Straffreiheit durch Beratungsregelung – wer dokumentiert die Ausgaben der Beratungsscheine?

Kleine Anfrage
vom 07.12.2018

Kleine Anfrage 1795
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski vom 04.12.2018

 

Straffreiheit durch Beratungsregelung – wer dokumentiert die Ausgaben der Beratungsscheine?

Bezugnehmend auf die Kleine Anfrage 1625 bedanken wir uns ausdrücklich für die explizite auf den Wortlaut der Anfrage bezogene Antwort mit der Drucksache 17/4023.

Es ergeben sich im Nachgang weiterer Klärungsbedarf, welcher in direktem Bezug zum Sachverhalt der Kleinen Anfrage 1625 stehen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben in den Jahren 2010 – 2017 in Nordrhein Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger)

Dr. Martin Vincentz
Iris Dworeck-Danielowski

 

Anfrage als PDF laden

 


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 04.01.2019

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1795 mit Schreiben vom 4. Januar 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben in den Jahren 2010-2017 in Nordrhein-Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger)

Die Anzahl der Konfliktberatungsfälle nach §§ 5,6 Schwangerschaftskonfliktgesetz setzt sich aus den Meldungen der staatlich anerkannten Beratungsstellen (landesgefördert und nicht landesgefördert) sowie der anerkannten Ärztinnen und Ärzte zusammen und ergibt sich wie folgt:

 

Jahr RB
Arnsberg
RB
Detmold
RB
Düsseldorf
RB
Köln
RB
Münster
Insg.
2010 6.929 3.870 10.693 9.867 4.525 35.884
2011 6.787 3.761 10.594 9.489 4.413 35.044
2012 6.542 3.699 10.544 8.942 4.180 33.907
2013 6.507 3.457 10.314 9.505 4.271 34.054
2014 6.267 3.505 10.140 9.428 4.245 33.585
2015 6.268 3.457 10.395 9.076 4.377 33.573
2016 6.436 3.411 10.801 8.619 4.403 33.670
2017 6.599 3.349 10.943 9.096 4.416 34.403

 

Eine Aufteilung der staatlich anerkannten Beratungsstellen nach den Regierungsbezirken und Trägern kann der Antwort zur Kleinen Anfrage 1625 entnommen werden; eine Liste, die Träger und Bezirk in direkten Vergleich setzt, wird im Rahmen der Landesförderung nicht erstellt.

 

Antwort als PDF laden