Kleine Anfrage 2704
der Abgeordneten Christian Loose und Carlo Clemens AfD
Welchen Einfluss hat der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte auf den Schulunterricht in Bochum?
Mit Beginn des Schuljahrs 2019 fragten wir nach dem Migrationsanteil an Bochumer Schulen.1 Dieser betrug – differenziert nach Schulform – zum damaligen Zeitpunkt:
- in Grundschulen 47,4 %
- in Hauptschulen 42,9 %
- in Realschulen 59 %
- in Gesamtschulen 44,5 % und
- in Gymnasien 33,3 %
Wie aus einer aktuellen Kleinen Anfrage2 hervorgeht, haben sich diese Werte weiter erhöht.
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte wird im Rahmen der Amtlichen Schuldaten nach folgender Definition erhoben:
Eine Zuwanderungsgeschichte liegt dann vor,
- wenn die Schülerin oder der Schüler im Ausland geboren wurde und selbst in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
- wenn mindestens ein Elternteil der Schülerin oder des Schülers im Ausland geboren wurde und in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
- wenn die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.
Liegen eine oder mehrere dieser Bedingungen vor, so ist von einer Schülerin oder einem Schüler mit Zuwanderungsgeschichte auszugehen.
Gemäß dieser Definition gibt es sowohl Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit als auch Schülerinnen und Schüler, die trotz fehlender deutscher Staatsangehörigkeit keine Zuwanderungsgeschichte haben (z.B. Migranten in der dritten Generation).
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Schülern in Bochum nehmen im laufenden Schuljahr am Förderunterricht teil? (Bitte differenziert nach Jahrgangsstufe, Anzahl und mit/ohne Migrationshintergrund Zuwanderungsgeschichte listen)
- Wie viele Schüler in Bochum befinden sich im aktuellen Schuljahr 2023/2024 in einem Wiederholungsjahr, müssen folglich ein Schuljahr wiederholen? (Bitte differenziert nach Jahrgangsstufe, Anzahl und mit/ohne Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte listen)
- Wie viele Kinder wurde zu Beginn des Schuljahrs 2023/2024 in Bochum bei Eintritt in eine weiterführende Schule aufgrund eines Überhangs abgelehnt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Schule listen)
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Anteil der Schüler in Bochum vor, die Deutsch nicht als ihre Muttersprache verstehen bzw. über keinerlei Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen?
- Mit welchen schulpolitischen Maßnahmen begegnet die Landesregierung generell der Problematik, dass leistungsstarke Schüler durch zu starke Leistungsunterschiede in einer Klasse (unabhängig von den jeweiligen Ursachen) in ihrer schulischen Entwicklung ausgebremst werden?
Christian Loose
Carlo Clemens
1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7601
2 Vgl. Kleine Anfrage 2437
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2704 mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit der Kleinen Anfrage 2704 werden u.a. Daten für das Schuljahr 2023/2024 angefragt, die mit den Amtlichen Schuldaten erhoben werden. Da deren Erhebung und Aufbereitung für das aktuelle Schuljahr noch nicht abgeschlossen ist, wird ersatzweise für das Schuljahr 2022/2023 berichtet.
- Wie viele Schülern in Bochum nehmen im laufenden Schuljahr am Förderunterricht teil? (Bitte differenziert nach Jahrgangsstufe, Anzahl und mit/ohne Migrati-onshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte listen)
Die Daten zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Unterrichtsveranstaltungen können nicht mit den Angaben zur Zuwanderungsgeschichte verknüpft werden. Daher wird in der Tabelle der beigefügten Anlage 1 ausschließlich die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Förderunterricht, differenziert nach Jahrgangsstufen, ausgewiesen.
In der Tabelle der Anlage 1 werden Zahlen zu den Unterrichtseinheiten ausgewiesen, die durch das Unterrichtsfach oder durch die Lerngruppenzusammenstellung als Förderunterricht identifiziert werden. Aus den Amtlichen Schuldaten geht nicht hervor, ob es sich um eine Förderung zur Erreichung des Lernziels oder um eine Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler handelt.
