Welche Speicherkraftwerke sollen NRW vor der Dunkelflaute schützen?

Kleine Anfrage
vom 27.07.2020

Kleine Anfrage 4132des Abgeordneten Christian Loose vom 27.07.2020

 

Welche Speicherkraftwerke sollen NRW vor der Dunkelflaute schützen?

Die Landesregierung will weitere Kraftwerke zur Kohleverstromung vom Netz nehmen.1

Sollte die vollständige Abdeckung des Strombedarfs langfristig durch volatile Stromerzeuger (Windindustrieanlagen, PV-Anlagen etc.) erfolgen, ist ein Backup durch Speicher erforderlich, um auch bei einer Dunkelflaute die Versorgung zu gewährleisten. Der Strombedarf in NRW liegt bei etwa 133 TWh.2

Im Bericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zur Leistungsbilanz in den Jahren 2017 bis 2021 wird die gesicherte Leistung für Deutschland mit 82,6 GW zum Referenztag angegeben.3

In einer Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 19 der Fraktion der AfD (Drucksache 17/8299)4 heißt es bezüglich der Frage nach der Menge von Salzspeicherkraftwerken:

„Wie viele Anlagen und welche Salzmassen für den beschriebenen Fall benötigt würden, lässt sich nicht seriös beziffern. Vielmehr kommt es im künftigen Energiesystem auf einen technologieoffenen Mix von effektiven Speichertechnologien (u.a. Pumpspeicher, Batteriespeicher, Wasserstoff als Langzeitspeicher) an, um die fluktuierenden Eigenschaften der erneuerbaren Energien auszugleichen und auch künftig jederzeit Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wärmespeicherkraftwerke haben dabei im Gegensatz zu beispielsweise Pumpspeicherkraftwerken den Vorteil, unabhängig von topologischen Gegebenheiten überall – insbesondere an bestehenden Kraftwerksstandorten – zum Einsatz kommen zu können.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Speicherkraftwerke waren zum 31.05.2017 an das Stromnetz im Gebiet NRW angeschlossen? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)
  2. Wie viele Speicherkraftwerke waren zum 30.06.2020 an das Stromnetz im Gebiet NRW angeschlossen? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)
  3. Wie viele Speicherkraftwerke plant die Landesregierung in NRW bis zum Ende der Legislaturperiode ans Stromnetz in NRW anzuschließen? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)
  4. Wie hoch waren die öffentlichen Fördermittel für die Bereitstellung oder den Bau von Speicherkraftwerken in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln, 2020 entsprechend – falls vorhanden – anteilig)
  5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gesamtfördermittelvergabe aus Landesmitteln in Speicherkraftwerke, sowohl investiv als auch konsumtiv, in der Zeit der Legislaturperiode ein? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)

Christian Loose

 

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1 Vgl. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerpraesident-laschet-zur-bund-laender-einigung-beim-kohleausstieg, abgerufen am 15.07 um 10:30 Uhr.

2 Vgl. http://www.energymap.info/energieregionen/DE/105/117.html, abgerufen am 02.06.2020 um 15:15 Uhr.

3 https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/Ver%C3%B6ffentlichungen/Bericht_zur_Leis-tungsbilanz_2018.pdf, abgerufen am 15.07. um 10:30 Uhr.

4 Landtag NRW, Drucksache 17/8299 17. Wahlperiode, 19.03.2020.


Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4132 mit Schreiben vom 31. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die angegebenen Daten zu den Fragen 1 und 2 wurden dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Abruf am 31. Juli 2020) entnommen. Diese Daten sind allerdings als nicht vollständig zu bewerten, da das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur noch ergänzt wird. So müssen EEG- und KWK-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind, bis spätestens zum 31. Januar 2021 in dem Verzeichnis registriert sein. Seit dem 1. Juli 2017 müssen EEG- und KWK-Anlagen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert sein.

  1. Wie viele Speicherkraftwerke waren zum 31.05.2017 an das Stromnetz im Gebiet
    NRW angeschlossen? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)

Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Abruf der Daten am 31. Juli 2020) waren zum 31. Mai 2017 insgesamt 3.824 Speicher an die elektrischen Netze in Nordrhein-Westfalen angeschlossen.

Speichertyp Anlagenanzahl Speicherkapazität [MWh]
Pumpspeicherwerke 2 1.280
Batteriespeicher 3.822 124

 

  1. Wie viele Speicherkraftwerke waren zum 30.06.2020 an das Stromnetz im Gebiet
    NRW angeschlossen? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)

Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Abruf der Daten am 31. Juli 2020) waren zum 30. Juni 2020 insgesamt 20.635 Speicher an die elektrischen Netze in Nordrhein-Westfalen angeschlossen.

Speichertyp Anlagenanzahl Speicherkapazität [MWh]
Pumpspeicherwerke 2 1.325
Batteriespeicher 20.633 322

 

  1. Wie viele Speicherkraftwerke plant die Landesregierung in NRW bis zum Ende der Legislaturperiode ans Stromnetz in NRW anzuschließen? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)

Diesbezüglich kann die Landesregierung keine Aussage treffen, da der Anschluss von Speichern an die elektrischen Netze in Nordrhein-Westfalen den Marktaktivitäten im Energiesektor unterliegt.

  1. Wie hoch waren die öffentlichen Fördermittel für die Bereitstellung oder den Bau von Speicherkraftwerken in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln, 2020 entsprechend falls vorhanden anteilig)

Der Fördergegenstand „Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage“ wurde 2016 in die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung aufgenommen. Die jährlichen Fördersummen (Bewilligungen) betrugen:

Jahr Fördersumme
2016 243.180 Euro
2017 5.043.900 Euro
2018 5.156.360 Euro
2019 11.950.930 Euro
Zum 31.07.2020 6.931.810 Euro

 

Ein Landesförderprogramm zur investiven Förderung von Pumpspeicherkraftwerken besteht nicht (s. auch Antwort zur Frage 5).

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gesamtfördermittelvergabe aus Landesmitteln in Speicherkraftwerke, sowohl investiv als auch konsumtiv, in der Zeit der Legislaturperiode ein? (Bitte nach Art der Speicherkraftwerke und Speicherkapazität aufschlüsseln)

Auf der Grundlage der Richtlinie „progres.nrw – Programmbereich Pumpspeicher“ werden keine investiven, sondern bestimmte Planungsausgaben gefördert. Anträge im Sinne der Richtlinie hat es bisher nicht gegeben.

Die künftigen Ausgaben für stationäre elektrische Batteriespeicher auf Grundlage der Richtlinie progres.nrw – Programmbereich Markteinführung sind von Faktoren wie der Anzahl der Anträge und der jeweiligen Größe der Speichersysteme abhängig und können daher nicht beziffert werden. Die Entwicklung der vergangenen Jahre (s. Antwort zur Frage 4) zeigt aber, dass tendenziell auch weiterhin mit einem Wachstum gerechnet werden kann.

 

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Beteiligte:
Christian Loose