Wie hat sich die Anzahl der Staatenlosen in Nordrhein-Westfalen entwickelt? – dritte Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2974

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Wie hat sich die Anzahl der Staatenlosen in Nordrhein-Westfalen entwickelt? dritte Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 31. Oktober 2023, Drucksache 18/6624, auf unsere Kleine Anfrage vom 29. September 2023, Drucksache 18/3207, wurden unsere Fragen

„Warum sieht die Landesregierung für eine umfassende systematische Erfassung unternommener Versuche, Ausländer in einen Drittstaat abzuschieben, keine Notwendigkeit?

Sieht die Landesregierung in einer umfassenden systematischen Erfassung nicht auch die Möglichkeit, eine Erfolgskontrolle zu schaffen, an der man die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates messen kann?

Sieht die Landesregierung in einer umfassenden systematischen Erfassung nicht auch den Vorteil, für deutlich mehr Transparenz respektive Problembewusstsein zu sorgen?“1

aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

„Die Aussage der fehlenden Notwendigkeit für eine entsprechende umfassende systematische Erfassung ist vor dem Hintergrund ergangen, dass derartige Fälle insbesondere mangels aufnahmebereitem Drittstaat kaum Praxisrelevanz aufweisen. Ungeachtet dessen prüfen die für die Vollziehung der Ausreisepflicht in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ausländerbehörden die Rückführungsmöglichkeiten von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen fortlaufend. Sofern sich aufgrund des Wegfalls eines Rückführungshindernisses die Möglichkeit zur Rückführung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person ergibt, ergreift die jeweilige Ausländerbehörde die dann erforderlichen Schritte, um die Rückführung weiter zu betreiben.“2

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Wie sehen die Bemühungen der Landesregierung seit 2015 bis heute aus, aufnahmebereite Drittstaaten zu finden, die Ausreisepflichtige aufnehmen?
  2. Wie sehen die Bemühungen der Landesregierung in Kooperation mit der Bundesregierung seit 2015 bis heute aus, aufnahmebereite Drittstaaten zu finden, die Ausreisepflichtige aufnehmen?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7018

 

1 Antwort der Landesregierung vom 31. Oktober 2023, Drs. 18/6624, S. 2.

2 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2974 mit Schreiben vom 12. Januar 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie sehen die Bemühungen der Landesregierung seit 2015 bis heute aus, aufnah­mebereite Drittstaaten zu finden, die Ausreisepflichtige aufnehmen?
  2. Wie sehen die Bemühungen der Landesregierung in Kooperation mit der Bundes­regierung seit 2015 bis heute aus, aufnahmebereite Drittstaaten zu finden, die Aus­reisepflichtige aufnehmen?

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Grundsätzlich besteht eine völkerrechtliche Pflicht der Staaten, ihre eigenen Staatsangehöri­gen aufzunehmen, ihnen also Einreise und Aufenthalt zu gewähren. Daraus folgt allerdings auch, dass eine Aufnahme verweigert werden kann, wenn die Staatsangehörigkeit der Person nicht nachgewiesen werden kann.

Staatenlos ist, wer unter nationalen Gesetzen keine Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt. Dies bedeutet, dass der rechtliche Bund, der normalerweise zwischen einer Regierung und einer Einzelperson geschlossen wird, nicht besteht. Die Definition der Staatenlosigkeit findet sich in Artikel 1 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen von 1954. Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein „Staatenloser“ eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.

Rückführungen von staatenlosen Personen beziehungsweise Personen mit ungeklärter Staatangehörigkeit sind insofern nur in einen zur Aufnahme bereiten Staat möglich. Dies ist im Rückführungskontext regelmäßig im Rahmen von Überstellungen gemäß Dublin-III-Verord-nung der Fall. Die Bundesregierung ist gefordert, mit relevanten Zielstaaten stabile und pra­xiswirksame Rahmenbedingungen gerade im Bereich der Flugabschiebung zu erreichen. Dar­über hinaus steht das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Bund im fortwährenden Austausch zur Frage der Optimierung von Rückführungsmodalitäten.

 

MMD18-7712