Kleine Anfrage 2859
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Wundersame Reduzierung der Anzahl ausreisepflichtiger Personen durch das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Mit Stand vom 31.12.2022 befanden sich 74.168 ausreisepflichtige Personen in NRW, davon 63.611 Personen mit einer Duldung.1
Zum Stichtag 31.03.2023 waren insgesamt 72.509 Personen ausreisepflichtig, davon 62.674 Personen mit einer Duldung.2
Wie aus einem Bericht der WAZ hervorgeht, haben sich diese Zahlen mittlerweile auf rund 62.000 ausreisepflichtige Personen, davon 50.000 mit einer Duldung, reduziert.3
Da Berichte bezüglich einer größeren Abschiebeinitiative bzw. einer Welle freiwilliger Ausreisen von zuvor ausreisepflichtigen Personen nicht bekannt sind, ist davon auszugehen, dass diese wundersame Reduzierung überwiegend aus der Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts resultiert. So heißt es in einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage:
„Inhaberinnen und Inhaber des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) besitzen einen Aufenthaltstitel. Die Personen sind nicht ausreisepflichtig. Sie werden daher statistisch nicht als ausreisepflichtig erfasst.“4
Hierbei stellt sich die Frage, ob es sich bei den derzeit geplanten Verschärfungen beim Rückführungsverbesserungsgesetz lediglich um eine weitere Alibimaßnahme handelt, da die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen künstlich reduziert wird und zusätzlich der weitere Zustrom (Stichwort: innereuropäische Sekundärmigration) von Bundesseite nicht wirksam unterbunden wird.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Personen sind in NRW aktuell ausreisepflichtig – mit bzw. ohne Duldung?
- Wie viele ausreisepflichtige Personen sind im laufenden Jahr bisher aus NRW abgeschoben worden bzw. freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
- Wie vielen zuvor (geduldet) ausreisepflichtigen Personen wurde in NRW bisher ein Aufenthaltstitel gem. § 104 c (Chancen-Aufenthaltsrecht) erteilt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
- Wie viele weitere Personen haben aktuell einen Aufenthaltstitel gem. § 104 c (Chancen-Aufenthaltsrecht) beantragt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
- Welche weiteren, wesentlichen Gründe für die Reduzierung der Anzahl ausreisepflichtiger Personen (mit/ohne Duldung) sind der Landesregierung bekannt? (Bitte möglichst differenziert nach Grund und Anzahl der Fälle listen)
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/954
2 Vgl. Lt.-Drucksache 18/4795
4 Ebd.; Frage 5
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2859 mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Personen sind in NRW aktuell ausreisepflichtig – mit bzw. ohne Duldung?
Laut Ausländerzentralregister (AZR) sind insgesamt 60.986 Personen in Nordrhein-Westfalen ausreisepflichtig, wovon 51.034 Personen mit einer Duldung registriert sind (Stand: 31. Oktober 2023).
- Wie viele ausreisepflichtige Personen sind im laufenden Jahr bisher aus NRW abgeschoben worden bzw. freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Ausweislich der vorliegenden Statistik der Bundespolizei erfolgten zum Stichtag 30.09.2023 aus Nordrhein-Westfalen insgesamt 2.637 Rückführungen (einschließlich Dublin-Überstellungen).
Ausweislich der vorliegenden Statistik der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erhielten zum Stichtag 30.09.2023 insgesamt 1.792 Personen (vorläufig) im Rahmen des REAG/GARP-Programms eine Förderung zur freiwilligen Ausreise.
- Wie vielen zuvor (geduldet) ausreisepflichtigen Personen wurde in NRW bisher ein Aufenthaltstitel gem. § 104 c (Chancen-Aufenthaltsrecht) erteilt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Für Nordrhein-Westfalen sind im AZR 12.766 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erfasst (Stand: 31. Oktober 2023).
- Wie viele weitere Personen haben aktuell einen Aufenthaltstitel gem. § 104 c (Chancen-Aufenthaltsrecht) beantragt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Die angefragte Zahl kann aus der Statistik des AZR nicht entnommen werden, weil darin keine Antragsdaten zu Aufenthaltstitel erfasst werden. Die Landesregierung hat noch während des Gesetzgebungsverfahrens damit begonnen, Daten zum Chancen-Aufenthaltsrecht zu erfassen und seither fortgesetzt. Hierzu zählen auch Daten zu Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln gemäß § 104c Abs. 1 AufenthG. Mit Stand von August 2023 (aktuellste Daten) sind dazu in Nordrhein-Westfalen 18.724 Anträge von den Ausländerbehörden gemeldet worden.
- Welche weiteren, wesentlichen Gründe für die Reduzierung der Anzahl ausreisepflichtiger Personen (mit/ohne Duldung) sind der Landesregierung bekannt? (Bitte möglichst differenziert nach Grund und Anzahl der Fälle listen)
Es gibt zahlreiche Erklärungsansätze für die Reduzierung der Zahl der ausreispflichtigen Personen wie die Nutzung der Angebote zur freiwilligen Ausreise, die Vollstreckung der Ausreisepflicht oder die Anwendung der sogenannten Bleiberechte für die Personen mit einer Duldung, die sichtbare Integrationsleistungen vollbringen und Teil der Gesellschaft geworden sind. Neben dem Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß § 104c AufenthG zählen hierzu die Aufenthaltstitel gemäß §§ 25a und 25b AufenthG. Deren Anwendungszahlen steigen, verdeutlicht am Beispiel des § 25b AufenthG. Erfasste das AZR zum Stichtag 31.01.2022 noch 3.888 Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß § 25b AufenthG, stieg die Zahl zum Stichtag 31.01.2023 auf insgesamt 7.237 Personen an, während zum 31.10.2023 (aktuellste Zahl) 10.520 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25b im AZR registriert sind.