Kleine Anfrage 5093
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Markus Wagner AfD
Zunahme von Diebstählen in NRW-Krankenhäusern – Sicherheitsmaßnahmen auf dem Prüfstand
Die Zahl der Diebstähle in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Laut Daten des Landeskriminalamts wurden 4.254 Fälle registriert, was einem Anstieg von rund 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Betroffen sind nicht nur Patienten, sondern auch Besucher und Mitarbeitende der Kliniken. Häufig gestohlene Gegenstände umfassen Geld, Elektrogeräte und Schmuck. Die Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, einen offenen Zugang für Besucher zu gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit der Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten. Einige Einrichtungen haben zwar bereits in Sicherheitsmaßnahmen wie Safes in Patientenzimmern investiert. Allerdings bestehen weiterhin Probleme, da der Zugang zu den Einrichtungen kaum kontrolliert wird und das Personal aufgrund anderer Aufgaben stark ausgelastet ist.1 Auch die Frage nach präventiven und unterstützenden Maßnahmen bleibt offen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Anzahl der Diebstähle in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
- Welche regionalen Unterschiede bei Diebstahlsdelikten in Krankenhäusern sind der Landesregierung bekannt?
- Wie hoch waren die Kosten der durch Diebstähle in Krankenhäusern verursachten Schäden in den letzten fünf Jahren?
- Inwiefern plant die Landesregierung, Krankenhäuser durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen bei der Einführung moderner Sicherheitskonzepte zu unterstützen?
Dr. Martin Vincentz
Markus Wagner
1 https://rp-online.de/nrw/panorama/krankenhaeuser-in-nrw-diebstahlsdelikte-nehmen-zu_aid-121470451
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5093 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Zur Beantwortung der Fragen wurde die Tatörtlichkeit „Krankenhaus/Sanatorium“ ausgewertet.
- Wie hat sich die Anzahl der Diebstähle in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Die polizeilich bekannt gewordenen Diebstahlsdelikte mit der Tatörtlichkeit „Krankenhaus/ Sanatorium“ für Nordrhein-Westfalen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr | Fälle |
2020 | 3.969 |
2021 | 3.266 |
2022 | 3.607 |
2023 | 4.254 |
2024 | 4.483 |
- Welche regionalen Unterschiede bei Diebstahlsdelikten in Krankenhäusern sind der Landesregierung bekannt?
Für die hier zugrundeliegende Frage wurden die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte mit der Tatörtlichkeit „Krankenhaus/Sanatorium“ sowie deren Häufigkeitszahl für die 47 Kreispolizeibehörden ausgewertet. Diese Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
Bei dieser Auswertung wurden weitere, für eine umfassende Bewertung ggf. bedeutsame Faktoren, wie beispielsweise die Anzahl der Krankenhäuser, die Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie die Flächengrößen der einzelnen Kreispolizeibehörden nicht betrachtet.
- Wie hoch waren die Kosten der durch Diebstähle in Krankenhäusern verursachten Schäden in den letzten fünf Jahren?
Die Schadenssumme der polizeilich bekannt gewordenen Diebstahlsdelikte mit der Tatörtlichkeit „Krankenhaus/Sanatorium“ für Nordrhein-Westfalen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr | Fälle | Schadenssumme in € |
2020 | 3.969 | 2.788.631 |
2021 | 3.266 | 2.539.263 |
2022 | 3.607 | 2.565.585 |
2023 | 4.254 | 2.396.927 |
2024 | 4.483 | 2.805.487 |
- Inwiefern plant die Landesregierung, Krankenhäuser durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen bei der Einführung moderner Sicherheitskonzepte zu unterstützen?
Wie auch in anderen öffentlichen beziehungsweise teilöffentlichen Einrichtungen besteht auch in Krankenhäusern ein grundsätzlich nicht ausschließbares Risiko von Diebstählen. Patientinnen und Patienten wird deshalb empfohlen, auf die Mitnahme von werthaltigen Gegenständen und / oder höheren Bargeldbeträgen möglichst zu verzichten. Diese sind im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes in aller Regel auch nicht erforderlich.
Im Übrigen besteht zumindest als Nebenpflicht aus dem Krankenhausaufnahmevertrag grundsätzlich eine Obhut- und Schutzpflichtpflicht des Krankenhausträgers für persönliche Gegenstände der Patientinnen und Patienten. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass das Krankenhaus den Patientinnen und Patienten eine Möglichkeit zum Verschluss von werthaltigen Gegenständen, wie zum Beispiel einem Portemonnaie oder geringen Bargeldbeträgen, anbieten muss.
Es liegen der Landesregierung keine Anhaltspunkte dahingehend vor, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ihrer Obhutspflicht nicht nachkommen oder dass die aktuellen Schutzkonzepte in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend sind.