Wie hat sich die Anzahl der Staatenlosen in Nordrhein-Westfalen entwickelt? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2028

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Wie hat sich die Anzahl der Staatenlosen in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 30. Mai 2023, Drucksache 18/4496, auf unsere Kleine Anfrage vom 2. Mai 2023, Drucksache 18/4232, wurde unsere gestellte Frage 1

„Wie viele Staatenlose und Ausländer mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit leben derzeit in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Aufenthaltsstatus, gegebenenfalls Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, Grund für ungeklärte bzw. fehlende Angabe zur Staatsangehörigkeit und Land des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes aufschlüsseln.)“1

nicht vollumfänglich beantwortet:

„Auch ausländische Personen, die keine Angaben zur Staatsangehörigkeit machen, werden bis zur Feststellung derselben im Ausländerzentralregister als ungeklärte Staatsangehörige geführt.

Nach dem Ausländerzentralregister lebten zum Stichtag 31.03.2023 insgesamt 7.168 Staatenlose und 19.574 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen.“2

Außerdem wurde Frage 2

„Wie hat sich die Anzahl der jeweiligen Ausländergruppen seit dem Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.)“3

wie folgt nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet:

„Wie sich aus meinem Bericht vom 09.05.2023 zur Sitzung des Ausschusses für Integration vom 19.04.2023 ergibt, ist seit dem Jahr 2014 kontinuierlich ein Anstieg der Anzahl der jeweiligen Personengruppen zu verzeichnen.“4

Auf unsere Fragen 3 und 5

„In wie vielen Fällen ist es den Ausländerbehörden gelungen, die Staatsangehörigkeit von Ausländern, die zunächst mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit registriert wurden, nachträglich festzustellen? (Bitte in absoluten Zahlen und Prozent angeben.)

In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2014 der Versuch unternommen, Ausländer in einen Drittstaat abzuschieben, obwohl der Ausländer staatenlos ist oder eine andere als die Staatsangehörigkeit des Drittstaates hat? (Bitte jeweils nach Jahr, Anzahl und zuständiger Ausländerbehörde sowie Erfolg und Misserfolg aufschlüsseln.)“5

erfolgte jeweils die gleichlautende Antwort:

„Der Landesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor, da diese Daten nicht statistisch erhoben werden.“6

Die von uns gestellte Frage 4

„Wie viele ausreisepflichtige Ausländer mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit wurden seit dem Jahr 2014 abgeschoben? (Bitte nach Jahr, Anzahl und zuständiger Ausländerbehörde aufschlüsseln.)“7

wurde wie folgt beantwortet:

„Die Anzahl der Rückführungen (inklusive Dublin-Überstellungen) von Personen mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit in einen zur Aufnahme bereiten Staat aus dem Zuständigkeitsbereich nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden seit 2014 bis zum 31.03.2023 beläuft sich laut Statistik der Bundespolizei auf 265 Personen.“8

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Wie viele Staatenlose und Ausländer mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit leben derzeit in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Aufenthaltsstatus, gegebenenfalls Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, dem Grund für die ungeklärte bzw. fehlende Angabe zur Staatsangehörigkeit und das Land des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes aufschlüsseln.)
  2. Wie hat sich die Anzahl der jeweiligen Ausländergruppen seit dem Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte nach Jahr und Anzahl tabellarisch aufschlüsseln.)
  3. Welche Gründe liegen vor, dass eine nachträgliche Feststellung der Staatsangehörigkeit von Ausländern nicht erfasst und somit nicht statistisch erhoben wird?
  4. Wie schlüsseln sich die 265 rückgeführten Personen auf? (Bitte einzeln auflisten.)
  5. Welche Gründe liegen vor, dass keine Daten hinsichtlich der unternommenen Versuche, Ausländer in einen Drittstaat abzuschieben, statisch erhoben werden?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 30.05.2023, Drucksache 18/4496.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.

7 Ebenda.

8 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2028 mit Schreiben vom 14. August 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie viele Staatenlose und Ausländer mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit leben derzeit in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Aufenthaltsstatus, gegebenenfalls Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, Grund für ungeklärte bzw. fehlende Angabe zur Staatsangehörigkeit und Land des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes aufschlüsseln.)

Nach dem Ausländerzentralregister lebten zum Stichtag 31.05.2023 insgesamt 7.206 Staa­tenlose und 19.979 Personen mit ungeklärter oder ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen.

  1. Wie hat sich die Anzahl der jeweiligen Ausländergruppen seit dem Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte nach Jahr und Anzahl tabellarisch auf­schlüsseln.)

Auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1765 wird verwiesen.

  1. Welche Gründe liegen vor, dass eine nachträgliche Feststellung der Staatsangehörigkeit von Ausländern nicht erfasst und somit nicht statistisch erhoben wird?

Sobald die Staatsangehörigkeit einer Person nachträglich festgestellt wurde, wird die Person nunmehr mit der festgestellten Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) geführt.

Das AZR wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt. Hintergründe zur statis­tischen Erhebung und Auswertung von bestimmten Datensätzen im AZR sind daher beim Bund zu erfragen.

Der Landesregierung liegt keine Statistik zur Anzahl der in Nordrhein-Westfalen aufhältigen Personen, deren Staatsangehörigkeit nachträglich festgestellt worden ist, vor.

  1. Wie schlüsseln sich die 265 rückgeführten Personen auf? (Bitte einzeln auflisten.)

Die Anzahl der Rückführungen (inklusive Dublin-Überstellungen) von Personen mit einer un­geklärten Staatsangehörigkeit in einen zur Aufnahme bereiten Staat aus dem Zuständigkeits­bereich nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden verteilt sich auf die Jahre 2014 bis 2023 wie folgt:

 

Jahr Anzahl der Rückführungen
2014 18
2015 9
2016 27
2017 50
2018 38
2019 71
2020 24
2021 6
2022 19
2023 (Stichtag 31.03.2023) 3

 

(Quelle: Bundespolizei)

  1. Welche Gründe liegen vor, dass keine Daten hinsichtlich der unternommenen Versuche, Ausländer in einen Drittstaat abzuschieben, statisch erhoben werden?

Für eine entsprechende umfassende systematische Erfassung wird keine Notwendigkeit ge­sehen.

 

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