Christian Loose
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen Energie- und wirtschafspolitischer Sprecher der AfD Fraktion NRW |
AfD Fraktion im Landtag NRW • Platz des Landtags 1 • 40221 Düsseldorf
An den Vorsitzenden des Ausschusses für
Wirtschaft, Energie und Landesplanung
Herrn Georg Fortmeier MdL
– im Hause –
Düsseldorf, den 07.12.2020
Dringliche Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 09. Dezember 2020:
Wie bewertet die Landesregierung die Berufseinschränkung durch die Verbote der Dienstleistungen im Augenraum (Augenbrauen färben und zupfen) bei gleichzeitiger Erlaubnis der Dienstleistungen im Mundraum (Rasur und Bartpflege) vor dem Hintergrund eines Infektionsschutzes für das Friseur- und Barbiergewerbe?
Sehr geehrter Herr Fortmeier,
für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 09.12.2020 beantrage ich einen Bericht der Landesregierung zur dringlichen Anfrage
„Wie bewertet die Landesregierung die Berufseinschränkung durch die Verbote der Dienstleistungen im Augenraum (Augenbrauen färben und zupfen) bei gleichzeitiger Erlaubnis der Dienstleistungen im Mundraum (Rasur und Bartpflege) vor dem Hintergrund eines Infektionsschutzes für das Friseur- und Barbiergewerbe?“
Hintergrund
Am 03.12.2020 hat die Handwerkskammer Düsseldorf dem Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegegewerbe die Neuerungen des ab dem 01.12.2020 geltenden verschärften Teil-Lockdowns mitgeteilt.1
Diese neuen Regeln verunsichern sowohl Kunden als auch Beschäftigte in den betroffenen Regionen. Denn insbesondere die Änderungen der gesichtsnahen Dienstleistungen sind für die Betroffenen aus Infektionsschutzgründen nicht mehr nachvollziehbar.
So gelten folgende Regelungen (in rot die Neuerungen gegenüber den Regeln bis 30.11.2020):2
Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben und Maniküre sind nicht erlaubt, Rasieren und Bartpflege sind unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt…
Daneben gibt es noch weitere Regeln, die für Unverständnis sorgen:
- Kunden dürfen sich nicht selbst die Haare fönen (…) Das Mitbringen eines eigenen Föns ist nicht gestattet…
- Vor Beginn der Dienstleistung müssen die Haare im Friseursalon gewaschen werden – mit Ausnahme vor dem Haarefärben…
Insbesondere diese drei Regeln führen bei der Kundschaft und bei den Beschäftigten regelmäßig zu Fragen.
Insbesondere das Friseur- und Kosmetikgewerbe verzeichnet üblicherweise vor Weihnachten hohe Umsätze. Gerade in dieser Zeit werden nun wichtige Dienstleistungen durch die Regierenden verboten.
Den zehntausenden Beschäftigten der drei betroffenen Branchen würde eine Lockerung unter sinnvollen Hygieneauflagen deutlich helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Loose
Mitglied des Landtags (MdL)
Energie- und wirtschafspolitischer Sprecher der AfD Fraktion NRW
Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung (Sprecher und ordentl. Mitglied)
Haushalt- und Finanzausschuss (stellv. Mitglied)
Unterausschuss Bergbausicherheit ((Sprecher und ordentl. Mitglied)
Unterausschuss Modernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling (Sprecher und ordentl. Mitglied)
AfD-Landtagsfraktion NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 884 45 06
1 https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/corona-das-gilt-fuer-friseure-kosmetiker-fusspfleger-31,0,4808.html
2 Ebenda.