Zustandsbericht der Landesstraßen in NRW veraltet

Kleine Anfrage
vom 09.03.2021

Kleine Anfrage 5088der Abgeordneten Nic Vogel und Andreas Keith vom 09.03.2021

 

Zustandsbericht der Landesstraßen in NRW veraltet

Im Jahre 2017 wurde der letzte Landesstraßenzustandsbericht für Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Straßen.NRW veröffentlicht. Dieser Bericht basiert auf einer Datenerfassung aus dem Jahre 2015 und stellt dar, dass sich zu diesem Zeitpunkt weniger als 50 Prozent der Landesstraßen in einem sehr guten bis befriedigenden Zustand befanden. Demzufolge waren 58 Prozent aller Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen schon damals in einem „schlechten“ oder sogar in einem „sehr schlechten“ Zustand.

Die Möglichkeit der Aufnahme von Projekten in das jährliche Landesstraßenerhaltungsprogramm ist bislang „maßgeblich“ von den in den Folgejahren zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ abhängig. Die Entscheidung, welche Projekte letztlich in das Landesstraßenerhaltungsprogramm neu aufgenommen werden, obliegt der Zuständigkeit des Verkehrsministeriums.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann stellt die Landesregierung dem Parlament einen aktuellen Landesstraßenzustandsbericht zur Verfügung?
  2. Wie viele der oben genannten 58 Prozent aller Landesstraßen in NRW hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode saniert? (Bitte alle sanierten/instand gesetzten Landesstraßen tabellarisch auflisten)
  3. Nach welchen Kriterien nimmt das Verkehrsministerium ein neues Erhaltungsprojekte in das Landesstraßenerhaltungsprogramm auf?

Nic Vogel
Andreas Keith

 

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Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 5088 mit Schreiben vom 12. April 2021 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wann stellt die Landesregierung dem Parlament einen aktuellen Landesstraßenzu-standsbericht zur Verfügung?

Für die letzte, im Jahr 2019 durchgeführte Zustandserfassung und die im Anschluss erfolgte Zustandsbewertung ist die Veröffentlichung eines aktuellen Berichts im laufenden Kalender­jahr vorgesehen.

  1. Wie viele der oben genannten 58 Prozent aller Landesstraßen in NRW hat die Lan­desregierung seit Beginn der Legislaturperiode saniert? (Bitte alle sanierten/in-stand gesetzten Landesstraßen tabellarisch auflisten)

Eine Einzelauflistung aller seit 2016 realisierten Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen ist aufgrund der großen Anzahl innerhalb der kurzen Bearbeitungsfrist einer Kleinen Anfrage nicht möglich.

  1. Nach welchen Kriterien nimmt das Verkehrsministerium ein neues Erhaltungspro­jekt in das Landesstraßenerhaltungsprogramm auf?

Die dem Landesstraßenerhaltungsprogramm zugrundeliegende Priorisierung der erforderli­chen Erhaltungsmaßnahmen basiert auf der untereinander vorgenommenen Abwägung der Kriterien Straßenzustand, Verkehrsbelastung, Verkehrsbedeutung, Verkehrssicherheit, Ver­fügbarkeit der betroffenen Straßennetzabschnitte und der sonstigen fachlichen Belange.

 

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