Seit Jahren steht Gelsenkirchen vor enormen sozialpolitischen Herausforderungen, die sich ganz besonders auf dem angespannten Immobilienmarkt widerspiegeln. Mieten und Nebenkosten steigen von Jahr zu Jahr, viele Gelsenkirchener finden kaum noch angemessenen Wohnraum. Geprägt ist das Stadtbild auch von sogenannten Schrottimmobilien. Nun folgt die nächste Hiobsbotschaft.
Dazu Dr. Hartmut Beucker, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:
„Das Wohnen wird erst einmal noch teurer. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die alte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Reform der Grundsteuer führt nun zu einer niedrigeren Steuer für Grundstücke, die für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden, erhöht sie aber leider für Wohngrundstücke, und die Steuer wird weiterhin auf die Mieter umgelegt. Die Stadt Gelsenkirchen hat versucht, das zu verhindern, indem sie für beide Arten der Nutzung verschiedene Berechnungsweisen angewendet hat. Das ist generell durch das Gesetz zugelassen, es kommt aber sehr auf die Begründung dafür an.
Der Städte- und Gemeindebund hat seine Mitglieder gewarnt, aber die Stadt hat trotzdem nicht genügend Sorgfalt auf die Begründung verwendet: ‚Wir brauchen Geld‘ ist eben etwas dürftig als Argument. Es war gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das wird sich auch in der Berufung nicht ändern.
Wir als AfD-Fraktion kritisieren eine insgesamt zu hohe Steuerbelastung der Bürger. Wohnen muss unbedingt bezahlbar bleiben. Unsere Idee dafür ist, dass wir die Grundsteuer in der bisherigen Form abschaffen und dafür den Gemeinden einen Anteil an der Einkommensteuer gewähren. Dann muss derjenige weniger für die Nutzung von Grund und Boden zahlen, der weniger Einkommen hat. Das ist allemal gerechter als die bisherige Lösung.“