Antragder AfD-Fraktion vom 24.03.2020
20 Jahre „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ – EEG Kartell endlich beenden, Verbraucher und Unternehmen entlasten!
I. Ausgangslage
„Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.“
So lautete es im Paragraphen 1 des am 01.04.2000 eingeführten Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien.1 In der aktuellen Fassung wird zu Ziel und Zweck des Gesetzes formuliert:
„(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. (2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern … Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.2
Das Bundesumweltamt sieht die Ziele des Gesetzes auf rätselhafte Weise erreicht, schreibt es doch tatsächlich: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich seit dem Jahr 2000 als effektives und effizientes Instrument für die Förderung von Strom aus regenerativen Quellen bewährt.“3
Dabei ist insbesondere die Effizienz des Instruments „EEG-Förderung“ in keiner Weise erfüllt. Bei einer effizienten Förderung hätte das Gesetz entweder eine Erzeugungsmenge vorgeben müssen, die dann mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz erreicht worden wäre, oder einen Mitteleinsatz vorgeben müssen, der dann zu einer höchstmöglichen Erzeugungsmenge geführt hätte.
Stattdessen ist das EEG vom Gesetzgeber maßgeblich auf Ineffizienz ausgelegt und widerspricht damit dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit von politischen Entscheidungen. So erhalten beispielsweise kleine Photovoltaik(PV)-Anlagen auf Dächern eine höhere Einspeisevergütung in Ct/kWh als größere Freiflächenanlagen. Und Windindustrieanlagen an einem Standort mit einer schlechten Windausbeute erhalten gem. § 36 h EEG über einen „Korrekturfaktor“ eine höhere Einspeisevergütung in Ct/kWh als Windindustrieanlagen an einem besseren Windstandort.
Erschreckend ist aber neben der dem EEG innewohnenden Ineffizienz auch, dass die Fördergelder zwar in Deutschland von den Verbrauchern aufgebracht werden müssen, die Wertschöpfung jedoch weitgehend im Ausland erfolgt. Denn die mit massiven Subventionen aufgebaute deutsche Solarwirtschaft ging bereits nach wenigen Jahren unter, als die ersten Firmen Insolvenz anmelden mussten. Doch trotz all dieser Pleiten feiert das Bundesumweltamt den „Erfolg“ des EEG, obwohl sich bereits jetzt abzeichnet, dass der Windindustrie der gleiche schicksalhafte Niedergang drohen könnte. Wieder werden die geleisteten Subventionen vom Winde verweht.
Bereits im April 2008 machte das Magazin WirtschaftsWoche auf eine Untersuchung des RWI aufmerksam, nach der jeder Arbeitsplatz in der Solarindustrie pro Jahr 153.000 Euro Subventionen verschlang.4 „Das ist knapp das Doppelte der Subventionen für die deutsche Steinkohle, die pro Arbeitsplatz mit 78.000 Euro beziffert werden,“ schrieb die WirtschaftsWoche.5 Solarpaneele werden heute von Deutschland ausschließlich importiert; eine heimische Produktion und eine entsprechende Wertschöpfung fanden nur solange statt, wie Subventionen flossen.
Den gleichen Weg scheint nun die Windbranche zu gehen. Die ARD, nicht bekannt für kritische Nachfragen zur sogenannten Energiewende, verlautbarte im September 2019: „Die deutsche Solarindustrie ist bereits tot. Nun steckt auch die Windbranche in der Flaute. Im ersten Halbjahr wurden kaum noch Windanlagen gebaut. Tausende Jobs wurden gestrichen, und Senvion ging pleite.“6 Enercon, größter deutscher Hersteller entsprechender Anlagen, baut derzeit massiv Stellen ab. Auch hier haben alle Subventionen im Rahmen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) nicht geholfen.
Die Subventionen für die EEG-Stromerzeugung waren und sind beträchtlich. Allein im Zeitraum von 2000 bis 2019 wurden den Verbrauchern in Deutschland über das EEG 221 Mrd. Euro aufgebürdet.7 Nicht enthalten sind in dieser Summe weitere Fördermaßnahmen wie die KWK-Umlage, die vom Jahre 2000 an bis 2019 die Stromkunden mit zusätzlichen rund 13 Mrd. Euro belastete, und die Offshore-Netzumlage mit einem Betrag von mehr als 3 Mrd. Euro in den Jahren 2014 bis 2019! Die Belastungen der Bürger enden allerdings nicht bei einem sofortigen Stopp des EEG; denn die Erzeuger erhalten noch bis zu 20 Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung. Diese Zukunftslasten sind von den nachfolgenden Generationen zu tragen und belaufen sich bereits auf einen dreistelligen Milliardenbetrag!
