Modellprojekte zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Duisburg

Kleine Anfrage
vom 18.04.2018

Kleine Anfrage 978
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski AfD

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Zunächst möchten wir uns für die Beantwortung (Drucksache 17/1556 und 17/1558) unserer Anfragen (Drucksache 17/1330 und 17/1332) bedanken. Die Antworten der Landesregierung werfen allerdings neue Fragen auf.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Modellprojekte der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Duisburg zu erhalten (Wir bitten um Übermittlung der Konzepte)?
  2. Bei der Zusammensetzung der 5,5 Mio. Euro für das Dortmunder Modellprojekt gibt die Landesregierung einen Minderleistungsausgleich an. Was genau ist hierunter zu verstehen?
  3. Werden die neu geschaffenen Arbeitsplätze, von denen die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1330 (Drucksache 17/1556) schreibt, bezuschusst?
  4. Es besteht der Eindruck, dass die neu entstehenden kommunalen Servicefelder erst durch die Bezuschussung des Landes NRW in Dortmund entstehen können. Was passiert hier, wenn die Bezuschussung weg fällt?
  5. Die Landesregierung setzt im Rahmen einer präventiven Arbeitsmarktpolitik darauf, Langzeitarbeitslosigkeit möglichst nicht entstehen zu lassen (Antwort auf die Kleine Anfrage 571 in der Drucksache 17/1332). Warum sind die Hürden für weitere Qualifikationen und Umschulungen dann so hoch?

Dr. Martin Vincentz

Iris Dworeck-Danielowski