Kleine Anfrage 2560
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Zweckentfremdung von immer mehr Immobilien auch in Kreis Viersen – Wie angespannt ist die Unterbringungssituation?
Wie aus einem Bericht der Rheinischen Post (RP) vom 7. September 2023 hervorgeht, soll in Kaldenkirchen-Nettetal im Kreis Viersen eine ehemalige Hauptschule als Unterbringungseinrichtung umfunktioniert werden. Noch im laufenden Jahr sollen dort die ersten 30 Personen untergebracht werden.1 Betroffen von der Umwidmung wären in diesem Fall u. a. auch diverse Funktionsräume der Ratsfraktionen.
Wie die RP berichtet, gab es in diesem Zusammenhang einen erheblichen Aufschrei mangels Transparenz bei der Standortauswahl. Die Verwaltung habe bestehende Bedenken nicht ernst genommen.
Auch die Bürger bzw. Anwohner scheinen sich überrumpelt zu fühlen, was sich in der Unterschriftensammlung für eine Petition niederschlägt.
Da die Erfüllungsquote der Gemeinde Nettetal noch nicht erschöpft ist, rechnet man vor Ort mit weiteren Zuweisungen. Das sei problematisch, da der Immobilienmarkt für geeignete Wohnungen und Appartements quasi leergefegt sei. Daher müsse man von der bisherigen Strategie einer dezentralen Unterbringung abweichen und – wie im geschilderten Fall – auf größere Einheiten setzen.
Im Endausbau könnten in der neuen Einrichtung bis zu 100 Personen untergebracht werden. Angedacht sei an diesem Standort eine Art Notunterkunft, bis geeignete Wohnungen gefunden werden.
Einrichtungen dieser Größenordnung bergen immer die Gefahr, dass sich das Land um eine Anmietung der Immobilie bemüht, um diese in der Folge zu einer Notunterkunft (NU) oder gar zu einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) umzufunktionieren.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Personen sind aktuell in der ZUE Viersen untergebracht? (Bitte differenziert nach Herkunftsland und Anzahl listen)
- Inwiefern plant die Landesregierung aktuell in Kreis Viersen die Errichtung weiterer ZUE oder Notunterkünfte bzw. die Anmietung geeigneter Immobilien (z.B. die oben angeführte Immobilie in Kaldenkirchen-Nettetal)? (Bitte differenziert nach kreisangehöriger Stadt bzw. Gemeinde und der voraussichtlichen Kapazität der Einrichtungen listen)
- Wie viele Personen sind der Kreis Viersen seit 2022 jeweils gem. § 50 AsylG i. V. m. § 3 FlüAG, § 24 Abs. 4 AufenthG i. V. m. § 50 AsylG i. V. m. § 3 FlüAG bzw. § 12a AufenthG zugewiesen worden? (Bitte möglichst differenziert nach Kalendermonat, Herkunftsland und Anzahl listen)
- Wie verteilen sich die dem Kreis Viersen seit 2022 zugewiesenen Personen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
- Wie viele Personen halten sich momentan insgesamt aus „humanitären Gründen“2 im Kreis Viersen auf? (Bitte möglichst differenziert nach Anzahl, Aufenthaltsstatus, Nationalität und kreisangehöriger Stadt bzw. Gemeinde im Kreis Viersen listen)
Enxhi Seli-Zacharias
2 Gestattete Personen, Ausreisepflichtige Personen, Geduldete, Personen mit anerkanntem Schutzstatus, Aufenthalte aus sonstigen humanitären Gründen; vgl. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-5265.pdf
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2560 mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Personen sind aktuell in der ZUE Viersen untergebracht? (Bitte differenziert nach Herkunftsland und Anzahl listen)
Zum Stichtag 22.09.2023 sind 600 Personen in der ZUE Viersen untergebracht.
- Inwiefern plant die Landesregierung aktuell in Kreis Viersen die Errichtung weiterer ZUE oder Notunterkünfte bzw. die Anmietung geeigneter Immobilien (z.B. die oben angeführte Immobilie in Kaldenkirchen-Nettetal)? (Bitte differenziert nach kreisangehöriger Stadt bzw. Gemeinde und der voraussichtlichen Kapazität der Einrichtungen listen)
Die Bezirksregierung Düsseldorf plant derzeit keine Landesunterkunft im Kreis Viersen.
- Wie viele Personen sind dem Kreis Viersen seit 2022 jeweils gem. § 50 AsylG i. V. m. § 3 FlüAG, § 24 Abs. 4 AufenthG i. V. m. § 50 AsylG i. V. m. § 3 FlüAG bzw. § 12a AufenthG zugewiesen worden? (Bitte möglichst differenziert nach Kalendermonat, Herkunftsland und Anzahl listen)
- Wie verteilen sich die dem Kreis Viersen seit 2022 zugewiesenen Personen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
Die Fragen 3 und 4 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zuweisungen seit dem 01.01.2022 bis 21.09.2023:
Brüggen | 292 |
Grefrath | 320 |
Kempen | 222 |
Nettetal Niederkrüch-ten | 380
297 |
Schwalmtal | 331 |
Tönisvorst | 431 |
Viersen | 169 |
Willich | 816 |
Gesamt: | 3258 |
Nicht berücksichtigt wird in der Aufstellung die Art der Zuweisung (§ 50 AsylG, § 24 Abs. 4 AufenthG, §12a AufenthG). Zur Beantwortung der Frage müssten alle Datensätze einzeln aufgerufen werden, da eine automatisierte Auswertung nicht möglich ist. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht leistbar.
- Wie viele Personen halten sich momentan insgesamt aus „humanitären Gründen“ im Kreis Viersen auf? (Bitte möglichst differenziert nach Anzahl, Aufenthaltsstatus, Nationalität und kreisangehöriger Stadt bzw. Gemeinde im Kreis Viersen listen)
Es halten sich derzeit insgesamt 8.924 Personen im Sinne der Fragestellung im Kreis Viersen auf.