Zeitung oder Parteiblatt? Medienbeteiligungen der Altparteien offenlegen!

Es gibt Zeitungen, die zu 100 Prozent einer politischen Partei gehören. Die Rede ist aber nicht von offiziellen Parteiblättern oder Mitgliederzeitschriften.

Auch auf den ersten Blick unverdächtig wirkende Zeitungen haben mitunter hohe Beteiligungen politischer Akteure. Vor allem die SPD gilt Informierten als „Sozialdemokratischer Pressekonzern Deutschland“.

Frage: Was macht es aus dem freien Meinungsbildungsprozess, wenn eine Zeitung, mit der sich ein Leser informiert, einer politischen Partei gehört? Gibt es nicht? Doch!

Nehmen wir die „Neue Westfälische“. Dieses Blatt erscheint im „Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG“. Dieser Verlag gehört zu 100 Prozent der „Presse-Druck GmbH“. Und die gehört zu 100 Prozent der „Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH“, kurz: dd.vg. Und wem gehört die?

Die dd.vg gehört zu über 99 Prozent niemand geringerem als der SPD!

Deutschlandweit sind die ‚Spezialdemokraten‘ an dutzenden Zeitungen oder Internetportalen beteiligt – mal mehr, mal weniger. Darüber reden möchten sie aber nicht.

Als „Tichys Einblick“ im Februar dieses Jahres detailliert über ihre Medienbeteiligungen berichtete, zwang die SPD die kleine Online-Zeitung mit der Aussicht auf einen kostspieligen Rechtsstreit zur Löschung.

Auch andere Parteien haben ihre Finger im Medienwesen. Bekanntes Beispiel: Der NRW-Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien, Stephan Holthoff-Pförtner. Der 70-Jährige ist gleichzeitig Mitgesellschafter der Funke-Mediengruppe (u.a.: „WAZ“, „Westfälische Rundschau“). Wegen möglicher Interessenkonflikte wurde ihm im August 2017 die Zuständigkeit für Medien im Laschet-Kabinett entzogen.

Zurück zur Frage: Welchen Einfluss haben solche Medienbeteiligungen auf den freien Meinungsbildungsprozess der Leser? Medien sollen die Politik schließlich kontrollieren. Können sie das, wenn sie selbst in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu ihr stehen? Die AfD-Fraktion möchte sich da lieber nicht auf schöne Worte der Beteiligten verlassen.

Deshalb haben wir eine Erweiterung des Landespressegesetzes beantragt. Die Landesregierung soll dafür sorgen, dass die Beteiligung von Parteien, parteinahen Stiftungen und Regierungskreisen an Medienunternehmen gegenüber den Konsumenten offengelegt werden. Das geht ohne viel Aufwand, wie uns Hessen zeigt.

Wie in Hessen sollten Angaben zu Beteiligungen politischer Parteien und ähnlicher Akteure auch bei uns in NRW fortan im Impressum abgedruckt werden.

So könnte man die Hintermänner mancher Zeitungen und Onlinemedien aus den Schatten führen. Dann weiß endlich auch der Leser, ob er eine Zeitung liest oder ein verkapptes Parteiorgan.

➡️ Zum AfD-Entwurf „Medientransparenzgesetz NRW“: https://bit.ly/2mo92vH
➡️ Zu den Beteiligungen der dd.vg: https://bit.ly/2kPTKzl
➡️ Zu einem Bericht über die Medienbeteiligungen der SPD: https://bit.ly/2kSLtdT

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