Der ausgewiesene Förderunterricht umfasst im Einzelnen die Fächer Förderunterricht, Zusätzliche Förderung sowie Individuelles Lernen, das der verstärkten individuellen Förderung und Forderung dient, sowie die Unterrichtsveranstaltungen im Bereich Stütz- und Förderunterricht, Differenzierung und Sprachförderung.
Bei den ausgewiesenen Unterrichtsveranstaltungen ist einerseits zu berücksichtigen, dass diese sowohl Unterrichtsangebote für leistungsstärkere als auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler umfassen. Andererseits ist individuelle Förderung als durchgängiges Prinzip des Unterrichts anzusehen (s. Antwort auf Frage 5 sowie SchulG §§1, 2). Die Förderung, die in Unterrichtsveranstaltungen erfolgt, die sich nicht durch das Fach oder die Lerngruppe dem Förderunterricht zuordnen lassen, kann numerisch nicht erfasst werden.
In der Tabelle der Anlage 1 wird die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an jeder der o.g. Unterrichtsveranstaltungen aufgeführt. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler an mehreren dieser Unterrichtsveranstaltungen teil, so wird sie oder er auch mehrfach gezählt (Fallzählung). Die Gesamtanzahl aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Förderunterricht entspricht damit bei Mehrfachteilnahme nicht der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Förderunterricht erhalten.
- Wie viele Schüler in Bochum befinden sich im aktuellen Schuljahr 2023/2024 in einem Wiederholungsjahr, müssen folglich ein Schuljahr wiederholen? (Bitte differenziert nach Jahrgangsstufe, Anzahl und mit/ohne Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte listen)
Die Daten zu den Wiederholerinnen und Wiederholern können nicht mit den Angaben zur Zuwanderungsgeschichte verknüpft werden. Daher wird in der Tabelle der beigefügten Anlage 2 ausschließlich die Anzahl der Wiederholerinnen und Wiederholer, differenziert nach Jahrgangsstufen, ausgewiesen. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie in Klinikschulen sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
- Wie viele Kinder wurde zu Beginn des Schuljahrs 2023/2024 in Bochum bei Eintritt in eine weiterführende Schule aufgrund eines Überhangs abgelehnt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Schule listen)
Die erfragten Daten liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor.
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Anteil der Schüler in Bochum vor, die Deutsch nicht als ihre Muttersprache verstehen bzw. über keinerlei Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen?
Informationen über die Muttersprache bzw. über fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor. Ersatzweise wird daher der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer nicht deutschen Verkehrssprache in der Familie ausgewertet. Hierbei ist zu beachten, dass die Zuwanderungsgeschichte und damit die Verkehrssprache in der Familie nicht an den Schulformen Freie Waldorfschule und Weiterbildungskolleg erhoben wird.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer nicht deutschen Verkehrssprache in der Familie an allen Schülerinnen und Schülern mit Ausnahme der o.g. Schulformen betrug im Schuljahr 2022/2023 in der kreisfreien Stadt Bochum 26,67 Prozent. Rückschlüsse auf fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache können daraus nicht abgeleitet werden.
- Mit welchen schulpolitischen Maßnahmen begegnet die Landesregierung generell der Problematik, dass leistungsstarke Schüler durch zu starke Leistungsunterschiede in einer Klasse (unabhängig von den jeweiligen Ursachen) in ihrer schulischen Entwicklung ausgebremst werden?
Die Annahme, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler durch zu starke Leistungsunterschiede in einer Klasse in ihrer schulischen Entwicklung behindert würden, ist nicht wissenschaftlich belegt.
Generell hat das Land NRW in § 1 SchulG das Recht auf individuelle Förderung als allgemeine Grundlage des Schulsystems verankert. Damit wird die Entwicklung der Fähigkeiten und Neigungen aller jungen Menschen gesichert. Einzelheiten können unter dieser Adresse abgerufen werden: https://www.schulministerium.nrw/individuelle-foerderung.