Das Land NRW will zum Apriltermin keine Rechtsreferendare für den juristischen Vorbereitungsdienst einstellen. Grund hierfür sei die aktuelle Corona-Krise. Für den rechtspolitischen Sprecher Thomas Röckemann ist dies eine verpasste Chance, mit der lange versprochenen Digitalisierung endlich sinnvoll zu beginnen.
Üblicherweise stellt Nordrhein-Westfalen als einwohnerreichstes Bundesland jeden Monat Rechtsreferendare in den für das zweite Staatsexamen notwendigen juristischen Vorbereitungsdienst ein. Für diese Einstellungen sind jeweils die Oberlandesgerichte zuständig. Nun jedoch wurde – zwei Wochen vor Einstellungsbeginn – entschieden, für den regulären Apriltermin aufgrund der Corona-Krise keine Rechtsreferendare einzustellen. Insbesondere sei es aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht möglich, die erforderlichen Einführungsveranstaltungen abzuhalten. Zur Kompensation besteht die Überlegung, zum Mai-Termin einfach die doppelte Anzahl an Rechtsreferendaren in den Vorbereitungsdienst einzustellen; vor dem Hintergrund der Ungewissheit über den Verlauf der Corona-Krise kann dies aber nicht als gesichert angesehen werden.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Röckemann, sieht hier vor allem eine vertane Chance: „Sieht so die von der Landesregierung viel beschworene Digitalisierung aus? Mittlerweile wird schon an Grundschulen online Unterricht abgehalten. Mit einer zukunftsweisenden Entscheidung hätte Minister Biesenbach auch für künftige Problem-Situationen und ganz generell neue Maßstäbe setzen können. Diese Chance hat er einfach verpasst!“