Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) auch in Dortmund? – Werden die Bürger erneut vor vollendete Tatsachen gestellt?

Kleine Anfrage
vom 07.09.2023

Kleine Anfrage 2510

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) auch in Dortmund? Werden die Bürger erneut vor vollendete Tatsachen gestellt?

Wie aus einer Pressekonferenz der Dortmunder Stadtspitze vom 29. August hervorgeht, hat die Stadt Dortmund bereits vor einem Monat gegenüber dem Land NRW Möglichkeiten zur Errichtung einer ZUE aufgezeigt. Mit Stand vom 29. August seien der Stadt Dortmund allerdings noch keine endgültigen Ergebnisse mitgeteilt worden.1

Es wurden sieben mögliche Standorte für eine ZUE genannt: Niergartenstrasse, Weiße Taube, Hauptschule Derne, Leuthardstraße, Landhotel Syburg, Braunschweiger Straße und die Hauptschule am Ostpark.

Da sich die Verhandlungen zwischen der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg bzw. dem Land NRW und der Stadt Dortmund offenbar noch in einem frühen Stadium befinden, bietet sich hier die Gelegenheit, die Bürger bzw. die betroffenen Anwohner in den Prozess einzubinden. Es reicht nicht länger aus, den Bürger lediglich zu informieren, wenn bereits alles in „trockenen Tüchern“ ist, den Bürger also quasi vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wann fand – in Bezug auf eine neue ZUE in Dortmund – der erste Kontakt zwischen der Stadt Dortmund und der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg bzw. der Landesregierung statt? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, von welcher Seite die Initiative ausging)
  2. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
  3. Welche der oben als Option genannten sieben Standorte sind in der engeren Auswahl bzw. bereits verworfen worden?
  4. Wie viele Personen sollen – nach aktuellem Planungsstand – in der neuen ZUE Dortmund zukünftig untergebracht werden?
  5. Inwiefern gibt es Planungen, die betroffenen Anwohner noch vor den konkreten Vertragsverhandlungen in den Entscheidungsprozess einzubinden, insbesondere in Form eines Bürgerdialogs mit Vertretern der Stadt Dortmund, der Bezirksregierung Arnsberg sowie ggf. der Landesregierung?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/stadtspitze-aeussert-sich-zu-fluechtlingssituation-in-dortmund-pressekonferenz-im-livestream-w775494-2000919385/


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2510 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wann fand in Bezug auf eine neue ZUE in Dortmund der erste Kontakt zwischen der Stadt Dortmund und der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg bzw. der Lan­desregierung statt? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, von welcher Seite die Initiative ausging)

Die Stadt Dortmund wurde im Januar 2023 erstmals bezüglich einer möglichen Landeseinrich-tung kontaktiert. Auch bei Einrichtungen, die von Privatpersonen vermietet werden, wird eine frühe Einbeziehung der betroffenen Kommune angestrebt.

  1. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?

Die Bezirksregierung und der Vermieter befinden sich aktuell in fortgeschrittenen Mietvertrags­verhandlungen.

  1. Welche der oben als Option genannten sieben Standorte sind in der engeren Aus­wahl bzw. bereits verworfen worden?

Weitere Standorte sind zunächst lediglich von der Stadt als mögliche Standorte benannt wor­den. Von Seiten der Bezirksregierung hat hier noch keine tiefergehende Prüfung stattgefun­den.

  1. Wie viele Personen sollen nach aktuellem Planungsstand in der neuen ZUE Dortmund zukünftig untergebracht werden?

Aktuell wird eine Belegung mit etwa 400 Personen angestrebt.

  1. Inwiefern gibt es Planungen, die betroffenen Anwohner noch vor den konkreten Vertragsverhandlungen in den Entscheidungsprozess einzubinden, insbesondere in Form eines Bürgerdialogs mit Vertretern der Stadt Dortmund, der Bezirksregie­rung Arnsberg sowie ggf. der Landesregierung?

Es ist geplant, eine Bürgerversammlung in Form einer Informationsveranstaltung zu organi­sieren.

Die Landesregierung verkennt nicht, dass die Errichtung einer Landeseinrichtung für Anwoh­nerinnen und Anwohner eine große Veränderung des persönlichen Lebensumfeldes nach sich zieht. Es ist daher wichtig, sich mit den Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner sachge­recht auseinanderzusetzen, Beschwerden aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen. Hierbei setzt das Land in Umsetzung des sog. Sechs-Punkte-Plans (https://www.mkjfgfi.nrw/sechs-punkte-plan-zur-stabilisierung-des-landesaufnahmesystems) auch auf eine umfassende Infor­mation und einen sachorientierten Dialog mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner.

 

MMD18-6475