. Dabei werden die regelmäßigen Testungen und Testzyklen wie im letzten Schuljahr beibehalten.Für Schülerinnen und Schüler ist der Test unter Aufsicht in der Schule durchzuführen, sofern nicht ein negativer Bürgertest vorgelegt wird.

Die Diskussion rund um die Logikbrüche in der Corona-Politik werden nun seit mehr als 1,5 Jahren hinreichend debattiert. Die Beibehaltung der fortwährenden Logikbrüche in der Corona-Politik sagt wiederum viel über die Reflexionsgabe der Landesregierung aus. So ist es bei­spielsweise unverständlich, warum Schüler nach wie vor die Maskenpflicht diktiert bekommen, während im Restaurant das Speisen und Verzehren ohne Maske erlaubt ist.

Hinzu kommt, dass die Landesregierung mit dem Beschluss vom 27. Oktober 2020 ein Son­derprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte in Höhe von 50 Millionen Euro zuvor geneh­migt hatte. Gefördert werden solche Anlagen jedoch nur, wenn eine ausreichende Lüftung durch die baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Des Weiteren sollen diese Anlagen das Lüften nicht ersetzen, sondern nur unterstützend eingesetzt werden. Mit dem zweiten Pro­gramm der Landesregierung soll sich das vermeintlich ändern.

Das Umweltbundesamt empfiehlt im Schulalltag während des Unterrichts dreimal pro Stunde Stoßlüften. Dabei gibt es auch eine zeitliche Empfehlung. In den kalten Monaten 3-5 Minuten, an warmen Tagen 10-20 Minuten und an heißen Tagen durchgängig zu lüften. In den Pausen sollen die Klassenräume zudem auch in den kalten Monaten durchgehend gelüftet werden. Das Umweltbundesamt gibt an, dass die Raumtemperatur bei dieser Methoden nur wenig ab­sinken und nach Schließen der Fenster rasch wieder ansteigen würde. Eine Möglichkeit, die Lüftung genauer zu steuern, könnte eine CO2-Ampeln sein, welche die sich in der Luft befind­liche Menge CO2 in grün (gut), gelb (mittel) und rot (schlecht) anzeigt.1

Immunologisch befinden sich Kinder ab fünf Jahre zwar in etwa auf Erwachsenniveau, den­noch erscheint es nicht richtig, Kinder unter 10 Jahren ständig solchen Temperaturschwan­kungen auszusetzen. Auch unter dem Lernaspekt erscheint eine ständige Störung des Unter­richtsflusses durch das Lüften als kontraproduktiv. Ebenso wie der Nebeneffekt des, wenn auch nur kurzzeitigen, Frierens, welches jedenfalls auf die Konzentration eine erhebliche Aus­wirkung hat.

In einem Interview mit der Rheinischen Post vom 25. August 2021 stellte Schulministerin Ge-bauer klar, dass das Umweltbundesamt weiterhin das Lüften durch geöffnete Fenster für un­abdingbar hält. Sie warnte ebenfalls davor, sich aufgrund der Luftfiltergeräte in Sicherheit zu wiegen. Lüften sei notwendig und sei durch keine andere Maßnahme zu ersetzen, so die Mi­nisterin.

Das Tragen von Masken, Jacken, Mützen, Schals und Handschuhen kann somit sehr bald wieder Alltag im Schulbetrieb werden. Gutes Lernen ist jedoch immer von der Umgebung ab­hängig. Um den größtmöglichen Lernerfolg zu erzielen, benötigen Kinder einen störungsfreien Ablauf und eine Wohlfühlatmosphäre.

Eine derzeit besondere Belastung für Eltern, Schüler und Lehrer stellen die Quarantänever­pflichtungen innerhalb der Schule dar, denn die aktuelle Quarantäne-Regeln bescheren Fami­lien mit Schulkindern die Angst vor einer Dauerquarantäne.

„Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Perso­nen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.“2

Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktper­sonen soll hingegen abgesehen werden. Auf dem Papier steht dann zwar der Wunsch der Schulministerin nach Quarantäne für möglichst wenige Kinder einer Klasse, in der Realität entlasten aber sich die Ämter, indem sie pauschal 14-Tage die ganze Gruppe in die eigenen vier Wände sperren. Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.

