Infizierungen mit Covid-19 und die darauf basierenden G-Regelungen

Kleine Anfrage
vom 27.01.2022

Kleine Anfrage 6363der Abgeordneten Thomas Röckemann und Dr. Martin Vincentz vom 27.01.2022

 

Infizierungen mit Covid-19 und die darauf basierenden G-Regelungen

Seit dem 16. Januar 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen die neue überarbeitete Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

Die Landesregierung unterteilt die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Örtlichkeiten nun in 3G, 2G und 2G+. Diese Verschärfungen der Coronaregeln erläuterte die Landesregierung am 11. Januar 2022 damit, dass das Infektionsgeschehen gebremst und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eingedämmt werden sollen. Als Ziel wurde die weitere Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur angegeben.1

Insbesondere die schnelle Mutationsrate des Covid-19-Erregers wird als Besonderheit der Virusinfektionen herangezogen. So wurde die Urvariante des Virus relativ schnell von der Alpha-Variante und diese wiederum von der Delta-Variante abgelöst; aktuell dominieren die Delta- und Omikron-Variante und sind für annährend 100 Prozent der Infektionen in Deutschland verantwortlich.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen hatten seit März 2020 den 2G-Status? (Bitte aufschlüsseln nach Quartalen, jeweils zum 01.01./01.04./01.07./01.10 als Referenzdatum heranziehen)
  2. Wie viele geimpfte Personen haben sich nach ihrer Impfung mit Covid-19 infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Anzahl der doppelten oder mehrfachen Infizierungen, Impfstoff und Monaten seit Dezember 2020)
  3. Wie viele Personen haben sich seit März 2020 mit einer Variante des Covid-19-Virus infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Variante und Monaten seit März 2020)

Thomas Röckemann
Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html (abgerufen am 20.01.2022).

2 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/varianten-corona-101.html (abgerufen am 20.01.2022).


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 6363 mit Schreiben vom 1. März 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Personen hatten seit März 2020 den 2G-Status? (Bitte aufschlüsseln nach Quartalen, jeweils zum 01.01./01.04./01.07./01.10 als Referenzdatum heranziehen)

Die Information über die Genesung einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person im medizinischen oder im rechtlichen Sinne zählt nicht zu den gemäß § 11 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu übermittelnden Informationen. Darüber hinaus lassen die zahlreichen denkbaren Fallkombinationen auch eine näherungsweise Auswertung nicht zu, u.a. lassen sich zu erfolg­ten Nachimpfungen nach einer Infektion keine Informationen erheben.

2. Wie viele geimpfte Personen haben sich nach ihrer Impfung mit Covid-19 infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Anzahl der doppelten oder mehr­fachen Infizierungen, Impfstoff und Monaten seit Dezember 2020)

Eine Übersicht zu den Zahlen gemäß IfSG findet sich in der Anlage 1.

Es gelten die folgenden Einschränkungen: Insbesondere in Phasen sehr hoher Infektionszah­len ist davon auszugehen, dass der Impfstatus von den Gesundheitsämtern nicht vollständig ermittelt und übermittelt werden kann. Aus den Daten des Meldesystems gemäß IfSG geht nicht hervor, ob es sich um die zweite, dritte oder vierte Erkrankung handelt. Eine weiterge­hende Aufschlüsselung nach Anzahl der Impfungen kann in der für die Beantwortung der Klei­nen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.

3. Wie viele Personen haben sich seit März 2020 mit einer Variante des Covid-19-Virus infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Variante und Monaten seit März 2020)

Eine Übersicht zu den Zahlen gemäß IfSG findet sich in der Anlage 2.

Zu beachten ist, dass die Gesundheitsämter unter anderem bei weitgehender Dominanz einer Virusvariante den diagnostischen Nachweis der konkreten Variante nicht erheben und die ent­sprechenden Angaben nicht vollständig sein können.

 

Antwort samt Anlage als PDF