Die relativ höchsten Lasten tragen die einkommensschwachen Haushalte, während einkommensstarke Haushalte insbesondere durch Beteiligungen an Solaranlagen profitieren. Durch das EEG ergibt sich damit eine sozial ungerechte „Umverteilung von unten nach oben“.8
Mit der Einführung des EEG sind nicht nur Unsummen in unwirtschaftliche, am Markt nicht existenzfähige Arten der Stromerzeugung geflossen. Das EEG hat auch von Anfang an technische Probleme provoziert: Die ungehinderte, keinem tatsächlichen Verbrauch folgende Einspeisung von insbesondere Wind- und Solarstrom – „weil er halt da ist“ – in die deutschen Netze verursacht stetig wachsende sog. Redispatchmaßnahmen. Dabei stiegen nicht nur die Anzahl der Netzeingriffe, sondern insbesondere die Kosten für diese Maßnahmen massiv. So stieg die redispatchte Menge („Arbeit“) von 306 GWh im Jahr 2010 um den Faktor 66,8 auf 20.439 GWh im Jahr 2017.9
Die Kosten dieser aus der sog. Energiewende resultierenden Netzeingriffe tragen wiederum die Verbraucher. So stiegen die Kosten von 13 Mio. Euro im Jahre 2010 auf mehr als 420 Millionen Euro im Jahr 2017. Die gesamten Engpasskosten – inkl. Redispatchmaßnahmen – stiegen im Jahre 2017 auf einen Wert von rund 1,4 Mrd. Euro.10
Für die Betreiber der EEG-Anlagen stellen die Netzengpässe kein Problem dar. Denn diese erhalten auch dann Geld, wenn die Anlage ohne Netzengpass hätte produzieren können. Die Summe für derartige Entschädigungszahlungen an „EEG-Stromerzeuger“ betrug im Jahre 2018 fast 720 Mio. Euro und damit 70mal so viel wie im Jahre 2010.11
Die Kosten für die EEG-Umlage, für die KWK-Umlage, die Offshore-Netzumlage, für Entschädigungszahlungen und Redispatch-Maßnahmen belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv. Diese Belastung macht sich insbesondere an der Entwicklung des Strompreises deutlich. Lag dieser für den Haushaltskunden im Jahre 2000 noch bei rund 14 Ct/kWh, stieg dieser bis zum Jahre 2019 auf 30,47 Ct/kWh.12 Europaweit liegt Deutschland damit – im negativen Sinne – auf dem Spitzenplatz. Aber nicht nur die Haushaltskunden sind belastet. Die Wettbewerbsfähigkeit der Industriekunden in Deutschland ist seit Jahren gefährdet. Der letzte europäische Vergleich zeigt für das Jahr 2018 Strompreise für deutsche Industriekunden in Höhe von 15,08 Ct/kWh. Wichtige Wettbewerber wie Frankreich liegen bei lediglich 9,36 Ct/kWh, die Niederlande bei nur 8,36 Ct/kWh.13 Neben hohen Steuern und Abgaben wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie massiv durch das EEG gefährdet.
Nicht nur die Ineffizienz und die hohen Kosten der sogenannten Energiewende sind erschreckend. Denn die sogenannte Energiewende wird begleitet von in Serie gescheiterten Energie-gewinnungsprojekten, die ihre Untauglichkeit zum Teil schon lange vor dem EEG bewiesen haben.
Hier nur stellvertretend einige Beispiele:
– In den 1980er Jahren wollte man hoch hinaus. So förderte das Bundesforschungsministerium mit dem Geld der Bürger ein Aufwindkraftwerk in Manzaranes mit einem 195 Meter hohen Kamin und einem Flächenverbrauch von 122 Metern Durchmesser. Das Kraftwerk konnte am Ende gerade mal so viel Energie liefern wie ein Kleinwagen.
– In den 2000er und 2010er Jahren wollte man dann in die Wüste ziehen. Und auch die sogenannte Ethikkommission 2011 versprach den Bürgern vollmundig: „Auch die Solar-thermie bietet in mittel- und langfristiger Perspektive große Chancen für die energiewirtschaftliche Zusammenarbeit mit Südeuropa und Afrika, die bezogen auf Afrika zudem entwicklungspolitische Potenziale mit sich bringt. Die Initiative „Desertec“ ist ein erster wichtiger Ansatz“, mit dem Strom aus Nordafrika nach Europa verbracht werden sollte.14 Das Vorzeigeprojekt „Desertec“ wurde inzwischen im Wüstensand begraben.
