Welche Kosten verursachen die Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW für Asylsuchende?

Kleine Anfrage
vom 06.07.2023

Kleine Anfrage 2085

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Welche Kosten verursachen die Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW für Asylsuchende?

Wie aus dem „letter of intent“ zwischen der Bezirksregierung Münster und dem Hotel van der Valk in Gladbeck hervorgeht, ist die Landesregierung bereit, hohe finanzielle Zusagen im Rahmen der Unterbringung von Asylsuchenden einzugehen.

So stehen für die geplante ZUE Gladbeck im Hotel van der Valk monatliche Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. Euro im Raum. Mit dieser Summe sollen 620 (gem. letter of intent) bzw. 1.112 (gem. Bebauungsplan) Personen untergebracht werden. Sollte letztere Zahl den Tatsachen entsprechen, würde sich die Gesamtsumme allein schon durch die Verpflegungspauschale von 16 Euro je Person und Tag weiter erhöhen.

Zur Bewertung und Einordnung dieser hohen finanziellen Aufwendungen ist es erforderlich, die Kosten für den Betrieb inkl. der Betreuung und Versorgung der untergebrachten Personen in den bereits bestehenden Landesunterkünfte in den Blick zu nehmen. Im Haushaltsplan des Landes NRW verteilen sich die Kosten recht unübersichtlich auf mehrere Haushaltstitel. Daher wäre es hilfreich eine Zusammenstellung aller jeweiligen Kosten für die Landeseinrichtungen zu erhalten.

Aktuell verfügt das Land NRW über 5 Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und 12 Notunterkünfte (NU). Mit Stand vom 31.03.2023 waren dort insgesamt 24.006 Personen untergebracht. Die aktive Kapazität aller Einrichtungen liegt bei 29.972 Personen. Daraus ergibt sich eine Auslastung von ca. 80 %.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung aktuell im Haushaltsjahr 2023 für den Betrieb der 5 EAE, 28 ZUE und 12 NU, inkl. der Betreuung und Versorgung der dort untergebrachten Personen? (Bitte differenziert nach Kostenart und Unterkunft listen)
  2. Welche monatlichen Kosten fallen insbesondere für Miete und Pacht, Zusatzdienstleistungen sowie für die Nebenkosten an? (Bitte differenziert nach Kostenart und Unterkunft listen)
  3. Welche Kosten fallen pro Person für die Verpflegung der in den Landesunterkünften untergebrachten Personen an? (Bitte differenziert nach Unterkünften die Gesamtkosten sowie die kalkulierten Kosten pro Person und Tag angeben)
  4. Welche Einrichtungen befinden sich im Besitz des Landes NRW? (Bitte auch den jeweiligen Kaufpreis und das Kaufdatum angeben)
  5. Welche Einrichtungen werden auf Miet- bzw. Pachtbasis genutzt? (Bitte jeweils den Vermieter bzw. Verpächter sowie den Miet- bzw. Pachtbeginn sowie die Vertragslaufzeit angeben)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/1324


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2085 mit Schreiben vom 4. August 2023 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung aktuell im Haushaltsjahr 2023 für den Betrieb der 5 EAE, 28 ZUE und 12 NU, inkl. der Betreuung und Versorgung der dort untergebrachten Personen? (Bitte differenziert nach Kostenart und Un­terkunft listen)

Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Kapitel Titel Titel-Bezeichnung Haushalts-
ansatz 2023
07 090 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 25.996.500
07 090 517 04 Bewirtschaftung der vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 3.300.000
07 090 518 01 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 28.856.700
07 090 518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 1.517.800
07 090 519 03 Schönheitsreparaturen und Instandhaltung an angemieteten 10.258.000
07 090 539 00 Ausgaben für das schulnahe Bildungsangebot 2.250.000
07 090 546 11 Aufwendungen für Leistungen des Bau-und

Liegenschaftsbetriebes NRW und anderer Dienstleister

3.492.200
07 090 547 10 Ausgaben für die Betreuung von Bewohnern

von Aufnahmeeinreichtungen des Landes

396.729.000
07 090 547 13 Maßnahmen des Gewaltschutzes in Landeseinrichtungen 5.000.000
07 090 547 14 Ausgaben für Projekte zur ambulanten Komplexbe-

handlung von psychisch erkrankten Asylsuchenden

675.000
07 090 681 10 Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistunsggesetz mit Ausnahme 44.016.000
07 090 681 11 der §§ 4 und 6

Aufwendgen gemäß §§ 4 und 6

Asylbewerberleistungsgesetz für bewohner von Aufnahemeinrichtungen des Landes

55.426.900
07 090 711 01 Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 3.400.000
    Gesamtansatz 580.918.100

 

  1. Welche monatlichen Kosten fallen insbesondere für Miete und Pacht, Zusatz­dienstleistungen sowie für die Nebenkosten an? (Bitte differenziert nach Kosten­art und Unterkunft listen)

Es ist nicht klar, was mit Zusatzdienstleistungen gemeint ist. Im Übrigen wird auf die nachfol­gende tabellarische Übersicht verwiesen.

 

Kapitel Titel Titel-Bezeichnung Haushalts-
ans atz 2023
07 090 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Bwirtschaftung der v 25.996.500
07 090 517 04 Liegenschaftsbetrieb NRW angemieteten Grundstücke, Gebäude 3.300.000
07 090 518 01 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 28.856.700
07 090 518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 1.517.800
    Gesamtansatz 59.671.000
Gesamtansatz für Mieten, Pachten und Nebenkosten im Haushaltsjahr 2023 59.671.000
Ergibt monatliche Kosten in Höhe von 4.972.583

 

  1. Welche Kosten fallen pro Person für die Verpflegung der in den Landesunterkünf-ten untergebrachten Personen an? (Bitte differenziert nach Unterkünften die Ge­samtkosten sowie die kalkulierten Kosten pro Person und Tag angeben)

Die Kosten für die Verpflegung der in den Landesunterkünften untergebrachten Personen sind im Haushaltsansatz bei Kapitel 07 090 Titel 547 10 gemeinsam mit den Kosten für Sicherheits-und Betreuungsdienstleistungen enthalten; eine separate Erhebung ist nicht möglich.

  1. Welche Einrichtungen befinden sich im Besitz des Landes NRW? (Bitte auch den jeweiligen Kaufpreis und das Kaufdatum angeben)
  2. Welche Einrichtungen werden auf Miet- bzw. Pachtbasis genutzt? (Bitte jeweils den Vermieter bzw. Verpächter sowie den Miet- bzw. Pachtbeginn sowie die Ver­tragslaufzeit angeben)

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Land betreibt seine Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten allesamt in angemie­teten Liegenschaften. Davon stehen vier Liegenschaften im Eigentum des Bau- und Liegen­schaftsbetriebs NRW (BLB NRW).

 

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