Rügen im Landtag und ihre Hintergründe

Einige Zeitungen berichteten in den letzten Tagen über die Zunahme an Rügen im Düsseldorfer Landtag und insinuierten dabei, dass dieser Fakt schuldhaft von der AfD-Fraktion verursacht sei. Leider sind wir (mit einer einzigen Ausnahme) dazu nicht gefragt worden. Daher möchte ich auf diesem Wege über die Gründe für den hohen Anteil an AfD-Rügen aufklären. Es sind derer im wesentlichen vier:

Erstens handelt es sich um sogenannte „nichtförmliche Rügen“, die ohne Rechtsfolge sind und darob auch nicht rechtlich überprüft werden können.

Zweitens werden diese rechtlich nicht überprüfbaren Rügen durch ein Landtagspräsidium ausgesprochen, in dem die AfD trotz des Wählerauftrages nicht vertreten sein darf, da dies die alten Fraktionen entgegen der parlamentarischen Regeln verhindert haben und weiter verhindern.

Drittens wird bei Rednern der AfD selbst das Zitieren gerügt, wenn in dem Zitat ein anstößiger Begriff enthalten ist; in den meisten Fällen ist allerdings genau dieser Begriff, der einen Satz überhaupt zitierwürdig macht. Beispiel hierfür ist die pauschale Beschimpfung der Polizei durch die Grüne Jugend („Scheiß Bullen!“), dessen Zitierung dem AfD-Redner die Rüge einbrachte, die ja eigentlich den Grünen gelten müsste.

Viertens wird sich mit sachlichen Anträgen der AfD häufig überwiegend durch inhaltsfernes Beschimpfen und Beleidigen unserer Fraktion befasst; entsprechende Proteste werden dann durch das Präsidium – ohne unsere demokratische Repräsentanz – gerügt; und zwar so, dass wir keine Möglichkeit einer juristischen Prüfung bekommen.

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