– Eigentlich durchgehend versuchten sich alle Landesregierungen an Wasserprojekten. Die aktuelle Landesregierung sieht in NRW beispielsweise das Potential für ganze 27 Pump-speicherkraftwerke, bräuchte aber für eine Woche Dunkelflaute 1.154 davon. Doch die letzte Projektidee zum Bau eines Pumpspeicherkraftwerks in Höxter ging vor zwei Jahren im wahrsten Sinne des Wortes baden.15 Stattdessen wird dem Bürger nun mit dem Kugel-pumpspeicher im Hambacher Loch das nächste Potemkin’sches Energiedorf vorgespielt.16
– Immer wieder vorgebracht werden Projekte zur „Speicherung von Strom“ mittels Druckluft-speicher. Dem letzten Projekt – dem adiabatischen Druckluftspeicher „ADELE“ – ging aber bereits vor ein paar Jahren die Luft aus.
So lange es Fördergelder gibt, werden sich immer wieder Firmen finden, die über Jahrzehnte oder Jahrhunderte in der Schublade liegende Ideen wieder hervorholen, um diese Gelder abzugreifen. „Aktuelle“ Idee der Landesregierung – und der Firmen, die sich um Fördergelder bewerben – ist die Nutzung von Wasserstoff für eine Brennstoffzelle. Letztere wurde in Deutschland bereits im Jahre 1884 entworfen.
Ein weiterer Misserfolg bei der Analyse der Wirkungen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes zeigt sich in der fehlenden Reduktion der CO2-Emissionen. Seit dem Jahre 2005 gibt es ein EU-weites Zertifikatesystem zur Deckelung der Emissionen von CO2 aus der Stromerzeugung. Die Emissionen sind damit bereits wirksam mit diesem Instrument in der EU begrenzt.
Die gleichzeitige Subvention von (per Definition) „CO2-freier“ Stromerzeugung aus PV-Anla-gen oder Windindustrieanlagen zerstört die Wirkungsweise des EU-weiten Zertifikatehandels. Denn die definitorische Reduktion des CO2 in Deutschland führt dazu, dass – bei einem gleichbleibenden Angebot von CO2-Zertifikaten in der EU – die Zertifikatepreise sinken. Dadurch wird aber der Anreiz zur Reduktion von CO2 durch Effizienzfortschritte verringert. Das EEG reduziert auf diesem Wege die Forschungsaktivitäten der Industrie und wirkt damit fortschrittsfeindlich. Da zudem der Import von PV-Anlagen aus Ländern ohne Emissionshandelssystem dazu führt, dass die Emissionen in diesen Drittländern steigen, führt das EEG zudem zu einer weltweiten Erhöhung von CO2-Emissionen.
Eine weitere Wirkung der Subventionen für EEG-Stromanbieter liegt in der Reduzierung der Börsenstrompreise für die Residualmenge. Die Erzeuger von Strom aus „konventionellen“ Kraftwerken erhalten keine staatlich garantierte Vergütung, sondern müssen ihre Menge an der Strombörse anbieten.17 Da durch eine Erhöhung der EEG-Mengen bei einer konstanten Nachfrage die frei vermarktbare Residualmenge sinkt, reduziert sich der Börsenpreis. Diese Börsenpreisreduktion hat zur Folge, dass zum einen einige Kraftwerke nicht mehr rentabel sind und zum anderen keinerlei Marktanreize mehr bestehen, um neue Kraftwerke zu bauen. Die Folge der fehlenden Rentabilität ist, dass zehntausende Mitarbeiter in den letzten Jahren ihren gut bezahlten Arbeitsplatz bei Energieversorgern wie RWE, EON oder Steag u.a. verloren haben. Die Folge des fehlenden Marktanreizes ist, dass Bundes- und Landesregierung nun neue Subventionen bereitstellen müssen, damit fehlende Gaskraftwerke zur Wiederherstellung der Versorgungssicherheit gebaut werden. Die Regierung nennt diese Subvention beschönigend „Kohleersatzbonus“.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Die hohen Kosten der sogenannten Energiewende, die durch das Erneuerbare Energien Gesetz auch auf die Unternehmen abgewälzt werden, sind industrie- und technologiefeindlich und führen zu schweren Wettbewerbsnachteilen gegenüber unseren Nachbarstaaten.
2. Die durch die Vorrangeinspeisung staatlicherseits erzwungene Reduzierung des Marktvolumens für die konventionellen Kraftwerksbetreiber hat dazu geführt, dass zehntausende Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verloren haben.
