Wie hilfreich sind die Regionalen Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) bei der Rückführung Ausreisepflichtiger aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 367
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 24.08.2022

 

Wie hilfreich sind die Regionalen Rückkehrkoordinierungsstellen (RRK) bei der Rückführung Ausreisepflichtiger aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen?

Wie aus einem Bericht der Landesregierung hervorgeht, gehören die Koordination, Förderung und Begleitung der freiwilligen Rückkehr sowie der beschleunigten Rückführung von Ausreisepflichtigen aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen zu den zentralen Aufgaben der RRK.1

Erst im Laufe des 2. Halbjahres 2018 kam als weitere Aufgabe die „Koordination, Förderung und Begleitung aufenthaltsrechtlicher Verfahren und ggf. aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen sowie bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten“ hinzu.

Im April 2021 wurde schließlich das Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“ implementiert.

Das letztgenannte Aufgabengebiet sowie das Fokusprojekt aMIT weisen in Bezug auf die Quote der abgeschobenen Personen eine hohe Erfolgsquote von ca. 32 % auf. So konnten seit 2018 mit Stand 31.01.2022 von 1.735 durch Fallkonferenzen begleiteten Fällen ausländischer strafrechtlich auffälliger Personen sowie ausländischer Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten 562 Personen erfolgreich abgeschoben werden.2 Im Zusammenhang mit aMIT kam es im ersten Halbjahr 2022 zu 77 Abschiebungen bei 264 durch Fallkonferenzen begleiteten Fällen.3

Analysiert man alle durch die RRK begleiteten Fälle, ergibt sich eine hohe Fallzahl, allerdings verbunden mit einer geringen Prozentzahl von erfolgreich abgeschobenen Personen:

2019: 1062 Fälle begleitet / 111 Abschiebungen (10,5 %)
2020: 1855 Fälle begleitet /186 Abschiebungen (10 %)
2021: (1.Halbjahr) 2212 Fälle begleitet / 119 Abschiebungen (5,4 %)
2022: (1.Halbjahr) 2031 Fälle begleitet / 105 Abschiebungen (5,2 %)4

Aus diesen Zahlen ergibt sich rechnerisch eine nur sehr geringe Anzahl an Abschiebungen, die auf der ursprünglichen Aufgabe der RRK basieren.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele durch die RRK begleitete Personen wurden zwischen 2018 und 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 auf Grundlage der Aufgabenerweiterung der RRK im 2. Halbjahr 20185 zurückgeführt? (Bitte auflisten nach Jahr und Anzahl sowie nach der Anzahl der in diesem Zusammenhang behandelten Fälle sowie der Anzahl der erfolgten Abschiebungen)
  2. Seit der Implementierung von aMIT wurden mit Stand vom 30.06.2022 264 Personen durch Fallkonferenzen erfasst. 77 dieser Personen wurden erfolgreich abgeschoben. Wie verteilen sich die Zahlen auf die Jahre 2021 und 2022?
  3. Wie erfolgreich waren die RRK im Rahmen ihres ursprünglich angedachten Aufgabenfelds6 bei dem Personenkreis, der nicht unter die Kategorien gemäß Frage 1 und 2 fällt? (Bitte auflisten nach Jahr und Anzahl sowie nach der Anzahl der in diesem Zusammenhang behandelten Fälle sowie der Anzahl der erfolgten Abschiebungen)
  4. Woraus resultiert die geringe Abschiebequote in diesen Fällen trotz Zuhilfenahme der RRK?
  5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um unter Zuhilfenahme der RRK die Anzahl der beschleunigten Rückführungen von Ausreisepflichtigen aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen zu steigern?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/1731

2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/16982

3 Vgl. Lt.-Vorlage 18/97

4 Vgl. Lt.-Vorlagen 17/14857 und 18/97

5 Dabei handelt es sich um aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen sowie bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten.

6 Dazu gehören die Koordination, Förderung und Begleitung der freiwilligen Rückkehr sowie die beschleunigten Rückführung von Ausreisepflichtigen aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 367 mit Schreiben vom 22. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele durch die RRK begleitete Personen wurden zwischen 2018 und 2021 so­wie im ersten Halbjahr 2022 auf Grundlage der Aufgabenerweiterung der RRK im 2. Halbjahr 2018 zurückgeführt? (Bitte auflisten nach Jahr und Anzahl sowie nach der Anzahl der in diesem Zusammenhang behandelten Fälle sowie der Anzahl der erfolgten Abschiebungen)

Die Regionale Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei den fünf Bezirksregierungen sind all­gemein für die Koordination, Förderung und Begleitung der freiwilligen Rückkehr sowie der beschleunigten Rückführung von Ausreisepflichtigen aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen in den Regierungsbezirken zuständig.

