Minister mit Abgeordnetenmandat – fehlende Gewaltenteilung in NRW?

Im Landtag von NRW gibt es sechs Minister, die ein Regierungsamt bekleiden und noch ein Landtagsmandat besitzen.

Welche Interessenkollisionen fanden statt? Wie werden zwei Vollzeitberufe gleichzeitig ausgeübt? Wir haben da mal nachgefragt.

Jeder lernt es in der Schule und auch auf der Internetpräsenz des NRW-Landtags wird der Bürger darüber informiert: Die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) kontrollieren sich gegenseitig. Oder etwa doch nicht?

Nur im Falle des Ministerpräsidenten setzt die Landesverfassung voraus, dass er zugleich über ein Abgeordnetenmandat verfügen muss. Finanz- oder Justizminister können sich darauf nicht berufen. „Mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung ist das kaum zu vereinbaren“, stellt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim fest. Aber lukrativ ist es!

Im NRW-Abgeordnetengesetz ist geregelt, dass Minister ihre Abgeordnetenbezüge um 57,2 Prozent gekürzt erhalten. Da bleibt also noch ein stattliches Sümmchen übrig, um das Ministereinkommen aufzubessern. Die Abgeordneten Herbert Strotebeck und Nic Vogel haben die Landesregierung konfrontiert und gefragt:

Gab es Interessenskonflikte? Wie funktioniert die Zeiteinteilung? Und warum legen die entsprechenden Minister ihr Landtagsmandat nicht nieder und geben so den Weg frei für einen Abgeordneten, der sich „in Vollzeit“ um das Mandat kümmern kann? Statt Einzelantworten schickte uns Herr Laschet eine verschnupft anmutende Stellungnahme zurück:

Interessenkollisionen zwischen dem Ministeramt und dem Abgeordnetenmandat seien „nicht ersichtlich“. Mitglieder der Landesregierung folgten keiner „Stundenquotierung“ und überhaupt gebe es „keine Veranlassung, (…) dass Mitglieder der von mir geführten Landesregierung ihr Abgeordnetenmandat niederlegen“. Mit anderen Worten:

Wie können wir es nur wagen, so etwas zu fragen? Nun ja, wir können und werden es auch weiterhin tun. Die Sache ist schließlich alles andere als banal. Wie Prof. Dr. von Arnim festhält:

„Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst ist es verboten, noch in der Verwaltung tätig zu sein. Da ist es geradezu paradox, dass ihre obersten Chefs, die Minister, bei denen viel massivere Interessenkollisionen drohen, bei sich selbstsämtliche Augen zudrücken.“

➡️ Zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/2JhA8x1

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