Da bei der bestehenden Testpflicht und dem Verfahren einiger Labore, das Material bis zu vierzig Mal in den Amplifikazionscyklus zu geben, selbst kleinste Viruspartikel noch entdeckt werden, gelten eine viel zu hohe Zahl an Kindern als infiziert und sind immer mehr Kinder von der Quarantäne betroffen. Viele von ihnen ohne Infektion. Ihnen droht somit dann beim nächs­ten Corona-Fall unmittelbar die nächste Quarantäne, obwohl die Testergebnisse im Grunde überhaupt nichts über den tatsächlichen Krankenstand einer Klasse oder Schule aussagen. Eltern sprechen von einer Quarantäne-Dauerschleife, die den Distanzunterricht durch die Hin­tertür zur Regel macht.

In Zeiten der völligen politischen Desorientierung und anhaltenden Unsicherheit der Bevölke­rung durch tägliche Schreckensmeldungen und Verbreitung von Panik durch Politiker und Me­dienberichte sind gerade Kultusminister und Bildungspolitiker dazu angehalten, an die vielen Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu denken. Ihre mentale und psychische Verfas­sung wird nun seit fast einem Jahr strapaziert und herausgefordert. Kinderärzte warnen seit langem vor den psychisch-sozialen Folgen der Schulschließungen oder der Konzentration auf den Distanzunterricht.3 Den Kindern und Jugendlichen werden dadurch nicht nur Bildungs-und Entfaltungsmöglichkeiten genommen, sondern viel tiefgehender die Lebenszuversicht ge­schwächt und das Grundvertrauen in Staat und Gesellschaft erschüttert. Derzeit sinkt in der Bevölkerung die Hoffnung darauf, dass man schnell zu einem geregelten angstbefreiten Leben zurückfinden kann.

Dass die Regierungen in Bund und Land zum jetzigen Zeitpunkt offensichtlich nicht aus einer objektiven Notwendigkeit, sondern aus einer selbst geschaffenen Angstpsychose heraus die Menschen und nun die Kinder und Jugendlichen weiterhin in ihren Rechten beschneiden, äu­ßert sich vor allem in der Aussage „Kinder seien die Pandemietreiber“. Derartige Äußerungen machen deutlich, dass die massiven Grundrechtseinschränkungen nicht aufgrund eines fak­tenbasierten Abwägeprozesses erfolgen, dass genau und überlegt die Eignung der Maßnah­men, ihre Erforderlichkeit und ihre Angemessenheit geprüft werden, sondern dass aufgrund von faktenfernen Vermutungen und Ängsten massive Grundrechtseinschränkungen verfügt werden.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die strikteren Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz vor Covid19-Infektion für Kinder und Jugendliche, die in ihrer persönlichen Entwicklung stärker als Erwachsene einge­schränkt werden, umgehend zu lockern. Ein Distanzunterricht durch die Hintertür muss mit entschiedener Härte zurückgewiesen werden.
  2. die Quarantäne für Kontaktpersonen umgehend zu beseitigen. Stattdessen sollte bei einem nachgewiesenen Fall in der Klasse eine tägliche Testpflicht von einigen Tagen folgen. Infizierte Kinder bleiben solange zuhause, bis sie einen negativen PCRTest vorweisen können.
  3. die Maskenpflicht an Schulen mit sofortiger Wirkung abzuschaffen und damit eine ge­eignete Lernatmosphäre wiederherzustellen. Beschaffung von Luftpartikelfiltern in Kitas und Schulen können gerne zur Besänftigung der Ängste hypersensibler Eltern und Schü­ler eingesetzt werden.
  4. die unerträglichen Zumutungen für Schüler, mit Masken, Jacken, Mützen, Schals und Handschuhen im Unterricht zu sitzen, unbedingt zu vermeiden. Kinder benötigen einen störungsfreien Unterrichtsablauf und eine Wohlfühlatmosphäre für das gute Lernen.
  5. dem „Hamburger Modell“ als Option für NRW eine klare Absage zu erteilen.
  6. Warnungen von Kinderärzten und Psychotherapeuten endlich ernst zu nehmen und Kin­der und Jugendliche vor der politischen Geiselhaft befreien.

Helmut Seifen
Martin Vincentz
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Entschließungsantrag als PDF

 

1 https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen

2 Schulmail vom 17.08.2021.

3 Ganz aktuell zeigt eine CDC-Studie aus Amerika, dass die Zahl der Selbstmordversuche von Teena­gern auch in den USA während des Lockdowns stark gestiegen ist.