Daneben begleiten die RRKen im Rahmen des in 2018 eingerichteten Fallmanagements NRW gezielt aufenthaltsrechtliche Verfahren und ggf. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei aus­ländischen strafrechtlich auffälligen Personen, aber auch bei ausländischen Personen mit er­heblich negativem Sozialverhalten.

Mit Stand 30.06.2022 wurden seit Einrichtung des Fallmanagements in diesem Rahmen ins­gesamt

  • 779 Fälle aus dem v.g. Personenspektrum durch die RRK begleitet,
  • davon 1.937 Fälle durch Fallkonferenzen.
  • Hieraus resultierten zu v.g. Stichtag 789 Rückführungen.

Die o.g. Daten werden ausschließlich im Rahmen einer fortlaufenden Gesamtstatistik erhoben. Eine darüberhinausgehende Erfassung ist nicht vorgesehen.

Davon abweichend wurde für die vorangegangenen Kleinen Anfragen 5642 und 42 eine ent­sprechende spezielle Erhebung der dort nachgefragten Werte vorgenommen. Diese speziell erhobenen Daten zu bestimmten Abfragezeiträumen sind mit den regulären Daten der Ge­samtstatistik nicht vergleichbar. Eine Einzelfallbegleitung durch die RRK kann auch über meh­rere Abfragezeiträume hinweg erfolgen. Damit wird diese in mehreren Abfragezeiträumen er­fasst. Diese Einzeldaten sind daher nicht deckungsgleich mit der Gesamtzahl der durch die RRK begleiteten Fälle.

Eine statistische Erfassung hinsichtlich der unterschiedlichen allgemeinen Tätigkeiten der RRK im Bereich Rückkehr erfolgt daneben nicht.

  1. Seit der Implementierung von aMIT wurden mit Stand vom 30.06.2022 264 Perso­nen durch Fallkonferenzen erfasst. 77 dieser Personen wurden erfolgreich abge­schoben. Wie verteilen sich die Zahlen auf die Jahre 2021 und 2022?

Im 1. Halbjahr 2022 (Stichtag 30.06.2022) wurden 106 Fälle im Projekt „ausländische Mehr­fach- und Intensivtäter (aMIT) durch Fallkonferenzen begleitet, im Jahr 2021 158 Fälle. Im 1. Halbjahr 2022 wurden davon 26 Personen abgeschoben (vgl. die nach Nationalitäten aufgeschlüsselte Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der KA 42). Entsprechend wurden seit Beginn des Projekts im April 2021 im Jahr 2021 51 Personen abgeschoben.

  1. Wie erfolgreich waren die RRK im Rahmen ihres ursprünglich angedachten Auf­gabenfelds bei dem Personenkreis, der nicht unter die Kategorien gemäß Frage 1 und 2 fällt? (Bitte auflisten nach Jahr und Anzahl sowie nach der Anzahl der in diesem Zusammenhang behandelten Fälle sowie der Anzahl der erfolgten Ab­schiebungen)

Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

  1. Woraus resultiert die geringe Abschiebequote in diesen Fällen trotz Zuhilfenahme der RRK?

Ob im Einzelfall Rückführungen von ausländischen, strafrechtlich auffälligen Personen sowie bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten realisiert werden kön­nen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Diese können sowohl rechtlicher wie auch faktischer Natur sein. Grundvoraussetzung in rechtlicher Hinsicht ist das Bestehen einer voll­ziehbaren Ausreisepflicht.

Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Ein­zelfall ggf. nicht oder noch nicht vorliegen, erscheint eine behördenübergreifende Befassung mit dem Personenkreis dennoch wichtig und sinnvoll. Das Fallmanagement NRW ist damit neben der fortbestehenden Fallbearbeitung durch die einzelnen zuständigen Ausländer-, Po­lizei- und sonstigen Behörden ein zusätzlicher Wirkfaktor zur Verbesserung der Sicherheits­lage.

  1. Was wird die Landesregierung unternehmen, um unter Zuhilfenahme der RRK die Anzahl der beschleunigten Rückführungen von Ausreisepflichtigen aus den Kom­munen und den Landesaufnahmeeinrichtungen zu steigern?

Die Abschiebung von Straftätern hat für die Landesregierung weiterhin hohe Priorität. Die or­ganisatorischen Rahmenbedingungen der RRK werden im Zuge der laufenden Aufgabenerle­digung insgesamt kontinuierlich überprüft.

 

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