Kleine Anfrage 978
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski AfD
Zunächst möchten wir uns für die Beantwortung (Drucksache 17/1556 und 17/1558) unserer Anfragen (Drucksache 17/1330 und 17/1332) bedanken. Die Antworten der Landesregierung werfen allerdings neue Fragen auf.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Modellprojekte der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Duisburg zu erhalten (Wir bitten um Übermittlung der Konzepte)?
- Bei der Zusammensetzung der 5,5 Mio. Euro für das Dortmunder Modellprojekt gibt die Landesregierung einen Minderleistungsausgleich an. Was genau ist hierunter zu verstehen?
- Werden die neu geschaffenen Arbeitsplätze, von denen die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1330 (Drucksache 17/1556) schreibt, bezuschusst?
- Es besteht der Eindruck, dass die neu entstehenden kommunalen Servicefelder erst durch die Bezuschussung des Landes NRW in Dortmund entstehen können. Was passiert hier, wenn die Bezuschussung weg fällt?
- Die Landesregierung setzt im Rahmen einer präventiven Arbeitsmarktpolitik darauf, Langzeitarbeitslosigkeit möglichst nicht entstehen zu lassen (Antwort auf die Kleine Anfrage 571 in der Drucksache 17/1332). Warum sind die Hürden für weitere Qualifikationen und Umschulungen dann so hoch?
Dr. Martin Vincentz
Iris Dworeck-Danielowski