Wie erfolgreich waren die Maßnahmen zur Stärkung bzw. Entlastung der Verwaltungsgerichte bei der Bearbeitung von Asylverfahren?

Kleine Anfrage
vom 28.01.2025

Kleine Anfrage 5023

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Wie erfolgreich waren die Maßnahmen zur Stärkung bzw. Entlastung der Verwaltungsgerichte bei der Bearbeitung von Asylverfahren?

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Asylverfahren trägt die lange Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten erheblich zu einer Verzögerung der Verfahren bei. So gab es mit Stand Dezember 2023 insgesamt noch 39.100 offene Verfahren. Dieser Verfahrensstau hat darüber hinaus Auswirkungen auf andere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Mit dem am 10. September 2024 beschlossenen Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention wurde u. a. auch eine Stärkung  der  Verwaltungsgerichtsbarkeit zur schnelleren Bewältigung der asylgerichtlichen Verfahren angekündigt.1 Von daher ist es von Interesse, inwiefern die beschlossenen Maßnahmen bereits gegriffen haben und sich die Anzahl der offenen Asylverfahren im Jahr 2024 reduziert hat.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der offenen Asylverfahren in NRW im Jahr 2024 entwickelt? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl der offenen Verfahren listen)
  2. An welchen Verwaltungsgerichten kam es im Jahr 2024 zu einer personellen Aufstockung bzw. zur Einrichtung neuer Kammern?
  3. Inwiefern hat sich die vorgesehene Bündelung der asylgerichtlichen Zuständigkeiten für bestimmte Asyl-Herkunftsstaaten in den einzelnen Verwaltungsgerichten bisher bewährt?
  4. Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten in NRW im Zusammenhang mit Asylverfahren seit 2022 entwickelt?
  5. Welche weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten sind derzeit geplant?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-12590

 

1 Vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-solingen-landesregierung-beschliesst-umfassendes-paket-zu-sicherheit


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5023 mit Schreiben vom 4. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie hat sich die Anzahl der offenen Asylverfahren in NRW im Jahr 2024 entwi­ckelt? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl der offenen Verfahren listen)

Im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsge­richtsbarkeit (VwG-Statistik) werden standardisiert quartalsweise jeweils zum Stichtag 31. März, 30. Juni, 30. September sowie 31. Dezember die Bestände der Haupt- und Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten ausgewertet. Dementsprechend liegen dem Ministerium der Justiz keine statistischen Daten für einzelne Monate vor und können auch kurzfristig in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

Die Bestände der Haupt- und Eilverfahren vor den Asylkammern der Verwaltungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen zu den genannten Quartalsstichtagen des Jahres 2024 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Hauptverfahren Asylkammern

31.03.2024 30.06.2024 30.09.2024 31.12.2024
NRW 17.444 17.561 18.450 19.914

 

Eilverfahren Asylkammern

31.03.2024 30.06.2024 30.09.2024 31.12.2024
NRW 386 406 447 575

 

  1. An welchen Verwaltungsgerichten kam es im Jahr 2024 zu einer personellen Auf­stockung bzw. zur Einrichtung neuer Kammern?

Mit dem Nachtragshaushalt 2024 wurden drei Planstellen der BesGr R 2 (Vorsitzende Richte­rin, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht), sechs Planstellen der BesGr. R 1 (Richterin, Richter am Verwaltungsgericht) und sechs Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar Laufbahngruppe der 1.2 dauerhaft eingerichtet. Diese Stellen wurden dem OVG NRW mit Erlass vom 3. Dezember 2024 zugewiesen und sodann durch das OVG NRW in drei neu eingerichteten Kammern an die drei mit den neuen, zentralisierten Zuständigkeiten belas­teten Verwaltungsgerichte Köln, Gelsenkirchen und Minden zugewiesen. Die Kammern in Köln, Gelsenkirchen und Minden wurden durch die örtlichen Gerichtspräsidien als ausschließ­lich für das Asylrecht zuständige Spruchkörper zum 1. Januar 2025 eingerichtet. Darüber hin­aus und hiervon unabhängig haben die Präsidien der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Münster jeweils zum 1. August 2024, 1. Juni 2024 und 1. Januar 2025 einen weiteren reinen Asylspruchkörper eingerichtet.

  1. Inwiefern hat sich die vorgesehene Bündelung der asylgerichtlichen Zuständig­keiten für bestimmte Asyl-Herkunftsstaaten in den einzelnen Verwaltungsgerich­ten bisher bewährt?

Die mit am 1. August 2024 in Kraft getretener Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz – AsylZustVO – (GV. NRW. 2024, S. 439) und ihrer Änderung mit Wirkung vom 1. Januar 2025 (GV. NRW. 2024, S. 1177) vorgenommene Bündelung asylgerichtlicher Zuständigkeiten wird nach Ablauf einer angemes-

senen             Zeit             im             Dialog             mit            der             Verwaltungsgerichts-
barkeit und unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der richterlichen Unab­hängigkeit bewertet. Entsprechend kann hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aus­sage getroffen werden.

  1. Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten in NRW im Zusammenhang mit Asylverfahren seit 2022 entwickelt?

Die durchschnittlichen Verfahrensdauern von Haupt- und Eilverfahren vor den Asylkammern der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte haben sich in den Jahren 2022 bis 2024 wie folgt entwickelt.

Hauptverfahren Asylkammern

2022 2023 2024
NRW 21,9 17,6 14,9

 

Eilverfahren Asylkammern

2022 2023 2024
NRW 0,8 0,7 0,7

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren vor den Ver­waltungsgerichten sind derzeit geplant?

Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Teilfrage 3 kann hierzu zum gegenwärtigen Zeit­punkt noch keine Aussage getroffen werden. Generell wird die Belastungssituation der Ver­waltungsgerichtsbarkeit im Blick behalten.

 

MMD18-13025