Klaus Esser: Sperrung der Bonner Nordbrücke war absehbar, Regierungen in Land und Bund müssen jetzt endlich handeln

Die Bonner Nordbrücke der A565 wurde wegen neu entdeckter Risse im Beton und Korrosionsschäden am Tragwerk mit sofortiger Wirkung für den gesamten Verkehr gesperrt. Die 1967 erbaute Rheinquerung, die täglich von rund 100.000 Fahrzeugen genutzt wird, war bereits seit Februar für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt.

Dazu Klaus Esser, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion NRW:

„Die Bundesregierung aus CDU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat die marode Verkehrsinfrastruktur in Deutschland sträflich vernachlässigt – genauso wie alle Vorgängerregierungen.

Viele Autobahnbrücken, insbesondere aus den 1960er- und 1970er-Jahren, sind in einem desolaten Zustand, wie der ADAC mit der Feststellung belegt, dass fast ein Drittel der Brücken in NRW sanierungsbedürftig sind.

Die Sperrung der Bonner Nordbrücke wegen Rissen und Korrosionsschäden kommt keineswegs ‚plötzlich‘, sondern war nur eine Frage der Zeit. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger unterlassener Instandhaltung und fehlender Investitionen.

Statt Milliarden in die Sanierung kritischer Verkehrswege zu stecken, wurden vor allem ideologische Projekte priorisiert. Die AfD fordert eine sofortige umfassende Prüfung aller Bundesautobahnbrücken und ein Sofortprogramm für die dringendsten Sanierungen und Neubauten.

Die schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst muss sich klar gegen dieses Bundesversagen positionieren und in Berlin massiv für die Interessen der NRW-Bürger eintreten. Gleichzeitig sollte das Land NRW bei seinen eigenen Verkehrsprojekten Tempo machen.

Weitere Sperrungen werden kommen. Während Wüst bei Autobahnbrücken noch mit dem Finger auf den Bund als Zuständigen zeigen kann, muss das Land nun wenigstens sicherstellen, dass vor allem Infrastruktur in der Nähe absehbarer Brückenausfälle instandgesetzt wird. Denn jede Sperrung einer Autobahnbrücke leitet massive Verkehrsströme ins Umland. Die Schadensvermeidung wurde unrettbar verschlafen, das darf nicht auch noch bei der Schadensbegrenzung passieren.“

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