Demokratie light? Landesregierung versucht, Pandemiegesetz an der AfD vorbei zu mogeln

Es ist nun bereits der zweite Versuch der Laschet-Regierung, im Schatten der Corona-Krise ein Gesetz, das tief in die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte eingreift, mit parlamentarisch äußerst fragwürdigen Methoden durchzupeitschen. Wieder wurde die AfD-Fraktion außen vor gelassen und wieder wird die AfD-Fraktion verhindern, dass die Demokratie außer Kraft gesetzt wird.

Nachdem der Plan, das sog. Pandemiegesetz praktisch im Alleingang zu verabschieden, auf Initiative der AfD-Fraktion vereitelt worden war, sollte in einer zweiten Lesung mit der heutigen Plenarsitzung die endgültige Abstimmung erfolgen. Im Vorfeld hatten sich die Landtagsfraktionen auf ein gemeinsames Verfahren hierzu geeinigt. Diese Vereinbarung wurde jedoch dadurch ad absurdum geführt, als dass die Landesregierung den Gesetzestext erst eine Stunde vor der geplanten Abstimmung vorlegte.

„Es gab ein Gentlemen’s Agreement, wonach alle Fraktionen dem Gesetz – nach den notwendigen Änderungen, die im Rahmen der Plenardebatte am 01.04. festgestellt worden waren – zustimmen werden“, berichtet der Parlamentarische Geschäftsführer, Andreas Keith.
„Voraussetzung dafür war natürlich, dass die Fraktionen ihre jeweiligen Änderungswünsche in die Beratung einbringen und die endgültige Fassung im Vorfeld prüfen konnten.“

Tatsächlich aber bekam die AfD-Fraktion, trotz mehrfacher ausdrücklicher Zusage, den Entwurf nicht zu Gesicht.

„Dass die sich selbst stets als ‚demokratisch‘ lobenden Fraktionen wichtige Entscheidungen im Hinterzimmer ausbaldowern, statt ergebnisoffen im Parlament und in den Ausschüssen zu debattieren, sind wir ja mittlerweile schon gewohnt“, zürnt der Fraktionsvorsitzende Markus Wagner.
„Aber dass Gesetze, die Bürgerrechte massiv einschränken sollen, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gegen alle parlamentarischen Regeln und ausdrückliche Zusagen durchgepeitscht werden sollen, ist eine neue und ganz andere Dimension der Demokratieverfremdung.“

Aus diesem Grund musste die AfD-Fraktion ihre Zustimmung verweigern und auf eine dritte Lesung bestehen. Diese sollte zeitnah stattfinden, allerdings auch eine mindestens 24-stündige-Beratungsfrist vorsehen.

„Was CDU, SPD, FDP und Grüne offenbar noch nicht verstanden haben, ist, dass die Wähler entscheiden, wer im Parlament mitreden darf – und nicht die alten Fraktionen!“, bringt Wagner den Kern des Skandals auf den Punkt.

Weitere Presse­mitteilungen

Presse­akkreditierung

Eine Akkreditierung als Pressevertreter erfolgt ausschließlich zum Zweck der politischen Berichterstattung. Als Grundlage sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  • Vorlage von themenbezogenen Namensartikeln
  • Vorlage eines Impressums einer themenbezogenen Zeitschrift, in dem der Antragsteller als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist
  • Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion

 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Zur Akkreditierung verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular oder senden eine E-Mail an Pressesprecher@AfD-Fraktion.NRW.

Pressesprecher

Kris Schnappertz

Pressesprecher

Kontakt zum Presseteam

Kontaktgrund
Hinweis: Wir verarbeiten Ihre in dem Online-Formular abgefragten Daten (z.B. Name, Mail-Adresse) ausschließlich dafür, um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Eine Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwendung neben der von Ihnen ausdrücklich abgefragten findet nicht statt.