Windenergieplan des CDU-Bundeswirtschaftsministers stoppen – Bürgerinitiativen ernst nehmen – Mindestabstand für Windenergieanlagen auf 1.500 Meter bundesweit erhöhen!

Antrag
vom 03.03.2020

Antragder Fraktion vom 03.03.2020

 

Windenergieplan des CDU-Bundeswirtschaftsministers stoppen – Bürgerinitiativen ernst nehmen – Mindestabstand für Windenergieanlagen auf 1.500 Meter bundesweit erhöhen!

I. Ausgangslage

Immer mehr Menschen in Deutschland lehnen die sogenannte Energiewende ab und kritisieren die zunehmende rücksichtslose Ausbeutung von Mensch und Natur durch die Windindustrialisierung. Die besorgten und engagierten Bürger sind in mehr als 1.100 Initiativen und Verbänden überall in Deutschland organisiert.1 Diese Menschen befürchten Schäden an der Natur, machen sich Sorgen um ihre Gesundheit, um das Erscheinungsbild der Kulturlandschaften und um den Lebensraum ihrer Kinder. Deshalb nutzen diese Menschen ihr demokratisches Recht, sich bei Bauprojekten vor ihrer Haustür kritisch bei der Planung zu beteiligen.

Nach den abgewiesenen Eilanträgen beim OVG Berlin-Brandenburg gegen die voreilige Waldrodung in Grünheide für die neue Tesla-Fabrik hat der SPIEGEL am 21.02.2020 dargelegt, dieser Fall zeige, dass es bei Bauprojekten auch schneller gehen könne und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sich dies zum Vorbild für den Ausbau von Windindustrieanlagen genommen habe.2 Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird gerade im Wirtschaftsministerium erarbeitet und soll noch vor der Sommerpause vorgestellt werden.

Der CDU-Bundeswirtschaftsminister beabsichtigt, Naturschutzvorgaben einzuschränken, indem die Zahl der Instanzen bei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verkürzt wird. Diese Maßnahme schränkt die demokratischen Möglichkeiten der jeweils betroffenen Bürger massiv ein.

Eine Studie des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Anfang letzten Jahres zeigte , dass Windenergieanlagen, die in einem Abstand von einem Kilometer von einem Haus errichtet werden, zu einem Wertverlust der Immobilie in Höhe von 7,1 Prozent führt.3 Bei älteren Häusern kann der Wertverlust bis zu 23 Prozent betragen. Der Wertverlust wird mit Lärm und der Störung des Landschaftsbildes erklärt.4 Eine Entschädigung der Anwohner bleibt bis heute immer noch unberücksichtigt.

Für besonderes Aufsehen hat die Forderung von Peter Altmeier (CDU) geführt, auf die geplante Abstandsregel von 1.000 Metern von Windindustrieanlagen zu Wohngebieten zu verzichten.5 Im Gespräch ist jetzt eine Opt-in-Lösung, bei der die Länder einer Abstandsregel explizit zustimmen müssten. Die Neuformulierung stellt damit eine deutliche Schwächung der üblichen Standards beim Immissions- und Naturschutz dar.

Darüber hinaus heißt es im SPIEGEL-Artikel vom 25.02.2020: „In einem weiteren Formulierungsvorschlag des Wirtschaftsministers für einen neuen Paragrafen 1a des Erneuerbare-Energien-Gesetz heißt es, es solle ein Koordinierungsmechanismus geschaffen werden, der sicherstelle, dass Deutschland 2030 mindestens 65 Prozent seines Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien speise. Die Staatssekretäre von Ländern und Bund sollen dazu in einem Ausschuss festlegen, welches Bundesland wie viel erneuerbare Energien zu diesem Ziel beisteuert.“

Eine gesetzliche Regelung mit festgeschriebenen Kontingenten zum verpflichtenden Ausbau von Windenergieanlagen (sog. Öko-Planziele) wird den vorhandenen Interessenkonflikt zwischen betroffenen Anwohnern und der mächtigen Windkraftlobby weiter verschärfen. Der CDU-Bundeswirtschaftsminister setzt dabei nicht mehr auf Dialog und Verständigung, sondern allein auf die normative Kraft des Faktischen.

