Antrag
der Fraktion der AfD
Zahnmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen
I. Ausgangslage
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 9.000 Vertragszahnärzte und mehr als 600 Kieferortho-päden.1 Rein rechnerisch kommen somit bei einer Bevölkerungszahl von 18 Millionen (Stand 2023) knapp über 2000 Personen auf eine Zahnarztpraxis. Das vorgeschriebene Verhältnis von Einwohnerzahl und Zahnärzten liegt allerdings in größeren Städten bei 1.280 Einwohnern pro Zahnarzt, in den restlichen Planungsbereichen bei 1.680. Dieser Umstand hat nicht nur eine überproportionale Arbeitsbelastung zur Folge: So gaben in einer Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) im August dieses Jahres 74,4% der Zahnärzte an, sich „ausgebrannt“ zu fühlen, da sie immer mehr Patienten von Praxen übernehmen müssen, die aufgeben bzw. ihre Arbeitszeit reduzieren.2 Dies führt auch zu Einbußen in der Qualität und Quantität zahnmedizinischen Versorgungssituation insbesondere in ländlicheren Regionen Nordrhein-Westfalens.
Ein weiterer Faktor hinsichtlich der zahnärztlichen Versorgung ist die Altersstruktur der Zahnärzte. Laut aktuellen Zahlen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) liegt das Durchschnittsalter der insgesamt 72.589 bundesweit tätigen Zahnärzte bei 48,6 Jahren. Bis 2030 könnte nach Schätzungen jeder zweite Zahnarzt in den Ruhestand gehen. Das würde den Zahnärzteman-gel auf dem Land noch weiter verschärfen.
Ein weiteres Problem ist insbesondere, dass Zahnärzte zwar bei uns ausgebildet werden und ein Studium durchlaufen, dann aber schnell abwandern und letztlich in anderen Regionen Deutschlands oder international ansässig werden. Zur Deckung des ärztlichen Versorgungsbedarfes ist es daher unerlässlich, Zahnärzte und Absolventen der Zahnmedizin an die Berufstätigkeit in Nordrhein-Westfalen, speziell in unterversorgten Gebieten, zu binden und für bereits abgewanderte Zahnärzte Anreize zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Zur Deckung des zahnärztlichen Versorgungsbedarfes ist es daher unerlässlich, Zahnmedi-zinabsolventen für eine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in den unterversorgten Gebieten zu gewinnen. Mit einem Landzahnarzt-Stipendium ab dem fünften Semester sollen Zahnmedizinstudenten gezielt gefördert werden, die nach dem Abschluss des Studiums mindestens fünf Jahre als Zahnarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region arbeiten möchten.
Damit der Einstieg in die zahnärztliche Selbständigkeit attraktiver wird, sind bürokratische Anforderungen auf Praktikabilität zu evaluieren und auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Auch darf die Entwicklung der Telematik nicht auf Kosten der Zahnarztpraxen erprobt werden. Ausfälle im laufenden Betrieb, nicht funktionierende und nicht sinnvolle Anwendungen belasten die Praxen und kosten viel Zeit und Ressourcen.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- ein Landzahnarzt-Stipendium ab dem 5. Semester in Höhe von 800 Euro pro Monat für solche Zahnmedizinstudenten einzuführen, die sich bereit erklären, nach Abschluss ihres Studiums für mindestens fünf Jahre als Zahnarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten;
- eine Strategie zum Abbau der in den letzten Jahren stark angewachsenen bürokratischen Anforderungen an niedergelassene Zahnärzte zu erarbeiten, die ein Hemmnis auf dem Weg in die Selbständigkeit darstellen;
- sich auf Bundesebene für eine flächendeckende Telematik-lnfrastruktur in höchster Qualität einzusetzen, die alle Regionen Nordrhein-Westfalens zuverlässig einbezieht und für die Praxisabläufe tatsächliche Erleichterungen bringt.
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 https://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/Zahnaerzte.html
2 https://www.kzvnr.de/aktuelles/news/detail/mehrheit-der-zahnaerzte-fuehlt-sich-ausgebrannt