Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 AufenthG

Asylberechtigte und Flüchtlinge können nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten; bei einer sprachlichen und wirtschaftlich positiv verlaufenen Integration bereits nach 3 Jahren.

Unsere integrationspolitische Sprecherin Gabriele Walger-Demolsky wollte von der Landesregierung wissen, wie oft in NRW eine solche Niederlassungserlaubnis erteilt wurde und welche die Herkunftsländer der Antragsteller waren.

Weil die Landesregierung – wie so häufig – auch in diesem Fall keine differenzierte Statistik führt, kann nur mitgeteilt werden, dass knapp 60.000 Niederlassungserlaubnisse erteilt wurden. Woher die Menschen kamen, denen eine solche Niederlassungserlaubnis zuteil wurde, sei nicht bekannt.

Dazu Gabriele Walger-Demolsky: „Wenn die Verwaltung 60.000 Niederlassungserlaubnisse erteilt, sollte der Bürger das Recht auf mehr Informationen haben. Im Computerzeitalter ist der Hinweis darauf, keine Statistik zu führen, irritierend.“

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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