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Infraschall schwerer wiegen als bisher angenommen. Laut einem aktuellen Medizinreport erreicht der Infraschall das Innenohr, raubt den kardialen Muskelzellen ihre Kraft und schlägt sich im Gehirnscan nieder.6 Zunehmend mehr Menschen, die im Umkreis von Windkraftanlagen leben, klagen über Übelkeit, Kraftlosigkeit und Schlafstörungen.7 Aus diesem Grunde ist es geboten, die Gefahren für die Gesundheit ernst zu nehmen.

Es ist notwendig, diese Gefahren zu untersuchen und zum Schutz der Bürger einen großen Sicherheitsabstand zu Windindustrieanlagen gesetzlich vorzuschreiben. Der Abstand zu Wohnbebauungen muss bundesweit mindestens 1.500 Meter, wie in NRW, betragen. Darüber hinaus sollen die Länder eigenständig entscheiden können, ob sie zum Schutz ihrer Bürger den Abstand noch erhöhen wollen. Empfohlen wird die fortschrittlichere Abstandsregel im Sinne von „10H“, wie dies in Bayern aktuell vorgeschrieben ist. Die „10H“-Regel sieht einen Abstand der 10-fachen Höhe der Windindustrieanlagen vor. Bei einer Höhe der Anlage von beispielsweise 180 Metern wäre ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung von 1.800 Metern einzuhalten.

II. Der Landtag stellt fest,

1. Windenergieanlagen sind Industrieanlagen und auch als solche zu behandeln;

2. in der Bevölkerung gibt es begründete Widerstände gegen den Ausbau von Windindustrieanlagen;

3. repowerte Windindustrieanlagen haben das gleiche Schädigungspotential wie neue Windindustrieanlagen;

4. die Schutzbedürfnisse der Bürger in Bezug auf repowerte Windindustrieanlagen sind in gleicher Weise zu würdigen wie die Schutzbedürfnisse der Bürger bei Errichtung neuer Windindustrieanlagen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. sich mittels einer Bundesratsinitiative für einen bundesweiten Mindestabstand von der zehnfachen Höhe der Windindustrieanlagen (10H-Regel), mindestens aber von 1.500 Metern, zu Windenergieanlagen einzusetzen;

2. sich dafür einzusetzen, dass Genehmigungsverfahren nicht auf Kosten des Arten- und Naturschutzes beschleunigt und Bürger auch in Zukunft bei Bauvorhaben angehört werden;

3. sich gegen feste Ausbau-Kontingente für Windenergieanlagen in den entsprechenden Ausschüssen auszusprechen;

4. eine Änderung des Landesentwicklungsplans auf den Weg zu bringen, damit die Bürger bei repowerten Windindustrieanlagen den gleichen Schutzstatus erhalten wie bei neuen Windindustrieanlagen.

Christian Loose
Herbert Strotebeck
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Inzwischen gibt es 1.120 dieser Initiativen/Verbände, vgl. https://www.windwahn.com/karte-der-buergerinitiativen/, abgerufen am 26.02.2020 um 15:36 Uhr.

2 Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/peter-altmaier-will-schnellere-baugenehmigungen-a-00000000-0002-0001-0000-000169587509, abgerufen am 26.02.2020 um 15:38 Uhr.

3 Vgl. http://www.rwi-essen.de/presse/mitteilung/342/, abgerufen am 02.03.2020 um 10:00 Uhr.

4 Vgl. https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article187341890/Immobilien-Windkraftanlagen-mindern-Wert-von-Haeusern-und-Wohnungen.html

5 Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/windkraft-peter-altmaier-will-pauschale-

abstandsregel-streichen-a-e3998b7c-016b-4926-aab0-985f0ff13d97, abgerufen am 26.02.2020 um 08:20 Uhr.

6 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/205246/Windenergieanlagen-und-Infraschall-Der-Schall-den-man-nicht-hoert, abgerufen am 26.02.2020 um 10:13 Uhr.

7 Vgl. https://www.mdr.de/wissen/windkraftanlagen-infraschall-gesundheit-100.html, abgerufen am 26.02.2020 um 11:45 Uhr.