Kleine Anfrage 2817
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Wie in Gladbeck, so in Dortmund-Oespel: Landesregierung will 400 Migranten in einem Dortmunder 3-Sterne-Hotel unterbringen
Wie aus einer Pressemeldung hervorgeht, plant die Landesregierung ab Anfang 2024 400 Migranten in einem Hotel einer bekannten Hotelkette unterzubringen.1
Das Hauptkriterium sei die Möglichkeit einer schnellen Inbetriebnahme. Weiter heißt es, dass die Immobilie für fünf Jahre genutzt werden soll.
Die vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer und die erforderlichen rechtlichen Absprachen mit der Stadt Dortmund sowie dem Fachministerium in Düsseldorf seien – der Pressemeldung folgend – bereits abgeschlossen.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten innerhalb der geplanten Nutzungsdauer von 5 Jahren?
- Welche weiteren Kosten fallen voraussichtlich monatlich im Zusammenhang mit der neuen Einrichtung an? (Bitte möglichst differenziert listen)
- Inwiefern ist es vertraglich vorgesehen, dass das Land nach Ende der vorgesehenen Nutzungsdauer die Kosten einer etwaigen Sanierung des Hotels übernimmt?
- In welcher Form wurde die direkt betroffenen Anwohner in den Entscheidungsprozess eingebunden?
- Warum wurde der 6-Punkte-Plan zur besseren Einbindung der Anwohner3 auch im Zusammenhang mit der Unterbringungseinrichtung in Dortmund erneut ignoriert?
Enxhi Seli-Zacharias
2 Ebd.
3 Vgl. https://www.mkjfgfi.nrw/sechs-punkte-plan-zur-stabilisierung-des-landesaufnahmesystems
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2817 mit Schreiben vom 29. November 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten innerhalb der geplanten Nutzungsdauer von 5 Jahren?
- Welche weiteren Kosten fallen voraussichtlich monatlich im Zusammenhang mit der neuen Einrichtung an? (Bitte möglichst differenziert listen)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Detailliertere Angaben zu den Kosten sind aus wettbewerblichen Gründen nicht möglich.
- Inwiefern ist es vertraglich vorgesehen, dass das Land nach Ende der vorgesehenen Nutzungsdauer die Kosten einer etwaigen Sanierung des Hotels übernimmt?
Über Vertragsinhalte kann aus wettbewerblichen Gründen keine Angabe gemacht werden.
- In welcher Form wurden die direkt betroffenen Anwohner in den Entscheidungsprozess eingebunden?
- Warum wurde der 6-Punkte-Plan zur besseren Einbindung der Anwohner auch im Zusammenhang mit der Unterbringungseinrichtung in Dortmund erneut ignoriert?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der 6-Punkte-Plan sieht eine Einbindung der Anwohner u. a. durch Informationsveranstaltungen vor. Eine solche Informationsveranstaltung wurde am 15.11.2023 durchgeführt.