Werbung für das Kopftuch auf Kosten des Steuerzahlers und mit Unterstützung des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst?

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4565

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Werbung für das Kopftuch auf Kosten des Steuerzahlers und mit Unterstützung des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst?

Wie aus einem Bericht des Nachrichtenportals NIUS hervorgeht, wurde der Verein „Das Licht e. V.“ durch die Stiftung für Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 bis 2021 mit 9.472,60 Euro gefördert. Dort fungiert der Ministerpräsident des Landes NRW, Hendrik Wüst, als Vorsitzender des Stiftungsrats. Zu den stellvertretenden Vorsitzenden zählen der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer, und der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski.

Der Verein „Das Licht e.V.“ wiederum ist aktuell Initiator des Projekts „Support the Woman“.1

Dieses Projekt wiederum verfolgt – laut NIUS – u. a. das Ziel, minderjährige Mädchen in Fußgängerzonen dazu zu überreden, das islamische Kopftuch anzuprobieren. Weiter heißt es: „Jugendliche Frauen oder Mädchen werden auf der Straße freundlich überrumpelt, das Kopftuch anzuprobieren. Dann werden sie dafür gelobt, wie gut das Tuch ihnen stehen würde und sie werden über die angeblichen Vorteile des Kopftuchs und des Islams aufgeklärt.“2

Mit Hilfe kleiner materieller Zugaben sollen die jungen Frauen dazu gebracht werden, sich für die Konvertierung zum Islam zu entscheiden. Junge Frauen sollen für den islamischen Glauben empfänglich gemacht werden. Der Verein verfolge die Ideologie, dass Männer und Frauen „keine identischen Rechte haben können“ und westliche Frauen „nackt“ und „manipuliert“ seien. Muslimische Frauen mit Kopftuch würden in der westlichen Welt angeblich „diskriminiert“, weshalb „die hohe Stellung der Frau“ durch das Projekt verdeutlicht werden müsse. Diese „hohe Stellung der Frau“ lässt sich laut Verein vor allem aus dem Islam selbst ableiten, der „feministischer als andere Bewegungen“ sei. Als Begründung für das Kopftuch werde die „Selbstverwirklichung der Frau“ und der „Schutz vor dem anderen Geschlecht“ angegeben. Auf der Website von „Support the Woman“ heiße es: „Und natürlich ist das Kopftuch auch ein Schutz vor dem Mann […] es ist Fakt, dass ein Mann sich von dem Körper und den Haaren einer Frau verzaubern lässt und sich schnell auf seine Triebe verlässt.“ Und weiter: „Ja, der Hijab ist auch eine Schutzmaßnahme vor dem Mann“. Auch die Thematik des Kinderkopftuches werde von der Islam-Initiative mehr als unkritisch behandelt.3

Auf der Seite des Projekts „Support the Woman“ wird u.a. der „Happy Hijab Day“ angepriesen. So heißt es: „Das Kopftuch ist keine Last, das Kopftuch ist ein Geschenk von dem Schöpfer höchstpersönlich und genau das solltest du festhalten. Zeige deiner Tochter, dass dieser Moment etwas Besonderes ist! Organisiere die schönste Feier, die sie sich vorstellen kann, lass deine Tochter diesen Moment niemals vergessen. Zeige ihr, dass ihre Entscheidung das Kopftuch zu tragen, die richtige Entscheidung war. Du wirst sehen, dass diese Feier einen Dominoeffekt auf andere hat. Sei ein Vorbild!“4

Zur Frage „Was für einen Sinn hat das Kopftuch?“ heißt es: „Ja, das Argument, dass das Kopftuch, vor triebhaften Männern schützt, hat Hand und Fuß. Jedoch dient das Kopftuch in erster Linie zur Selbstverwirklichung der Frau. Es soll ihr Kraft und Stärke verleihen, um sich selbst zu verwirklichen und sich selbst zu erhöhen, um die höchsten Stufen zu erreichen. Ja, das Kopftuch ist ein Symbol des Feminismus, dass patriarchalischen Strukturen, wie die Nacktheit der Medien und das Ausnutzen der Frau als Sex Sells zerbröseln lässt. Durch das Kopftuch wird der Feminismus zum Manifest der Gerechtigkeit.“5

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe erhielt der Verein „Das Licht e. V.“ in den Jahren 2020 bis 2024 sowie gemäß derzeitiger Planung für das Haushaltsjahr 2025 Fördermittel des Landes NRW?
  2. In welchem Umfang wurde in diesem Zeitraum aus diesen Mitteln das Projekt „Support the Woman“ gefördert?
  3. Wie bewertet die Landesregierung aus integrationspolitischer Sicht das Projekt „Support the Woman“?
  4. Inwiefern dienen die genannten Zielsetzungen des Projekts „Support the Woman“ dem Ziel einer gelungenen Integration, insbesondere vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau?
  5. Wie bewertet insbesondere der Ministerpräsident des Landes NRW, Hendrik Wüst, in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung für Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen die geschilderte Zielsetzung des Projekts „Support the Woman“?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10829

 

1 Vgl. https://www.nius.de/articles/wuest-stiftung-finanziert-islamisten-verein-der-kinder-unters-kopftuch-zwingen-will/a36e8542-e2cc-4b61-8ca6-ae88e65cd72a

2 Ebd.

3 Ebd.

4 Vgl. https://www.support-the-woman.de/deine-hijab-party/

5 Vgl. https://www.support-the-woman.de/vorw%C3%BCrfe-und-antworten/


Die Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4565 mit Schrei­ben vom 11. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministe­rin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanz­lei beantwortet.

  1. In welcher Höhe erhielt der Verein „Das Licht e. V.“ in den Jahren 2020 bis 2024 sowie gemäß derzeitiger Planung für das Haushaltsjahr 2025 Fördermittel des Lan­des NRW?
  2. In welchem Umfang wurde in diesem Zeitraum aus diesen Mitteln das Projekt „Support the Woman“ gefördert?
  3. Wie bewertet die Landesregierung aus integrationspolitischer Sicht das Projekt „Support the Woman“?
  4. Inwiefern dienen die genannten Zielsetzungen des Projekts „Support the Woman“ dem Ziel einer gelungenen Integration, insbesondere vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau?
  5. Wie bewertet insbesondere der Ministerpräsident des Landes NRW, Hendrik Wüst, in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung für Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen die geschilderte Zielsetzung des Projekts „Sup­port the Woman“?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen einer Geschäfts­führungsentscheidung das Projekt „Be Social Use Media“ des Vereins „Das Licht e.V.“ vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021 und einer coronabedingten Verlängerung um sechs Monate gefördert. Die bewilligte Projektförderung betrug 9.821,00 EUR und die realisierte Projektför­derung 9.472,60 EUR. Eine Förderung der Initiative „Support the Woman“ erfolgte weder durch die Landesregierung, noch durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen.

 

MMD18-11378