3. Die Subvention der von Naturkräften abhängigen Stromerzeuger hat dazu geführt, dass die Netzkosten sich innerhalb der letzten Jahre vervielfacht haben und die Versorgungssicherheit in Deutschland reduziert wurde.
4. Eine Reduktion von CO2 konnte durch das EEG ab dem Jahre 2005 nicht mehr erreicht werden; denn jede Ersparnis in Deutschland wurde durch eine Mehremission innerhalb der EU kompensiert.
5. Der subventionierte, von Naturkräften abhängige EEG-Strom stört das empfindliche Gleichgewicht aus „Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit“ erheblich.
6. Mit einem Subventionsvolumen von derzeit kumuliert rund 221 Mrd. Euro hat das Erneuerbare-Energie-Gesetz in seiner kurzen Lebenszeit den Steuerzahler deutlich mehr Geld gekostet als 70 Jahre Kohlesubventionen.
7. Die Profiteure der EEG-Zahlungen sind u.a. Landwirte, die Vergütungen für Freiflächen-PV-Anlagen erhalten, ihre Ländereien an Windindustriefirmen verpachten und u.a. Hauseigentümer, die eine Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf dem Dach erhalten, während beispielsweise Mieter keinerlei Möglichkeiten haben, um vom EEG zu profitieren und somit einzig zahlende Akteure sind. Damit erfolgt mit der EEG-Vergütung eine „Umverteilung von unten nach oben“.
8. Die zukünftigen Generationen werden durch die bereits bestehenden EEG-Verpflichtungen noch für bis zu 20 Jahre mit einem dreistelligen Milliardenbetrag in unangemessener Höhe belastet.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. Eine Bundesratsinitiative zu starten, die die umgehende Abschaffung des Erneuerbare Energie Gesetzes zum Inhalt hat.
2. Jegliche Subventionen auf Landesebene für sog. „erneuerbare“ Energien umgehend einzustellen.
3. Eine Forschungsinitiative „CO2-freie Kernenergie“ zu starten, damit renommierte Wissenschaftler in NRW die Erforschung von inhärent sicheren Kernkraftwerken voranbringen können.
Christian Loose
Herbert Strotebeck
Dr. Martin Vincentz
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31.03.2000, Seite 305.
2 Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/ 1.html, Paragraph 1, abgerufen am 16.03.2020.
3 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#erfolg, abgerufen am 16.03.2020.
4 Vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/energie-solarbranche-doppelt-so-hohe-subventionen-wie-steinkohle/5373074.htm l, abgerufen am 16.03.2020.
5 Vgl. ebenda.
6 Vgl. https://boerse.ard.de/anlagestrategie/branchen/der-niedergang-der-deutschen-windbran-che100.html, abgerufen am 16.03.2020.
7 Herangezogen wurde der Wert „EEG-Differenzkosten und Umlagebetrag“ in: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2019“, 2018, Seite 10.
8 Vgl. https://www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/thilo-schaefer-umverteilung-von-unten-nach-oben-405976.html oder https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2012/heft/8/beitrag/vertei-lungswirkungen-des-erneuerbare-energien-gesetzes.html, beides abgerufen am 20.03.2020 um 09:55 Uhr.
9 Vgl. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V, „Redispatch in Deutschland“, 2019, Seite 7.
10 Vgl. zu den Redispatchmaßnahmen und den Engpasskosten: BDEW Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V, „Redispatch in Deutschland“, 2019, Seite 11.
11 Vgl. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institu-tionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/zahlenunddaten-node.html, EEG in Zahlen 2018, Tabelle 9.3.1, abgerufen am 16.03.2020 um 16:23 Uhr.
12 Vgl. https://strom-report.de/strompreise/strompreisentwicklung/, abgerufen am 19.03.2020 um 16:38 Uhr.
13 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Zahlen und Fakten Energiedaten“, Tabelle 29a Internationaler Preisvergleich Elektrizität für Industrie, 2019.
14 Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft. Hrsg: Die Bundesregierung, Ethikkommission Sichere Energieversorgung, Berlin 30.05.2011, Seite 76.
15 Vgl. den schriftlichen Sachstandsbericht der Landesregierung zur Berichtsanfrage der AfD „Schlag ins Wasser? – Trianel bricht Bau eines Pumpspeicherkraftwerkes im Kreis Höxter ab“, Vorlage 17/1099.
16 Vgl. https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/koeln-und-rheinland/physiker-wollen-tagebau-in-stromspeicher-verwandeln_aid-46800147, abgerufen am 18.03.2020.
17 Möglich ist auch eine Direktvermarktung außerhalb der Börse. Der Preis der Direktvermarktung orientiert sich dabei aber in der Regel am Börsenpreis.