Kleine Anfrage 3747
des Abgeordneten Christian Loose AfD
Zweitzeugen-Workshops in Bochum – Erfahrungen zum Erfolg und zur Landesförderung
Das wichtige Zweitzeugen-Programm1 war Diskussionsgegenstand in der Bezirksvertretung Bochum Ost am 17.04.2024. Einige Diskussionsteilnehmer äußerten die Befürchtung, dass eine Landesförderung mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden sei.
Das Zweitzeugen-Programm wird durch die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Antisemitismusbeauftragte wurde einstimmig mit den Stimmen von AfD, FDP, Grüne, CDU und SPD eingesetzt.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Workshops wurden seit 2020 im Gebiet der Stadt Bochum durchgeführt (falls ohne größeren Aufwand möglich: bitte jahresscharf angeben)?
- Welche Fördersummen wurden dafür aus Landesmitteln aufgewendet?
- Wie viele Jugendliche konnten in Bochum erreicht werden?
- Gibt es in NRW Rückmeldungen von Schulen oder kommunalen Vertretern, dass der Förderantrag zu kompliziert sei?
- Gibt es in NRW Rückmeldungen von Schulen oder kommunalen Vertretern, dass der Förderbetrag zu niedrig sei, so dass Schulen oder Kommunen anteilig Kosten tragen müssen?
Christian Loose
1 https://zweitzeugen.de/
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien hat die Kleine Anfrage 3747 mit Schreiben vom 21. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wie viele Workshops wurden seit 2020 im Gebiet der Stadt Bochum durchgeführt (falls ohne größeren Aufwand möglich: bitte jahresscharf angeben)?
- Welche Fördersummen wurden dafür aus Landesmitteln aufgewendet?
- Wie viele Jugendliche konnten in Bochum erreicht werden? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nimmt die Aufgaben des Amtes ehrenamtlich wahr und ist nicht Teil der Landesregierung. Die Antisemitismusbeauftragte arbeitet frei von Weisungen. Sie ist funktional dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet. Für die Erfüllung ihrer Tätigkeit steht der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Budget von 600.000 Euro zur Verfügung (davon 300.000 Euro an Zuwendungen), welches sie eigenständig verwaltet. Gegenüber dem Landtag legt sie jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten vor.
- Gibt es in NRW Rückmeldungen von Schulen oder kommunalen Vertretern, dass der Förderantrag zu kompliziert sei?
- Gibt es in NRW Rückmeldungen von Schulen oder kommunalen Vertretern, dass der Förderbetrag zu niedrig sei, so dass Schulen oder Kommunen anteilig Kosten tragen müssen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Landesregierung sind keine Rückmeldungen von Schulen oder kommunalen Vertretern in Bezug auf den Förderantrag oder den Förderbetrag bekannt.