Kleine Anfrage 5432
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen registriert?
Mit Antwort der Landesregierung vom 20. April 2023, Drucksache 18/4076, auf unsere Kleine Anfrage vom 15. März 2023, Drucksache 18/3526, erhielten wir dramatische Zahlen im Hinblick auf begangene Vergewaltigungen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2021 und 2022. Richtet sich der Fokus auf Gruppenvergewaltigungen, so zeichnet sich auch dabei eine erschreckende Entwicklung ab. Im Jahre 2021 wurden insgesamt 172 Fälle erfasst. Für das Jahr 2022 wurden sogar 246 Fälle erfasst.1
Mit Antwort der Landesregierung vom 27. August 2024, Drucksache 18/10429, auf unsere Kleine Anfrage vom 25. Juni 2024, Drucksache 18/9749, erhielten wird den Hinweis, dass „Gruppenvergewaltigung“ kein feststehender juristischer Begriff ist. Dennoch kennt das Strafgesetzbuch (StGB) das Regelbeispiel einer gemeinschaftlichen Tatbegehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Ob der oder die Tatverdächtige allein handelte, wird im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem „ViVA“ im Rahmen der Fallaufnahme erfasst. Unter diesem Aspekt wurden 209 Fälle mit diesen Kriterien im Jahr 2023 erfasst.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024 polizeilich erfasst?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Gruppenvergewaltigungen jeweils?
- Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
- Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
- Welches sind die zehn Städte in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Gruppenvergewaltigungen? (Bitte tabellarisch auflisten.)
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 20.04.2023, Drs. 18/4076.
2 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 27.08.2024, Drs. 18/10429.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5432 mit Schreiben vom 27. Mai 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird.
- Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024 polizeilich erfasst?
Für die Beantwortung dieser Frage wurde die Sonderauswertung der Kleinen Anfrage 4016 (LT-Drs. 18/10429) für den Schlüssel 111700 „Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB“ durchgeführt. Hierfür war insbesondere folgende Rahmenbedingung maßgeblich:
Ob der oder die Tatverdächtige alleine handelte, wird im polizeilichen Vorgangsbearbeitungs-system „Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft“ (ViVA) im Rahmen der Fallaufnahme erfasst. Sofern gesichert erscheint, dass an der Straftat (inklusive Versuch) mehr als eine Tatverdächtige bzw. ein Tatverdächtiger beteiligt war, wird im Feld „TV alleinhandelnd“ „nein“ angegeben. Die (Mit-)Täterinnen bzw. (Mit-)Täter müssen nicht namentlich bekannt sein. Ausgewertet wurden daher die Fälle, bei denen zum o.a. Schlüssel erfasst wurde, dass der oder die Tatverdächtige nicht alleine handelte. Hierbei kann es sich um zwei oder mehr Tatverdächtige handeln. Auch können sich die Tathandlungen divergent darstellen. Denkbar sind Konstellationen eines/einer Handelnden, die durch ein oder mehrere weitere Personen (auch z.B. verbal) unterstützt werden. Strafrechtlich sind alle Formen der Beilhilfe, Anstiftung und Mittäterschaft denkbar. Das Auswerteergebnis entspricht daher ggf. nicht einer umgangssprachlichen Auslegung von „Gruppenvergewaltigungen“. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die Sonderauswertung hat ergeben, dass im Jahr 2024 insgesamt 219 Fälle mit diesen Kriterien in Nordrhein-Westfalen erfasst wurden.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Gruppenvergewaltigungen jeweils?
Im Jahr 2024 wurden 300 Tatverdächtige der bei Beantwortung der Frage 1 dargestellten Fälle in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Die Staatsangehörigkeiten dieser ermittelten Tatverdächtigen bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).
- Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
Im Jahr 2024 wurden 156 deutsche Tatverdächtige der bei Beantwortung der Frage 1 dargestellten Fälle in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Die Vornamen dieser ermittelten Tatverdächtigen mit der deutschen Staatsangehörigkeit bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
- Welches sind die zehn Städte in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Gruppenvergewaltigungen? (Bitte tabellarisch auflisten.)
Die Fallzahlen – aufgeschlüsselt nach der Verteilung auf Städte in Nordrhein-Westfalen – bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen. (=> siehe PDF)