Kleine Anfragen 4144 bis 4196der Abgeordneten Christian Loose, Markus Wagner, Gabriele Walger-Demolsky, Sven Tritschler, Andreas Keith, Helmut Seifen, Herbert Strotebeck, Dr. Martin Vincentz und Nic Vogel vom 30.07.2020
Kosten und Nutzen von kommunalen „Klimaschutzmanagern“ in …
Selbst der IPCC (sogenannter „Weltklimarat“) stimmt der Aussage zu, dass 95 Prozent der CO2-Emissionen auf der Welt natürlichen Ursprungs sind und lediglich 5 Prozent der CO2-Emissionen auf einen menschlichen Beitrag zurückgehen.1
Die Hauptquellen der 95 Prozent natürlicher CO2-Emissionen sind Ozeane, Mikroben, Insekten oder auch Vulkane sowie Waldbrände.2
Die Hauptquellen der 5 Prozent von Menschen erzeugten CO2-Emissionen bilden China, die USA, Indien und Russland mit einem Anteil von zusammen deutlich mehr als 50 Prozent dieser Emissionen.3
Diese vier Länder sind allerdings alle vom sogenannten Pariser Klimaabkommen nicht betroffen. Sei es, weil China und Indien trotz ihrer wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin als „Entwicklungsländer“ eingestuft werden und bis zum Jahre 2030 ihre Emissionsquellen ohne Begrenzung erweitern bzw. vergrößern können, oder sei es, weil die USA und Russland sich am Abkommen schlichtweg nicht beteiligen.
Der deutsche Anteil an den durch menschliches Wirken verursachten CO2-Emissionen beträgt rund 2 Prozent, derjenige an allen Emissionen (natürlichen und menschengemachten) mithin rund 0,1 Prozent.
Selbst bei einer deutschen Großstadt mit einer Million Einwohner dürfte der Anteil der CO2-Emissionen nur bei etwa 0,025 Prozent (der von Menschen verursachten Emissionen) bzw. bei etwa 0,00125 Prozent (der weltweiten Emissionen inkl. natürlicher Quellen) liegen. Kleinere Gemeinden und Städte bewirken dementsprechend ein noch viel geringeres Anteilsniveau.
Die Erzeugung von Strom ist innerhalb der EU an CO2-Emmisionenzertifikate gekoppelt.4 Diese Zertifikatemenge ist durch eine Obergrenze begrenzt. Eine Reduktion von CO2 bei der Stromerzeugung in Deutschland führt nicht etwa zu einer Verminderung der Zertifikate insgesamt, sondern dazu, dass andere Staaten – wie beispielsweise Polen – die freiwerdenden Zertifikate nutzen können, um ihrerseits mehr CO2 zu emittieren, so dass immer die Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen in der EU erreicht wird. Es ist deshalb nicht möglich, auf dem Wege einer Änderung der Stromerzeugung eine Veränderung der CO2-Emissionen herbeizuführen.
Lokal verbleiben somit nur sehr geringe Möglichkeiten, CO2-Emissionen zu reduzieren. Dennoch werden genau zu diesem Zweck von den Kommunen sogenannte „Klimaschutz-manager“ eingestellt. Deren Kosten trägt die Allgemeinheit.
Es stellt sich nun jedoch für die Bürger die Frage, welchen Nutzen die von der Allgemeinheit bezahlten „Klimaschutzmanager“ für den „Klimaschutz“ (und damit letztlich für uns alle) erbringen.
Bekannt ist, dass im Rahmen der sogenannten Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) deutschlandweit Kommunen vom Jahre 2008 bis Ende 2019 mit rund 715 Millionen Euro unterstützt wurden.5 Die Art und Zielrichtung der Verteilung dieser Gelder auf einzelne Kommunen ist dem Landtag bisher aber nicht bekannt geworden.
Nicht nur national werden Steuergelder entsprechend zur Verfügung gestellt. Auch das Land NRW fördert die Qualifizierung von sogenannten kommunalen „Klimaschutzmanagern“.6
Nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 17.10.20127 können Projektstellen in Kommunen gefördert werden – insbesondere solche für sogenannte „Klimaschutzmanager“. Dabei ist insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Zu diesen Ausgaben zählen neben den Sach- und Personalausgaben der Projektstellen auch Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten. Ebenso seien Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Personalausgaben für Dienstleistungen, die die Tätigkeit der Projektstellen unterstützen, zuwendungsfähig.
Um eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können, ist es wichtig, in diesem Zusammenhang eine transparente Datenbasis zu erhalten.
Deshalb werden folgende Fragen (speziell für die Stadt / den Kreis …) an die Landesregierung gerichtet:
- Wie hoch war die Zahl der „Klimaschutzbeauftragten“ bzw. „Klimaschutzmanager“ jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolut und jahresscharf aufschlüsseln)
- Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben, u.a. bestehend aus Personalausgaben für „Klimaschutzbeauftragte“/“Klimaschutzmanager“ und für Mitarbeiter, die dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnet waren/sind, sowie für Sachkosten, die dem „Klimaschutzbereich“ zuzuordnen waren/sind in den Jahren von 2015 bis 2020?
- Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den Ausgaben gemäß Frage Nummer 2? (Bitte absolute Zahlen angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln)
- Wie hoch waren die Einsparungen an CO2 in Tonnen, welche durch die Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/“Klimaschutzmanager“ bewirkt wurden, in den Jahren von 2015 bis 2020?
- Wie hoch waren die Kosten für die Maßnahmen, die zur CO2-Einsparung gem. Frage Nummer 4 geführt haben, in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolute Zahlen angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln.)
Christian Loose
Markus WagnerGabriele Walger-Demolsky
Sven Tritschler
Andreas Keith
Helmut Seifen
Herbert Strotebeck
Dr. Martin Vincentz
Nic Vogel
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1 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/07/12/menschliche-co2-emissionen-haben-kaum-auswirkungen-auf-den-atmosphaerischen-co2-gehalt/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:45 Uhr.
2 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2013/08/25/wer-hat-macht-ueber-das-klima-die-verschwiegenen-co2-quellen/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:50 Uhr.
3 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/, abgerufen am 24.07.2020 um 10:15 Uhr.
4 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels, abgerufen am 23.07.2020 um 17:35 Uhr.
5 Vgl. https://www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten, abgerufen am 21.07.2020 um 10:30 Uhr.
6 Vgl. https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download-
Dokumente/Broschueren/klimaschutzbericht_nrw_151201.pdf, S.17, abgerufen am 21.07.2020 um 10:45 Uhr.
7 Vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kommunalrichtlinie_2013_bf.pdf, abgerufen am 21.07.2020 um 11:30 Uhr.