VS-Beobachtung des sog. „Flügels“: Gemeinsame Erklärung des Landesverbands und der Landtagsfraktion der AfD-NRW

Die Instrumentalisierung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) durch die Regierungsparteien findet mit der heute angekündigten Beobachtung des sog. „Flügels“ der AfD einen neuen Höhepunkt. In einer gemeinsamen Erklärung nehmen der Landesverband und die Landtagsfraktion der AfD Nordrhein-Westfalen dazu Stellung.

Die AfD Nordrhein-Westfalen sieht in der heutigen Entscheidung des Verfassungsschutzes zur Beobachtung des sog. „Flügels“ eine unzulässige Instrumentalisierung der Behörde. Dies ist für eine Demokratie unwürdig. Ein echter Verfassungsschutz muss unsere Verfassung schützen und nicht die Interessen der etablierten Parteien. Die holprigen Begründungsversuche von BfV-Präsident Haldenwang zeigten sich als eine Mischung aus zusammenhanglosen Zitaten, unbelegten Behauptungen und mühsam konstruierten Allgemeinplätzen.

„Die kontinuierliche Verengung des offen Sagbaren in den letzten zwei Jahrzehnten dient hier als Grundlage zur Verurteilung von freien Bürgern, die sich in unserer Partei engagieren“, stellt der Chef des NRW-Landesverbandes Rüdiger Lucassen fest und ergänzt: „Es ist doch nachgerade naiv zu glauben, dass das den Bürgern nicht auch auffällt!“

Die Kritik an der Entscheidung des BfV schließt einen selbstkritischen Umgang der AfD mit sich selbst natürlich nicht aus. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Düsseldorfer Landtag, Markus Wagner, stellt klar: „Die paar wenigen Mitglieder, die sich nicht zu unserem Parteiprogramm und damit zu unserem Grundgesetz bekennen wollen, haben keinen Platz in der Alternative für Deutschland!“

„Selbstverständlich wird die AfD gegen diesen Angriff auf Demokratie und Meinungsfreiheit juristisch vorgehen. Und – so der Rechtsstaat in seinen Grundfesten Bestand hat – auch gewinnen!“, sind sich Wagner und Lucassen sicher.

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