Wie weit fortgeschritten sind die Planungen im Zusammenhang mit zwei neuen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) im Gebäude der früheren Oberfinanzdirektion und der Generalzolldirektion im Agnesviertel Köln sowie in Porz-Lind?

Kleine Anfrage
vom 07.07.2023

Kleine Anfrage 2094

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Wie weit fortgeschritten sind die Planungen im Zusammenhang mit zwei neuen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) im Gebäude der früheren Oberfinanzdirektion und der Generalzolldirektion im Agnesviertel Köln sowie in Porz-Lind?

Neben den bereits bestehenden fünf EAE plant die Landesregierung in unmittelbarer Nähe zum Kölner Dom offensichtlich eine weitere EAE einzurichten. Dabei handelt es sich um einen denkmalgeschützten Altbau und ein neueres Hochhaus an der Riehler Straße. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte die Bezirksregierung Köln, dass sie den Standort mit einer Nutzfläche von 22.500 Quadratmeter als Alternative für eine Erstaufnahmeeinrichtung für 500 geflüchtete Menschen prüft.1

In unmittelbarer Nähe soll zugleich ein neues Wohnviertel entstehen.2 Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel kündigte bereits an, sich politisch gegen die Pläne der Bezirksregierung zu wehren. Die Bezirksregierung Köln kündigte zwar an, die Öffentlichkeit in Form von Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen fortlaufend über die Vorhaben zu informieren, ob sich die Entscheidung auf diesem Weg beeinflussen lässt, muss aber offenbleiben.3

Laut Informationen des Kölner Stadtanzeigers sei auch eine Freifläche in Porz-Lind in der näheren Prüfung. Vermutet wird das sogenannte „Lager Lind“ gegenüber der Luftwaffenkaserne Wahn. Die Bezirksregierung Köln wollte diese Annahme bisher nicht bestätigen.4 Auch dort sind wohl 500 Plätze vorgesehen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Die aktuelle EAE Köln/Bonn verfügt über eine aktive Kapazität von 1.440 Plätzen, weshalb – als Ersatz – zwei EAE mit jeweils 500 Plätzen auf den ersten Blick zu klein erscheinen. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung bzw. die zuständige Bezirksregierung daher an den beiden genannten Standorten? (Bitte in diesem Zusammenhang konkret benennen, ob es sich um einen Ersatz der bestehenden Einrichtungen oder um zusätzliche Einrichtungen handeln soll)
  2. Handelt es sich bei der geplanten Einrichtung in Porz-Lind – wie vermutet – um das sogenannte „Lager Lind“ gegenüber der Luftwaffenkaserne Wahn?
  3. Zu welchem Zeitpunkt laufen die Mietverhältnisse für die aktuell bestehenden EAE in Köln und Bonn aus?
  4. Von welchen Kosten für die Herrichtung der beiden Standorte zu einer EAE geht die Landesregierung bzw. die zuständige Bezirksregierung Köln aktuell aus? (Bitte die erforderlichen Maßnahmen, die dafür jeweils kalkulierten Kosten sowie die geplante Umbauzeit für beide Standorte möglichst detailliert benennen)
  5. Von welchen Kosten für den späteren Betrieb der beiden neuen Einrichtungen geht die Landesregierung bzw. die zuständige Bezirksregierung Köln aktuell aus? (Bitte die voraussichtlichen Kosten möglichst differenziert darstellen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. https:// www .ksta.de/koeln/koelner-innenstadt/koeln-innenstadt-land-prueft-fluechtlingsunterkunft-fuer-500-menschen-601216

2 Vgl. https:// www .ksta.de/koeln/koelner-norden-neues-wohnquartier-in-riehl-nicht-nur-fuer-menschen-mit-viel-geld-166053

3 Ebd.

4 Ebd.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2094 mit Schreiben vom 1. August 2023 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Die aktuelle EAE Köln/Bonn verfügt über eine aktive Kapazität von 1.440 Plätzen, weshalb – als Ersatz – zwei EAE mit jeweils 500 Plätzen auf den ersten Blick zu klein erscheinen. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung bzw. die zu­ständige Bezirksregierung daher an den beiden genannten Standorten? (Bitte in diesem Zusammenhang konkret benennen, ob es sich um einen Ersatz der beste­henden Einrichtungen oder um zusätzliche Einrichtungen handeln soll)

Da die aktuellen Mietverträge der EAE Bonn und der EAE Köln zeitnah auslaufen, ist es zwin­gend erforderlich, Ersatzstandorte im Regierungsbezirk Köln zu akquirieren und herzurichten. Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt, hierfür die beiden Standorte in Köln Porz-Lind und im Agnesviertel mit einer Unterbringungskapazität für jeweils 500 Personen zu nutzen. Da beide Standorte die aktuelle aktive Kapazität der EAE Köln/Bonn unterschreiten, sucht die Bezirks­regierung Köln nach weiteren Liegenschaften, um langfristig eine höhere und auskömmliche Kapazität im Bereich der EAEen erreichen zu können.

  1. Handelt es sich bei der geplanten Einrichtung in Porz-Lind – wie vermutet – um das sogenannte „Lager Lind“ gegenüber der Luftwaffenkaserne Wahn?

Ja.

  1. Zu welchem Zeitpunkt laufen die Mietverhältnisse für die aktuell bestehenden EAE in Köln und Bonn aus?

Der bestehende Mietvertrag der EAE Köln läuft zum 31.12.2024 aus.

Der Mietvertrag der EAE Bonn läuft ebenfalls zum 31.12.2024 aus. Eine Verlängerung bis 31.12.2025 ist seitens des Landes geplant und der Bezirksregierung Köln durch die Bundes­anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vermieterin zugesagt worden.

  1. Von welchen Kosten für die Herrichtung der beiden Standorte zu einer EAE geht die Landesregierung bzw. die zuständige Bezirksregierung Köln aktuell aus? (Bitte die erforderlichen Maßnahmen, die dafür jeweils kalkulierten Kosten sowie die geplante Umbauzeit für beide Standorte möglichst detailliert benennen)
  2. Von welchen Kosten für den späteren Betrieb der beiden neuen Einrichtungen geht die Landesregierung bzw. die zuständige Bezirksregierung Köln aktuell aus? (Bitte die voraussichtlichen Kosten möglichst differenziert darstellen)

Die Fragen 4 und 5 werden im Sachzusammenhang beantwortet.

Eine Kostenschätzung kann derzeit nicht abgegeben werden, da sich die Planungen noch in einem frühen Anfangsstadium befinden.

 

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